rechtsfrage, recht des käufers
hab mir letzte woche bei reifendirekt.de 4reifen geholt.
aufgrund der hohen achslast brauchte ich vorne 88index und hinten 94.
vorne alle ok hinten gab es nur 1reifen der diesen index erfüllt hat. also gekauft. bestätigungsmail lautete auch auf den 94er für hinten.
dann tag später kommen die reifen. vorne alles korrekt, hinten die bestellte marke aber nur mit 93index.
da ich die reifen aber dringend brauchte hab ich mit meinem tuner telefoniert und nach lösungen gefragt. er meinte auto ablasten bzw sitzplatz streichen. jut kann ich mich mit abfinden.
er meinte darüber hinaus noch, das es diesen reifen nur mit 93index gibt.
hab bei reifendirekt bzw delti angerufen, da kam man mir erstmal frech ich hätte das überprüfen sollen als ich die lieferung bekommen hab. hab tief luft geholt und der dame nochmals alles genau geschildert.
"da können wird ihnen eine gutschrift für die nächste bestellung anbieten" das habe ich dankend abgelehnt und eine rücküberweisung gefordert.
dann rief mich die dame zurück, man könne mir 28euro anbieten...und das bei einem bestellwert von weit ü 500euro.
ich habe wieder dankend abgelehnt und einen betrag von min 50euro gefordert. das könne man nicht machen.
hab sie gebeten den sachverhalt ihrem obersten chef auf den tisch zu legen und eine frist bist kommenden dienstag zu setzen.
das habe ich nochmal schriftlich per mail mit anhang der bestätigungsmail getan.
welches recht hab ich jetzt genau?
FAKTEN:
-reifen wurde falsch inseriert im onlineshop (94er traglastindex)
-bestätigungsmail wurde ebenso mit den falschen indexdaten gesendet
Mitglied: seit 2005
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Hallo angry81,
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Gruß
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du hast das recht diese umzutauschen. aber was willst du denn jetzt genau!?
das problem scheint ja darin zu liegen das du ne art entschädigung haben willst. und wieso solltest du diese bekommen?
ok falsch angegeben nicht beschriebene ware erhalten.
rücksendung einfordern und neue bestellen zumindest für die hinterachse.
hab die reifen schon aufziehen lassen eben weil ich die dringend gebraucht hab.
was soll ich die jetzt wieder runter ziehen lassen und mir neue zuschicken lassen. bezahlt mir keiner die kosten für das auf- und abziehen
Zitat:
hab die reifen schon aufziehen lassen eben weil ich die dringend gebraucht hab.
was soll ich die jetzt wieder runter ziehen lassen und mir neue zuschicken lassen. bezahlt mir keiner die kosten für das auf- und abziehen
(Zitat von: angry-playboy)
achso ja gut wusste ich jetzt nicht. also du kannst es im grunde versuchen mit der zahlung. aber hättest halt wirklich kurz prüfen sollen und dann gleich zurück.
aber hätte wenn aber ;)
hast im grunde richtig gemacht mit der fristsetzung. warte mal was die sagen aber ehrlich gesagt jetzt dann wegen 22 euro aufregen würde ich auch nicht.
ps. hab selbst schon da bestellt und waren im sehr freundlich und gut. denke mal da werdet ihr euch schon einigen.
Bearbeitet von - Richi am 20.07.2008 16:55:53
Mitglied seit: 11.05.2006
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289 Beiträge
Zitat:
das habe ich dankend abgelehnt und eine rücküberweisung gefordert.
dann rief mich die dame zurück, man könne mir 28euro anbieten...und das bei einem bestellwert von weit ü 500euro.
ich habe wieder dankend abgelehnt und einen betrag von min 50euro gefordert. das könne man nicht machen.
Du hast die Reifen schon aufgezogen und forderst eine Rücküberweisung? Von was, vom Kaufpreis?
Sie bieten dir 28€ und du forderst mind.50€ als Gegenleistung für was?
So ganz blicke ich noch nicht ganz durch wofür du Geld forderst wenn du die Reifen aufgezogen hast. Ich steh gerade noch etwas auf dem Schlauch...
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Suche ständig Individual Lederteile in allen Farben!!
Schlachte:
- 328i Touring mit M-Paket
- 328i Coupe mit Rieger Infinity
- 316i Compakt mit M-Paket und Volleder
weil die eine falsche angabe gemacht haben aufgrund derer ich einen flaschen reifen gekauft habe und jetzt einbußen habe.
