E46 Cabrio mit 5 Personen [Thema geklärt] (geschlossen)
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Hallo,
habe am Sa nen e46 Cabrio gekauft, habe ihn aber noch nicht, Tüv und Inspektion und Zulassung muss noch gemacht werden...
kann es kaum noch abwarten, bis ich ihn entlich fahren kann (natürlich offen) :-)
jetzt zu meiner Frage:
ist es möglich (natürlich nur für kurze strecken) mit 5 Personen zu fahren (hinten 3 Leute)???
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.07.2008 12:35:59
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Hallo extremeBMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E46 Cabrio mit 5 Personen [Thema geklärt]"!
Gruß
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Denke Schon, so für 50 Meter Grade aus fahrt :D
Ich meine, in meinem Coupe Haben hinten 3 Leute Schon Probleme !
Aber im Cabrio ?! Ich würde mich nicht freiwillig nach hinten setzen ^^
Gruß
Ich glaube es wird für die Fondpassagiere ziemlich eng werden, kannst es ja mal ausprobieren und dann mal berichten. Ich glaube aber nicht, dass es den Personen die hinten sitzen viel Freude bereiten wird ^^
Russian Power
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Hehe da gibt es was lustiges zu. Vom Gesetz aus her ist das erlaubt hinten 3 bzw 4 Leute mitzunehmen auch wenn die sich nicht anschnallen können. Einzigste Bedingung ist das die Personen nebeneinander sitzen können und nicht aufeinander. Wenn du hinten nur 2 Plätze hast in deinem Cabrio darfst du auch 3 hinten mitnehmen sofern sie Platz finden und mit 3 Plätzen hinten verhält sich das genauso. Und es kann auch kein Ordnungshüter was dagegen sagen. Wenn doch hat der Ordnungshüter Pech gehabt denn du wirst dann keine Strafe zahlen müssen und der Ordnungshüter wird blöde in die Röhre schauen.
Ins Cab passen keine 5 Personen.
Das Cabhat hinten nur 2 Sitzplätze. Aber dafür hinten auch hohe Sitzwangen also quasi Sportsitze hinten ;)
Es sind hinten auch nur 2 Gurte also wäre für die dritte Person kein Gurt da.
--Cabrio fahren ist die dekadenteste Art der Obdachlosigkeit--~Disskusions Gruppe CarPC~
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das verstehe ich jetzt nicht...
es ist doch vom gesetz vorgeschrieben, dass man angeschnallt sein muss. oder?
außerdem steht doch in meinen Papieren drinn, dass der wagen nur für 4 Personen geeignet ist...
Bearbeitet von - extremeBMW am 28.07.2008 17:39:48
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145 Beiträge
Ich darf auch auf meiner LKW Ladefläche Personen Transportieren auch ohne anschnallen allerdings müssen sie bei offener britsche sitzen auf der ladefläche bei geschlossenem kasten können sie stehen und ich darf sogar noch legal fahren ! Allerdings nur 8 Personen da ich keinen Personenbeförderungsschein habe !
Nur die besten sterben Jung
Ich zitiere mal aus der StVO:
§21(1) Personenbeförderung:
"In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind (Anm.: z.B. Oldtimer), so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."
Entscheidend für die erlaubte Anzahl der zu befördernden Personen ist also grundsätzlich die Anzahl der Sitzplätze und nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht, das natürlich dennoch nicht überschritten werden darf.
Nach der Anschnallpflicht auch für hinten ab 1984 entfiel irgendwann mit einer StVO-Änderung die antike Regelung mit dem "hinten soviel wie reinpaßt".
Ansonsten noch zum Thema:
OLG Karlsruhe v. 09.07.1999:
Den Beifahrer trifft ein Mitverschulden, wenn er in einem nur mit zwei Rücksitzen versehenen und demzufolge auch nur mit zwei Sicherheitsgurten ausgestatteten Pkw (Sportwagen) neben zwei weiteren Personen in der Mitte der Rückbank ohne Anschnallmöglichkeit mitfährt und bei einem Verkehrsunfall durch Herausschleudern aus dem Fahrzeug schwere Kopf- und Beckenverletzungen erleidet (Mithaftung von 20%).
Fazit:
Lieber mal auf dem Laufenden halten, als gefährliches Halbwissen zu verbreiten und bei einer Kontrolle selbst blöd in die Röhre zu schauen!
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Auch wenn du hinten nur 2 Sitzplätze hast also auch nur 2 Gurte darfst du 3 personen hinten mitnehmen sofern sie Platz haben und nebeneinander sitzen können. Es widerspricht sich zwar mit der Anschnallpflicht ist jedoch dennoch vom gesetz her erlaubt und ist nicht strafbar.
Es gab mal so eine Sache bei stern TV. 4 Studentinen standen im Stau auf der Autobahn und mussten aber zu ihrer Abschlussprüfung. Da haben 2 Polizeibeamte die 4 Damen zur Uni gefahren und die saßen hinten zu 4. Da kam von Günther Jauch auch die Frage ob das erlaubt sei zumal auch 1 Person nicht sich nicht anschnallen kann. Da wurde dann von dem Beamten erklärt das es der Gesetzgeber erlaubt sofern diese Person zu 4 hinten Platz finden und nicht aufeinander sitzen. Es wissen halt nur kaum welche. Aber es ist erlaubt!!!
