In diesem Fall hat klar dein Kollege den Schuh an.
1. Hast du weder Teile abgegeben noch abgehohlt.
insofern auch werder einen Auftrag erteilt noch einen Unterschreiben.
Dies hat eine Mittelsmann getan.
Er ist somit HÄNDLER.
Wenn du ein Teil zum Lackieren in eine BMW Vetragswerkstatt bringst die selbst keine Möglichkeit zum Lacken hat, und diese dann die Teil in einen Lackierbetrieb weitergibt, ist die BMW Werkstatt Auftraggeber und bekommt auch die Rechnung dafür.
Die entsanden kosten wird Sie dann aufgrund des UNTERSCHRIEBEN AUFTRAGS mit dir an dich weitergeben.
Du hast mit deinem Kumpel keinen solchen Vertrag, also auch ganz klar keine Verpfichtungen.
Wenn mann´s genau nimmt könntest du ihn sogar noch wegen Sachbeschädigung ranziehen in dem du sagst die Teile sollten gar nicht Lackiert werden.
Der Lacker hat nur deinen Kumpel als Ansprechpartner.
Also Ich würde wie folg vorgehn:
Wenn die Rechnung kommt und tatsächlich dermassen überhöht ist.
Antwort schreiben.
Darin steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss zu meinem Entsetzen feststellen das Sie mir eine Rechnung für eine Leistung geschrieben haben, welche Ich weder in Auftrag gegeben, noch erhalten habe.
Darüber hinaus war Ich nie in ihrem Haus.
Insofern kann eine solche Leistung Ihrerseits niemals von mir Beauftragt worden sein.
Ich verbitte mir weitere Anschreiben dieser Art, da Ich dies für schlicht unrechtmäßig halte, und mich diesbezüglich nötigenfalls Anwaltlich vertreten lasse.
MfG
NAME
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Mitglied: seit 2005
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Hallo Ehm,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Verarscht!! Was jetzt???"!
Gruß
Achso:
Solltest du so vorgehn!!
Auf gar keinen Fall irgendwelche zugeständnisse machen. Oder irgendwas mündlich Verhandeln.
Du hast nix beauftragt und somit keinen Grund ein Sache zu diskutieren die garnicht existent ist.
Gruß
Thorsten
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Mitglied seit: 29.12.2007
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1126 Beiträge
ich würde höchstens die 80.- plus Mwst auf Rechnung bezahlen.
Das würde ich deinem Ex-Kumpel so mitteilen
Wenn wirklich mal etwas ohne Rechnung laufen soll mache ich es immer persönlich aus.Nie über einen dritten.Das gibt sonst schnell mal Probleme
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
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108 Beiträge
Hi,
gib deinem kumpel 80 euronen, nix steuer. dass es schwarz war ist auch irrelevant.
dein kumpel sagte dir, ich lass das für 80 machen, du gibst ihm die 80, fertig. du hast einen deal mit deinem kumpel, dein kumpel mit der werstatt.
die können maximal an ihn herantreten und das geld einfordern. ob dein kumpel sich das von dir wiederholen kann halte ich auch für fraglich.... mündliche "verträge" sind verbindlich. such dir am besten einen "echten" kumpel als "zeugen", denn es sollte jemand gehört haben wie ihr euch auf 80 für den umfang der arbeiten geeinigt habt.
nur so am rande: 300 is zu teuer.
gruß
@ehm
"1. Hast du weder Teile abgegeben noch abgehohlt.
insofern auch werder einen Auftrag erteilt noch einen Unterschreiben.
Dies hat eine Mittelsmann getan."
Wäre der Freund ein beauftragter Mittelsmann, dann käme schon ein Vertrag zwischen Werkstatt und Auftraggeber zustande. Wer das Teil übergibt spielt dann keine Rolle, könnte auch ein Paketdienstleister sein.
"Er ist somit HÄNDLER."
Nein, das macht ihn nicht zum Händler.
"Du hast mit deinem Kumpel keinen solchen Vertrag, also auch ganz klar keine Verpfichtungen."
Doch er hat ihn mündlich beauftragt. Verträge müssen nicht schriftlich zustande kommen.
"Wenn mann´s genau nimmt könntest du ihn sogar noch wegen Sachbeschädigung ranziehen in dem du sagst die Teile sollten gar nicht Lackiert werden."
Nein, denn er hat ihm die Stoßstange zum Lackieren gegeben.
"Wenn die Rechnung kommt und tatsächlich dermassen überhöht ist.
Antwort schreiben.
Darin steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss zu meinem Entsetzen feststellen das Sie mir eine Rechnung für eine Leistung geschrieben haben, welche Ich weder in Auftrag gegeben, noch erhalten habe."
Er hat doch eine Lackierung nachweislich erhalten.
Des Weiteren würde ich den Brief auf keinen Fall so schreiben. Mit Anwalt drohen, weil man eine Rechnung erhält? Sehr verdächtig.
