Hi Leute,
ich hab folgendes "Problem":
Mein E36 Cab hat ein RAID 17 (280 mm) Lenkrad eingetragen. Dazu auch die passende Nabe mit Airback-Rückrüstadapter (ebenfalls eingetragen)
Nun will ich auf die RAID Nabe ein anderes Lenkrad (auch von RAID aber Wildleder und größer) montieren.
Frage 1: Muss ich damit erneut zum TÜV auch wenn das Neue größer ist als das Eingetragene?
Frage 2: Sehe ich das richtig, dass ich bei einem Wechsel allenfalls das LENKRAD, eintragen lassen muss, nicht jedoch den ordnungsgemäßenb Einbau des Rückrüstadapters (also Nabe)? Ein TÜV-Mensch hat mir nämlich erzählt, ich müsste da bei ner Werkstatt, die einen hat, der ne Sprengstoffausbildung hat, den ordnungsgemäßen Einbau des Rückrüstadapters bestätigen lassen. HÄ? Nochmal??? Ist doch schon alles bestätigt und eingetragen!