Unfall, wie läuft das mit dem Schmerzensgeld?
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Hi,
Ich hatte einen kleinen Unfall, dabei ist mein Zahn zu 1/3 abgebrochen und meine Lippe war aufgeplatzt. Die Polizei gibt beiden Teilnehmern Teilschuld, da es eine private Fläche ist und keine STVO gilt (es war also quasi egal, dass er viel zu schnell war).
Ich hab jetzt ein Schreiben von der Polzei bekommen in der ich Äußerung zum UNfallhergang machen soll unter anderem steht da auch drin: "Stellen Sie Strafnatrag wegen Fahrlässiger Körperverletzung gegen ...." JA/NEIN
Ich möchte den Kerl nicht auf sein Hemd verklagen, aber Schmerzensgeld möchte ich schon für meinen abgebrochenen Zahn bekommen, er hat übrigens nichts. Muss ich da jetzt JA ankreuzen oder bekomme ich auch so Schmerzensgeld, wenn ich NEIN ankreuze? Bezahlt das den seine Versicherung oder muss er das selber zahlen? Einen Prozess würde ich mir gerne ersparen, mich nervt die ganze Angelegenheit sowieso schon, auch wenn ich Rechtsschutz habe.
Ich hatte zum Glück noch nie einen Unfall und weiß deswegen nicht genau was ich machen will, aber Geld verschenken will ja niemand ;)
Mitglied: seit 2005
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Hallo BreaKy,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
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118 Beiträge
Zitat:
Muss ich da jetzt JA ankreuzen oder bekomme ich auch so Schmerzensgeld, wenn ich NEIN ankreuze?(Zitat von: BreaKy)
Ich bin kein Experte, aber ich würde sagen dass es hier um eine STRAFRECHTLICHE Anzeige geht. Das hat mit Schmerzensgeld erst mal nichts zu tun. Um Schmerzensgeld zu bekommen musst du ZIVILRECHTLICH gegen den Unfallgegner vorgehen. Das kann dir dein Anwalt aber besser erklären.
Mitglied seit: 27.07.2008
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1 Beitrag
Da du Rechtsschutz hats, musst du auf jeden Fall zum Anwalt. Der kann klären, ob die Polizei mit der STVO Recht hat (die haben meistens keine Ahnung, da die auch analog gelten kann). nach der Schludfrage kommt das wieviel (tabellen); auch Frage für den Anwalt!
Hallo BreaKy,
das kann dir niemand genau sagen. Den solche Fälle divergieren "von Fall zu Fall", wie ein Jurist sagen würde.
In Anbetracht der Tatsache, das keiner dabei war und die Details, die auch wichtig sind für eine genaue Aussage, niemand kennt, kann man nur Schätzungen und Vermutungen anstellen.
Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, rate ich dir zu einen Anwalt.
Erkläre ihm deine Sichtweise, das du den Unfallgegner eben finanziell nicht ausschöpfen willst, jedoch auch nicht ohne Entschädigung das Schlachtfeld verlassen willst.
Erst dann ist die genaue Sachlage abzusehen.
Viel Erfolg.
Gruß Bardock
Wie hier schon richtig angesprochen wurde: Zivilrechtliche Ansprüche haben mit dem straf- (verkehrs-)rechtlichen Teil erst mal nix zu tun, wenn Du Schmerzensgeld haben willst, mußt Du Dich selbst kümmern.
Die Frage der Polizei hat nur den Hintergrund, daß "Fahrlässige Körperverletzung" ein sogenanntes Antragsdelikt ist, d. h. entsprechende Ermittlungen der Polizei/Staatsanwaltschaft werden nur aufgenommen, wenn Du einen Strafantrag stellst, ansonsten ist der Fall für die Behörden damit erledigt.
Das spricht dafür, daß es in Deinem Fall tatsächlich reiner Privatgrund (und kein "öffentlich zugänglicher Verkehrsraum") war und das Verkehrsrecht nicht greift.
Immerhin muss ja auch die Höhe des Schmerzengelde's festgelegt werden.