Widersprich einfach der Rechnung, indem Du schreibst, dass Du nie einen Auftrag erteilt hast.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.10.2006
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535 Beiträge
Hallo, erstmal danke für euer Interesse und Versuche mir zu helfen!
Ich glaub ihr habt den Thread net komplett durchgelesen (ehm zumindest). Ich hab die Stoßstangen ja dort abgeholt!
Die ganze Sache geht mir tierisch aufm Sack!
Ich lass mich net gern verarschen!!
@Lord Cyber:
Hast du beruflich mit juristischen Angelegenheiten zu tun oder woher kennst du dich so gut aus?
Und noch was: Die Werkstatt kennt ja weder meinen Namen noch mein Kennzeichen usw.
Soll ich trotzdem einfach warten bis ich ne Rechnung geschickt bekomme? Die werden sich ja sicherlich meine Adresse von meinem Kollegen besorgen.
Oder haben die das Recht in irgendeiner Weise gegen mich vorzugehen, solang ich keine Rechnung persönlich erhalten habe?
Ich hab einfach keine Lust, jetzt einfach untätig rumzusitzen und zu warten und dann irgendwann ne Vorladung o.ä. geschickt zu bekommen!
Ich will einfach net, dass noch mehr Kosten daraus entstehen!
Mfg Marcel
Ich weiß nicht wo dein Problem ist, wenn du noch nichtmal ne Rechnung erhalten hast, hast du noch keine Zahlungsverpflichtung oder wollen die die 300 Euro offiziell ohne dir ne Rechnung zu zeigen !?
Das klingt nach ner ganz krummen Tour irgendwie...
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
300€? und du hast die teile vorbereitet und den lack gestellt??
haben die mit gold grundiert???
wie lange haben die denn für 3-4 plastikteile gebraucht lack aufzutragen..
ich würd mal tippen dein kumpel versucht dich zu verarschen..
nur mal nebenbei...ich hab meine motorhaube lacken lassen in diamantschw met. und kratzer an der tür polieren lassen und knapp 200€ incl märchensteuer bezahlt..
(auto ungewaschen auf den hof gestellt)
ein gebr. kotflügel kam mit schleifen und verzinnen um die 80€ incl mwst.
für was wollen die denn da 300 € ?
das sollen die mal genau auflisten..
würde mit deinem kumpel mal zusammen da aufschlagen und fragen ob der preis so stimmt oder ob dein kollege da etwas draufgeschlagen hat ;)
wenn die echt 300 haben wollen sollen die das mal vorrechnen wo die herkommen..
am besten informierst dich vorher mal genau was sowas normalerweise kostet..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Mitglied seit: 22.03.2007
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hi nochmal,
also hast du die teile deinem kumpel mitgegeben, er hat die zur lackbude gebracht und du hast die da persönlich abgeholt?
du hast nichts unterschrieben, die haben weder namen noch kennzeichen, also werden die sich an deinen kumpel wenden. er wird deine daten rausrücken und dann bekommst du (im schlimmsten fall) die rechnung, oder?
also: da er weiss, dass das 300 euro kostet haben die sich entweder schon an ihn gewand, er hat eine rechnung bekommen oder er möchte dich mal ganz übel abziehen.
fakt ist: wenn DU keine rechnung bekommen hast, dann kann es schonmal nicht teurer für dich werden, denn um mahngebühren zu erheben musst du ja erstmal wissen, wie hoch die summe ist und damit eine rechnung erhalten haben.
wenn der kostenvoranschlag, ob schwarz oder wie auch immer bei 80 euro lag, dann ist das bindend. wenn dein kumpel die rechnung hat, ist er meines erachtens in der pflicht. somit hat er die wurst im auge. du kannst ja die klamotten da genauso für ihn abgeholt haben. wie lief das denn da? bist du da rein und hast gesagt du möchtest die stossstangen haben? keine frage nach dem namen? schick nen kumpel hin und sag ihm, er soll die dinger abholen un sich als besitzer ausgeben. wenn die sagen: sind schon abgeholt kannste ja schadensersatz verlangen :-)
solltest du doch eine rechnung bekommen... du hast doch nie einen auftrag erteilt.
mal was anderes: kann er wegen des preises nicht irgendwie anzeige erstatten? was ist doch das vierfache vom ausgemachten, ist das nicht so eine art betrug? du darfst dann natürlich nichts vom schwarzarbeiten erzählen.
gruß
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Mitglied seit: 06.10.2006
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Es gibt ja gar kein Kostenvoranschlag!
Nur mündl. Aussagen vom dem Kollegen!
Das Problem ist ja auch er kennt ja die Leute von der Werkstatt, ich glaub net, dass die sich gegenseitig anpissen!
Ich werd jetzt auf jeden Fall mal zu einer anderen Lackiererei gehen und die mal ausfragen, wieviel die Arbeit wirklich wert gewesen wäre.
Dann nehm ich den Kostenvoranschlag + die Rechnung für den Lack und geh zu der Werkstatt in der tatsächlich lackiert wurde und dann solln die mir mal erklären wie der Preis von 295€ zu Stande kommt!
