Verkehrsdelikt => Cops gaben falschen Str.-Namen a
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Mitglied seit: 25.08.2006
Neubrandenburg
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353 Beiträge
Heyho !
Hab da mal eine Frage.
Naemlich kam ein Schreiben wegen eines Deliktes rein (welches ich auch begangen hab, gleich vorweg ^^), aber die Polizei hat auf dem Papier, was sie mir deswegen zugeschickt haben, die falsche Strasse angegeben, jedoch die richtige Postleitzahl des Stadtviertels angegeben. Ist das rechtens ? Kann ich da denn irgendwie angehen ? So dass ich denn aus dem Schneider waere ? :D
Wie gesagt, falscher Strassenname, aber richtige Postleitzahl.
Vielen Dank fuer eure Antworten !
Cyanide and Happiness.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Imbiss_Bronko,
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Gruß
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Zitat:
Heyho ! Hab da mal eine Frage. Naemlich kam ein Schreiben wegen eines Deliktes rein (welches ich auch begangen hab, gleich vorweg ^^), aber die Polizei hat auf dem Papier, was sie mir deswegen zugeschickt haben, die falsche Strasse angegeben, jedoch die richtige Postleitzahl des Stadtviertels angegeben. Ist das rechtens ? Kann ich da denn irgendwie angehen ? So dass ich denn aus dem Schneider waere ? :D Wie gesagt, falscher Strassenname, aber richtige Postleitzahl. Vielen Dank fuer eure Antworten !
ist dein name angeschrieben ?
wenn du nicht drauf reagierst, kommt der nächste brief 2 wochen später per einschreiben.
ich verstehe nur nicht genau, nur weil die strass falsch ist, willste da gegen vorgehen ? da wird sicher nichts für dich rausspringen sodass du aus dem schenider wärst - warum auch.
MfG
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
Kann ich da denn irgendwie angehen ? So dass ich denn aus dem Schneider waere ? :D
Wie gesagt, falscher Strassenname, aber richtige Postleitzahl.
Vielen Dank fuer eure Antworten !
(Zitat von: Imbiss_Bronko)
Vergiss es gleich wieder, das Kostet dich nur zusätzliche Bearbeitungsgebühren (ja richtig du zahlst damit die ihren eigenen Fehler korrigieren)
Habe selbst mal ein Schreiben mit einem falschen Datum erhalten - hab's natürlich probiert ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
...schätze Deine Chancen gehen gegen null...der gegen Dich ausgesprochene Verwaltungsakt ist trotzdem gültig. Das Ende vom Lied wird sein, die Polizisten bekommen eine Stellungnahme von der Bußgeldstelle in dem sie den Fehler (sehr wahrscheinlich) korrigieren werden.
Mitglied seit: 09.01.2007
Aschaffenburg
Deutschland
838 Beiträge
Darf man fragen worums geht :>? Sorry bin neugirig :)
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
vergiss es gleich!
Der Bescheid ist seitens der Behörde kann geheilt werden, was nicht einmal eine Fristverlängerung o.Ä. nach sich ziehen würde. Je nach Ermessen könnte man sogar von einer offenbaren Unrichtigkeit sprechen.
Gleiches Ergenbis; nämlich nichts.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.08.2006
Neubrandenburg
Deutschland
353 Beiträge
Naja, ich haette ne Rechtsschutzversicherung, dass ich mal nen Anwalt einschalten koennte. Rein interessehalber. Weil die haben zwar mein Auto, aber das kann ja genausogut sein, dass mich einer angeschissen hat, der gut mit den Cops umkann. ^^ Oder so. ^^ Weiss ja nicht. :D
Cyanide and Happiness.