Mitglied seit: 11.05.2006
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289 Beiträge
Lassen sich denn deine Einbußen in Geld messen? Ist dir ein geldwerter Schaden entstanden?
Anders gefragt, willst du die Reifen wieder abziehen lassen, die mit dem richtigen Index kaufen und diese dann aufziehen lassen?
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- 328i Coupe mit Rieger Infinity
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1. es gibt keinen reifen in dieser breite mit dem entsprechenden index
2. selbst wenn es die gäbe, sind die kosten für 4maliges auf- und abziehen der reifen kosten auf denen ich sitzen bleibe
3. ist es schon ein nachteil, wenn ich mein fahrzeug ablasten lasse bzw mir einen sitzplatz streichen lassen muss
Mitglied seit: 11.05.2006
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Deutschland
289 Beiträge
Dann ist die Sache für mich relativ eindeutig.
Bei den gelieferten Reifen besteht ein eindeutiger Sachmangel, dieser berechtigt dich entweder zum Rücktritt oder eröffnet dir die Möglichkeit der Minderung!
Du kannst also Kaufpreisminderung verlangen und diese muss m.E. nach bezahlt und nicht in Form einer Gutschrift verrechnet werden!
edit: was ich vergessen habe zu erwähnen, die Höhe der Minderung ist Verhandlungssache, fair wäre hier aber zB. um die Differenz zu mindern die ein vergleichbarer Reifen mit dem Tragfähigkeitsindex 93 gekostet hätte
editII: was ich ebenfalls vergessen hab, wenn du die einschlägigen rechtsnormen oder quellen brauchst sagst bescheid :)
Bearbeitet von - Kent Brockman am 20.07.2008 17:52:45
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Suche ständig Individual Lederteile in allen Farben!!
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- 328i Coupe mit Rieger Infinity
- 316i Compakt mit M-Paket und Volleder
Hallo Michael,
das ist etwas zu diffizil, um auf diesen Sachverhalt per Internet eine genaue Aussage treffen zu können.
Das Fernabsatzgesetz sieht vor, das du die Ware, in diesem Fall die Reifen, zurückgeben könntest, ohne das du für evtl. Kosten aufkommen müsstest.
Dieser Sachverhalt ist jedoch in gewisser Weise nicht mehr in diesem Ausmaß gegeben, da die Reifen bereits in Gebrauch, sprich: montiert und gefahren, sind.
Die Tatsache, das die Reifen falsch deklariert waren, spricht wiederum für dich, in welchem Ausmaß jedoch, ist immer individuell zu regeln.
Über die von dir geforderte Minderung (früher: Entschädigung) ist individuell zu entscheiden und eine Angelegenheit zwischen dir und dem Händler, in diesem Fall der Internetanbieter. Einen festen Richtwert gibt es in solchen Fällen nicht.
Summa Summarum:
Wie bisher bereits von dir getan, gilt es, diesen Sachverhalt individuell zu regeln. Einen festen Minderungswert gibt es nicht.
Die Bestätigungsmail mit der falschen Produktdeklaration des Kaufes spricht für dich.
Gruß Bardock
Zitat:
editII: was ich ebenfalls vergessen hab, wenn du die einschlägigen rechtsnormen oder quellen brauchst sagst bescheid :)
Bearbeitet von - Kent Brockman am 20.07.2008 17:52:45
bescheid :)
(Zitat von: Kent Brockman)
naja, gebrauchte reifen zurücknehmen ?
würde ich persönlich nicht, hätte die wirklich erst garnicht draufgemacht.
MfG
nochmal zum mitschreiben:
ich brauchte die reifen DRINGEND deshalb hab ich mich umgehört wie man das problem lösen kann mit den vorhandenen reifen
jetzt kam heute ne mail:
Zitat:
...leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Auftrag xxxx
vom 11.07.2008 storniert werden musste, da wir den falschen Artikel geliefert haben...Wir entschuldigen uns für die falsche Zustellung der von Ihnen bestellten Reifen. Wir dürfen den PReisnachlass in Höhe von 50 EUR nicht akzeptieren. Wir werden die Reifen umtauschen. Wenn Sie die Reifen schon montiert haben, können wir Ihnen die Montagekosten zurückerstatten. Dafür benötigen wir die Rechnung für die Montage und Ihre Bankverbindung
dann meine mail dazu:
Danke das doch mal jemand antwortet.