Ich kenn den dt. Staat und weiß, dass ich der angeschissene sein werd, wenn ich jetzt einfach abwart.
Mitglied seit: 22.03.2007
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hi,
lass dir eine rechnung zeigen. wieso sollst du etwas bezahlen, ohne eine rechung bekommen zu haben? dann hat er vermutlich schwarz was für 300 gemacht...
gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.10.2006
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Das hab ich ja vor. Hab ich doch oben geschrieben!
Mitglied seit: 22.03.2007
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was ich damit sagen wollte: vielleicht gibt es keine rechnung und dein kumpel steckt sich den rest ein...
Anwalt der was kann halt - und rauswinden lassen aus dem Ganzen ;-)
I ain't asked any pardon for anything I've done
also schwarz kann man pro schürze so 100 euro rechnen.. also wenn du nichts damit zu tun hast.. einfach teile abgeben und gut ist.
Mitglied seit: 16.07.2008
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Soweit ich weiß musst du die Rechung Bezahlen aber 300 euro wenn du alles selber gemacht hast und die farbe hattest is das wirklich ein wenig zu übertriegen ich glaub ma gelesen zu haben das man soetwas anfechten kann..
Hartgeldstricher 4,99 € Hab versucht zu Bumsen ohne Erfolg sowas fährt durch Deutschland ;)
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Ich wart jetzt einfach mal, bis ne Rechnung ins Haus flattert und dann überleg ich mir, wie ich weiter vorgeh!
Ich sag euch dann Bescheid, wies ausgegangen ist!
Danke für euer Interesse!
Gruß Marcel
Zitat:
Ich hab ja nichts in Auftrag gegeben.
Ich hab meinem Kollegen lediglich die Stoßstangen vorbeigebracht. Er hat gesagt er würde sie für 60-80eus lackieren lassen!
Und jetzt kommt er mir mit dem 5-fachen!
Aber jetzt nochmal meine Frage, rein rechtlich, müsste ich die Rechnung begleichen, oder die Person, die die Stoßstangen auch wirklich abgegeben hat und in der Werkstatt den Auftrag erteilt hat??
Ach ja, bitte keine Mutmaßungen sondern nur Aussagen mit Hand und Fuß!
Bearbeitet von - Marcel01 am 26.07.2008 14:44:28
(Zitat von: Marcel01)
Freilich hast du einen Auftrag gegeben. Dazu braucht es nicht unbedingt etwas schriftliches - nach deutschem Recht gilt z.B. auch ein Handschlag durchaus als vetraglich bindend. Die Aussage von Stargate "Man könnte ja jetzt sagen, wo eine Rechnung ist da muss auch vorher ein schriftlicher Auftrag gegeben worden sein.
Ned umsonst muss man ja beim Freundlichen unterschreiben wenn man was machen lässt." ist falsch.
Der Grund warum beim Freundlichen alles nur schriftlich geht ist, weil man sich Ärger vom Hals halten möchte.
Bestreitest du das du einen Auftrag gegeben hast, wist du erklären müssen wie dein Auto dort mit abmontierten Teilen hingekommen ist. Das du ein für eine Lackierung vorbereitetes Fahrzeug beim Lackierer nur unterstellst, nimmt die kein Gericht ab.
@knax
"wenn der kostenvoranschlag, ob schwarz oder wie auch immer bei 80 euro lag, dann ist das bindend." Nix ist bindend - auch der Artikel auf Wikipedia ist falsch!
Du bekommst einen KVA von 80€, die Rechnung beläuft sich auf 300€. Wenn nun die Werkstatt nachweisen kann die aufgeführten Leistungen erbracht zu haben, diese im Rahmen der Ausführung notwendig waren und der Einzelpreis der Posten angemessen ist, ist die Rechnung gerechtfertigt. Du kannst gegen die Werkstatt wegen unlauteren Wettbewerbs (zu niedriger/unrealistischer KVA) vorgehen - nicht jedoch wegen der Rechnung. Die 20% Regelung (Rechnung darf KVA um nicht mehr als 20% überschreiten" gilt nur wenn KVA und RE die absolut gleichen Posten aufweisen.
Daher bei einem KVA immer eine Bindungsklausel verlangen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Mitglied seit: 22.03.2007
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@rennfrikadelle:
ich bin mir aber ziemlich sicher, dass eine solche überschreitung des kostenvoranschlags nur nach vorheriger rücksprache mit dem auftraggeber rechtens ist. hab das zumindest mal so gehört, dass ein kostenvorsnschlag bindend sei...
gruß
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Heilbronn
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Hey lest euch mal den Thread genau durch bevor ihr hier antwortet!
Es gab nie einen Kostenvoranschlag!
Mein Kollege hat mir lediglich gesagt, was es angeblich kosten würde!
@rennfrikadelle: Zum tausendsten mal: Ich hab die Sachen dort nicht abgegeben, also konnte auch kein mündl. Vertrag meinerseits mit der Werkstatt zu Stande kommen!
Ich hatte höchstens einen mündl. Vertrag mit dem Kollegen!
Gruß Marcel