Habe vor ein Auto im Ausland zu verkaufen (Serbien).
Was ist zu beachten?
Ich weiß das das Auto nicht älter als 7 Jahre alt sein darf.
Ich habe es so vor:
Auto mit Kurzzeitkennzeichen anmelden und dann nach Serbien zu fahren.
Auto beim bekannten in der Garage abstellen und mit Fulgzeug wieder zurück nach Deutschland zu fliegen.
Den Wagen dann hier Ordungsgemäß abmelden. Fahrzeugbrief dann per Einschreiben nach Serbien schicken (zum Käufer).
Muss ich hier dann bei der Behörde angeben das ich den Wagen im Ausland verkauft habe?
Zoll und Steuern ist dann doch das Problem vom Verkäufer, oder nicht?
Ich muss ja nicht angeben wenn ich über die Grenze fahre (Zoll) das ich den Wagen verkaufen will. Ich hatte gehört, wenn ich den Wagen beim Zoll anmelde ich ca. 20 % vom Autowert bezahlen müsste. Ist das wahr?
Kann denen ja sagen das ich mit dem Wagen wieder zurückfahren werde, wenn die mich wegen dem Kurzzeitkennzeichen ansprechen.
Kenne mich damit nicht so wirklich aus.
Hat einer schon diesbezüglich Erfahrung gemacht?
Gruß