Hier mal eine Schmerzensgeldtabelle. Nur so als Richtwert.Vl. auch noch Interessant:
Zitat:
Bei meinen Unfallverletzungen wird mir eine Mitschuld vorgeworfen, weil ich nicht angeschnallt war. Bekomme ich jetzt kein Schmerzensgeld?
Doch. Ein Mitverschulden des Unfallopfers wirkt sich nur mindernd auf die Höhe des Schmerzensgelds aus – ausgeschlossen wird der Anspruch aber nicht.
Geh am besten zum anwalt schilder alles wie es war! Der soll dich beraten, hab mal für nen geprellten halswirbel fast 1000 euro bekommen!
PS hab noch was vergessen Es hat fast 6monate gedauert bis das mit dem unfall + schmerzensgeld regulierung über den tisch war!
Versteh ich jetzt nicht ganz...wenn es reiner Privatgrund ist, dann ist es rein rechtlich auch kein Verkehrsunfall...sehrwohl aber eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung...
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, sehr wahrscheinlich wird das reine Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (solltest Du den dafür erforderlichen Strafantrag stellen) eingestellt.
Dein Schmerzensgeld musst Du über einen Anwalt auf dem Zivilwege einklagen
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2005
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112 Beiträge
Als wenn ich euch richtig verstehe, NEIN ankreuzen auf dem Blatt, aber wie ich an mein Schmerzensgeld und Ausfallgeld komme weiß ich noch nciht :(
Wie ist denn die Version OHNE Anwalt? Ich habe keine Lust auf einen ewigen Gerichtsprozess, das würde ich nur machen, wenn sie nciht zahlen.
Also ohne Rechtsbeistand wird es schwer werden, wenn es eh schon nicht ganz klar war, wer da die Ursache gesetzt hat. Würde an Deiner Stelle eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Zivilrecht(ist kostenpflichtig, dürfte so ca. 60-80 Euro kosten) in Anspruch nehmen, dann weisst Du zumindestens, ob es überhaupt etwas bringt.
Zitat:
Wie ist denn die Version OHNE Anwalt? Ich habe keine Lust auf einen ewigen Gerichtsprozess, das würde ich nur machen, wenn sie nciht zahlen.
Die Version ohne Anwalt wäre, dass du einen Brief schreibst und sagst, dass du so und soviel EUR Schmerzensgeld haben willst. Bringen wird's höchst wahrscheinlich nix.
Du kannst ja erstmal zum Anwalt gehen. Vl. gehts ja gar nicht vor Gericht...
Hinweis:
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2005
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Um die Sache mal zu vervollständigen, hab HEUTE (siehe datum Threaderstellung) Geld von der versicehrung für meinen abgebrochenen Zahn bekommen, kann ich irgendwo nachlesen/rechnen lassen, ob die Summe angemessen ist? Es sind 300 Euro.
Achja habs ohne Anwalt durchbekommen. Dafür viel Papierkram.
Zitat:
Um die Sache mal zu vervollständigen, hab HEUTE (siehe datum Threaderstellung) Geld von der versicehrung für meinen abgebrochenen Zahn bekommen, kann ich irgendwo nachlesen/rechnen lassen, ob die Summe angemessen ist? Es sind 300 Euro.
Achja habs ohne Anwalt durchbekommen. Dafür viel Papierkram.
(Zitat von: BreaKy)
Angemessen ist so ne Sache. Wieviel ist ein Zahn wert? Wieviel ein Leben?...
Am besten jemand der damit schon Erfahrung hat. Ein Anwalt der auf sowas spezialisiert ist, ein Gutachter der sowas macht. Vl. sogar ein Zahnarzt der sowas richtet?
Ich sag mal. Kurz fragen kostet normalerweiße nichts.
Zitat:
Ich sag mal. Kurz fragen kostet normalerweiße nichts.
(Zitat von: herr_welker)
Außer man fragt nen Juristen...
Schau mal, ob Du irgendwo in nem Buchhandel die Beck'sche Schmerzensgeldtabelle findest. Da könnte was drinstehen. Ansonsten: Google - wobei es auch auf den Zahn (Schneidezahn, Eckzahn, Weißheitszahn, ...) ankommt - und was gemacht werden musste, um den Zahn wieder aufzubauen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"