@ Rennfrikadelle,
dem ist leider nicht zwingend so (siehe c und d):
1. Eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme sollen grundsätzlich unterbleiben
a) bei den Privatklagedelikten des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB), der Beleidigung (§§ 185 bis 189 StGB) und der einfachen Sachbeschädigung (§ 303 StGB);
b) bei leichten Vergehen und bei Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 genannten Regelfälle, es sei denn, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Täter oder die Täterin schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sein könnte (§§ 20, 21, 323 a StGB, § 12 Abs. 2, § 122 OWiG);
c) wenn im Rahmen der Atemalkoholprüfung bei vorschriftsmäßiger Beatmung des elektronischen Atemalkoholprüfgerätes (Vortest- oder Atemalkoholmessgerät) weniger als 0,25 mg/l (oder 0,5 Promille) angezeigt werden;
d) wenn die entsprechend § 3 Abs. 1 durchgeführte Atemalkoholmessung einen Atemalkoholwert unter 0,55 mg/l ergeben hat und lediglich der Verdacht ei ner vorsätzlichen oder fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVG besteht.
Aber wie imemr gibt es Ausnahmen:
Die Maßnahmen müssen auch in diesen Fällen angeordnet werden
a) falls sie nach pflichtgemäßer Überprüfung wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (Schwere oder Folgen der Tat, Verdacht auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss, relative Fahruntüchtigkeit) ausnahmsweise geboten sind,
b) falls das Testergebnis zwar einen unter 0,25 mg/l (oder 0,5 Promille) liegen den Atemalkoholwert ergibt, der Test aber erst später als eine Stunde nach der Tat durchgeführt werden konnte und
aa) äußere Merkmale (zum Beispiel gerötete Äugen, enge oder weite Pupillen, Sprechweise, schwankender Gang) oder
bb) die Art des nur durch alkoholtypische Beeinträchtigung erklärbaren Verkehrsverhaltens auf eine Alkoholbeeinflussung zur Tatzeit hindeuten;
c) auf Weisung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft an die Polizei.
Nachzulesen:
Klick hier:Ich würde natürlich erstmal zum Anwalt gehen, und mich dort beraten lassen.
Kann ja sein, daß man die Vorgehensweise der Alkoholmessung in diesem Fall anzweifeln kann und man etwas glimpflicher dabei wegkommt.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 21.07.2008 12:33:32