Die Reifen sind montiert UND die 93er Traglast bereits eingetragen in den Fahrzeugpapieren sprich es ist eine Ablastung und eine Streichung eines Sitzplatzes bereits erfolgt!
Die Reifen können nicht wieder abgeholt werden aus den o.g. Gründen.
Bei den gelieferten Reifen besteht ein eindeutiger Sachmangel, dieser berechtigt entweder zum Rücktritt (was in diesem Fall nicht geht) oder eröffnet mir die Möglichkeit der Minderung.
Lassen Sie dich bitte etwas anderes einfallen so kommen wir nicht weiter!
bsp.
du kaufst dir ein neues handy. nach nem tag gefällt es dir nicht mehr, du benutzt es aber weiter.
schließlich entscheidest du dich das handy nach ein paar tagen umzutauschen.
der handyladen sagt aber, dass handy ist benutzt und somit hast du kein umtauschrecht mehr. ist wirklich sehr ärgerlich und kenne diese situationen nur bestens.
MfG
edit.: in deinem fall hast du es ja sozusagen "vorsätlich" getan indem du die reifen moniert hast obwohl du wusstest das die nichts sind, der verkäufer ist somit nicht verpflichtet dir das zurückzunehmen.
Bearbeitet von - e61_530driver am 23.07.2008 15:21:25
@angry
was hast den fürs aufsziehen etc. bezahlt?
bzw was genau erwartet du denn jetzt? reden wir jetzt noch von den 50,-?
oh man...
die reifen wurden mit einem traglastindex von 94 angeboten, verkauft und bestätigt.
aufgrund dieser eigenschaft habe ich sie gekauft (brauchte diesen idex von 94).
habe die reifen erhalten und festgestellt, das sie nur einen index von 93 haben. weil ich die reifen aber dringend brauchte habe ich mich erkundigt wie ich sie dennoch eingetragen bekomme und danach so gehandelt.
eine kaufpreisminderung für den falsch angebotenen und bestätigten reifen ist daher völlig konform!
aufziehen alle 4räder mit wuchten 69euro. es geht um die 50euro ja. ich sehe nicht ein mich mit läpischen 28euro abspeisen zu lassen zumal sie mir nicht mal einen richtigen reifen schicken könnten da es in diesen dimensionen wie ich sie brauche keine mit dem index 94 gibt.
aber nicht wenn du sie schon benutzt hast, das ist doch nicht das problem vom verkäufer !
hättest du die dinger nicht aufgezogen würde ich auch so denken wie du.
MfG
wenn du nichts zum thema an sich beitragen kannst lass es bitte...
der verkäufer WÜRDE sie zurück nehmen, ABER:
1. welche reifen fahre ich zwischenzeitlich wo ich auf die richtigen reifen warte? die orginalen darf ich erst fahren wenn ich die in verbindung mit dem fahrwerk eingetragen hab...
2. können sie mir nicht mal einen "richtigen" reifen mit idex 94 liefern, da sie solche nicht anbieten (der bestellte war der einzige aus ihrem onlineshop, auch wenn er nur falsch angeboten wurde)
Zitat:
aufziehen alle 4räder mit wuchten 69euro. es geht um die 50euro ja. ich sehe nicht ein mich mit läpischen 28euro abspeisen zu lassen zumal sie mir nicht mal einen richtigen reifen schicken könnten da es in diesen dimensionen wie ich sie brauche keine mit dem index 94 gibt.
(Zitat von: angry-playboy)
muss in dem fall eigentl. kent und bardock recht geben.
ich hätte das mit dem vorschlag der differenz von 94 auf 94 index genommen plus die 69,-
desweiteren hat auch bardock recht das es nirgends eine festgesetze summe geht und wenn der händler es verweigert hat er dich höchstens als kunden verloren.
ok könntest jetzt mit anzeige etc drohen wenn du soweit gehen willst aber wegen so nem kleinen betrag steht diese für mich in keinem verhältniss.
ausserdem sind sie ja bereit dir die 69 zu zahlen. willst dann also zu den 69 noch 50 haben und somit also 119!?
nein ich werden die aufgezogenen reifen behalten und drauf lassen, da mein fahrzeug ja schon eh abgelastet wurde um mir den 93index einzutragen. sprich mir würde ein reifen mit 94 jetzt eh nichts mehr nützen.
ich erwarte ein finanzielles entegenkommen in einmaler form von mindestens 50euro (ohne zusätzliche kosten)