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Das ist schon richtig das mit den Sitzplätzen. Aber falls du mal drüber nachdenkst es sagt aus das nicht mehr Leute wie vorgesehen Sitzplätze sind transportiert werden dürfen wobei das aber heisst das wenn 2 Personen so schmal sind und 1 Sitzplatz füllen ist das ganze hinfällig. Nicht nur einfach Klug hier aus der STVO was posten sondern auch mal verstehen was da steht. Zusätzlich habe ich meienn Vadder mal gefragt da er Polizist ist. Er bestätigte mir das. Wenn sowas ist das hinten 4 sitzen können die als Beamte nichts machen sofern sie Platz finden. Es wird nicht mehr an Sitzplätzen benutzt wie vorgeschrieben dann. Wenn nun mal 2 Personen so schmächtig sind das sie 1 Sitzplatz nur benötigen dann ist das kein zusätzlicher Sitzplatz.
Wie ich schon schrieb: gefährliches, veraltetes Halbwissen und dann auch noch aus'm Fernsehen...
Was an dem Gesetzestext aus der StVO (Straßenverkehrsordnung) hast Du denn nicht verstanden, das ist doch eindeutig?
Für die Polizei (wie auch für Taxifahrer etc.) gibt es innerhalb gewisser Grenzen Ausnahmeregelungen, die müssen sich nicht immer anschnallen.
Ansonsten ist die angebliche Aussage mit den Plätzen hinten schlicht von vorgestern und somit falsch!
Bearbeitet von - ronaldo66 am 28.07.2008 19:18:43
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Wenn du das meinst...dann fahr schön brav immer 2 mal für Leute. Ich tue es nicht und ich wurde auch schon mit 4 Personen hinten drin angehalten und kein Polizist hat was gesagt. Vllt solltest du einfach mal genauer versuchen zu verstehen was in solchen Gesetzestexten zu verstehen ist und was sich darin widerspricht. Wenn du so schlau bist dann fahr doch mal zu deiner nächsten Fahrschule und frag den Fahrlehrer. Dann möchte ich dein Gesicht mal sehen.
Und noch so viel:
Du willst mir ein erzählen von Halbwissen? Dann fass dir mal an die eigene Nase. Das was du sagst von wegen Polizisten müssten sich nicht Anschnallen in Ausnahmefällen usw ist sowas von Falsch was du da von dir gibts. Ein Polizist muss sich immer Anschnallen auch bei Alarmfahrt. Sie dürfen auch nicht einfach über eine Ampel ballern nur weil sie auf Alarmfahrt sind und sie drüfen auch nicht mit 140 km/h durch die stadt ballern wegen Alarmfahrt. So viel zu deinem Halbwissen gilt zudem auch für Feuerwehr und Krankenwagen!!!
Bearbeitet von - Bunsi am 28.07.2008 19:23:06
Wenn die Schnecken schön schlank sind passen sie rein :-) Aber bitte nur mit offenen Haaren :-)
ICh würde davon abraten. Die zulässige max. Zuladung ist sehr begrenzt. Fahrzeug darf nicht überladen werden und er hat nur 4 Sitzplätze.
Wenn Du vielleicht ne geile Blondine zuviel dabei hast, kann diese auch bei mir mitfahren. SIe darf dann auch vorne sitzen.
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wieso, hat er ne andere max. zuladung als die Limo??
oder hat es was damit zu tun, dass das Cab ca. 300KG schwerer ist?
Zitat:
wieso, hat er ne andere max. zuladung als die Limo??
oder hat es was damit zu tun, dass das Cab ca. 300KG schwerer ist?
(Zitat von: extremeBMW)
ich blaube es waren 350 kg oder so. Vielleicht weiss es jemand genauer.
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lim:
Leergewicht/Zuladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1474 kg / 416 kg
cab:
Leergewicht/Zuladung...............................................1635 kg/325 kg
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also doch nicht so großer unterschied.....
Beim Cabrio dürfte das zGG aufgrund des höheren Leergewichtes geringer sein, aber wie oben schon geschrieben, ist das nicht ausschlaggebend.
Entscheidend ist gem. der aktuell gültigen StVO die Anzahl der Sitzplätze mit Sicherheitsgurt, auch wenn das mancher aufgrund mühsam angeeigneten Günther-Jauch-Fernseh-Wissens immer noch bestreitet.
Zitat:
also doch nicht so großer unterschied.....
(Zitat von: extremeBMW)
Das ist aber schenell erreicht.
60 kg Benzin, Fahrer 75 kg, Beifahrer 75kg, 2 Mietzen je 60 kg = 330 kg
Mitglied seit: 06.03.2008
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Ja manchen Leuten wächst hier wohl Gras aus den Taschen, können übers Wasser laufen und haben Jesuslatschen an.
Wird Die Tankfüllung denn als Zuladung da mit reingenommen? Schwer vorstellbar weil sonst kann man dann ja nicht mal mehr gepcäk mitnehmen..