nach Unfall - bin ich ganz alleine Schuld?
solange du keinen punkt in der probezeit bekommst, musste auch nicht zur nachschulung.
ich bin auch der meinung, dass ich die 200m regel schonmal gehört habe, ich glaube ich bringe das in verbindung mit dem warndreieck bei einem unfall.
ich würde da auf jedenfall "einen anderen (mit)schuldigen" suchen, es kann doch nicht sein, dass 50m vor einer in diesem fall ölspur das schild aufgestellt wird bei einer zulässigen geschw. von 100km/h, inder 50er zone würde ich das mit den 50m vollkommen verstehen aber nicht in der 100er zone.
wer hat den das schild "vorsicht ölspur" aufgestellt ? frag doch mal bei der autobahnmeisterei nach, die stellen die dinger doch auf und dann fragste auch gleich, wer die spur gemeldet hat, vllt. ergibt sich ja was.
MfG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo e61_530driver,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "nach Unfall - bin ich ganz alleine Schuld?"!
Gruß
schild und ölspur schön und gut...
wie willst du beweisen das du nicht wirklich zu schnell warst?
ich denke mal falls es da irgendwo eine lücke gibt hast du keine chance da du nicht nachweisen kannst wie schnell du tatsächlich gefahren bist..
ich persönlich verringere meine geschwindigkeit extrem im nassen..
mit 100 im regen über ne landstr. würde ich z.b nie machen. da fahre ich lieber meine 70 und ich komme heil nach hause..
aber im trockenen immer voll :)
hast ja wie du selbst sagtest glück gehabt.. zwar nen paar tausend euros ärmer aber du lebst und bist so gut wie unverletzt..
Zitat:
ich denke mal falls es da irgendwo eine lücke gibt hast du keine chance da du nicht nachweisen kannst wie schnell du tatsächlich gefahren bist..
sorry, aber das sehe ich anders, in diesem fall müsste ihm die gegnerische seite beweisen das er zu schnell war. er sagt er ist 90 gefahren, dann kann kam ne ölspur,crash.
es heisst immer man muss sein wagen in jetzter situation sicher zu stillstand bringen.
soll er nächstes mal 50km/h fahren ? es könnte ja ein pferd über die strasse laufen.
sorry aber halte ich für lächerlich, wenn man zu schnell fährt ist man eh der depp und zu langsam ne verkehrsbehinderung.
MfG
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
er war nicht zu schnell im Sinne der StvO sondern nur mit "unangemessener Geschwindigkeit" unterwegs!
Dazu noch unter widrigen bedingungen die eine erhöhte Vorsicht erfordert hätten!
...don´t care about tomorrow!
ist schon klar, nur wenns ein wenig regnet bremse ich doch nicht gleich auf 80 runter.
am wann ist die geschwindikkeit angemessen ?
was wäre wenn das ganze passiert wäre und er wär 60 gefrahren ? wäre das dann auch unangemessen ?
MfG
Bearbeitet von - e61_530driver am 14.07.2008 13:07:34
Zitat:
er war nicht zu schnell im Sinne der StvO sondern nur mit "unangemessener Geschwindigkeit" unterwegs!
Dazu noch unter widrigen bedingungen die eine erhöhte Vorsicht erfordert hätten!
(Zitat von: Fogg)
mal ne frage was heisst den hier unangemessen geschwindigkeit? was wäre den deiner meinung nach die richtige bei ner ölspur?
ok es hat geregent, aber wie er schreibt nicht sonderlich stark.
abgesehen davon geb ich dir schon recht und die meisten hier, wird schwer da war rauszuholen. aber ganz ehrlich auf nen versuche würde ich es evtl. schon angekommen lassen. einfach wirklich mal kurzen rechtsrat einholen und dann bist du schlauer wir können dir glaub ich auch kaum weiterhelfen. dafür sind uns die umstände, verhältnisse und die genannte strasse einfach nicht bekannt.
Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
Deutschland
171 Beiträge
Zitat:
schild und ölspur schön und gut...
wie willst du beweisen das du nicht wirklich zu schnell warst?
ich denke mal falls es da irgendwo eine lücke gibt hast du keine chance da du nicht nachweisen kannst wie schnell du tatsächlich gefahren bist..
ich persönlich verringere meine geschwindigkeit extrem im nassen..
mit 100 im regen über ne landstr. würde ich z.b nie machen. da fahre ich lieber meine 70 und ich komme heil nach hause..
aber im trockenen immer voll :)
hast ja wie du selbst sagtest glück gehabt.. zwar nen paar tausend euros ärmer aber du lebst und bist so gut wie unverletzt..
(Zitat von: 187)
Das glaubste doch wohl selber nicht?
Es gibt auf einer ausreichend ausgebauten Straße ABSOLUT keinen Grund bei Regen (jetzt kein Monsum) die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu unterschreiten !!!!!
WELTMEISTER 2006
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Naja bei uns kannste auf ca 20-30% nichtmal die 100 fahren wenn es trocken ist, das ist wohl auslegungssache und kommt drauf an wo man wohnt!
Im hohen Norden ist das wohl einfacher wie im Mittelgebirge oder in den Alpen!
...don´t care about tomorrow!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.05.2008
Großwenkheim
Deutschland
194 Beiträge
Nein es war kein Schild in verbidung mit einer entfernung oder änliches.
War gestern am Unfallort, hat sich herrausgestellt das ich schon wenige meter vor dem schild ins schleudern gekommen bin, zumindest sagen das meine bremsspuren. Das würde auch mit einer aussage von meinem Opa zusammenpassen, der meinte dass schon auf der Kreuzung Öl zu sehen war. (Die Kurve in der es mich geschleudert hat kommt ca. 20-30m nach der Kreuzung.)
Ändern tut sich an der sache mit dem Schild nun nichts, es war ganz klar, und das würde warscheinlich jeder Mensch genauso sehen, völlig unübersichtlig und an falscher stelle aufgestellt. Das Problem istdass man wegen diesem fall ja nicht vor ein gericht kommt. denn cih glaube wenn sich ein Richter denn Fall, mti bildern und alle drum und dran anschaun würde, denke ich hätte ich gute chancen. doch nach der StVO bin ich leider für die Ölspur zu schnell gewesen.
Rechtsschutzversicherung habe ich keine, und meine eltern haben mir davon abgeraten, großen wirbel zu machen da sie glauben dass warscheinlich (und da seit ihr ja auch der meinung) nicht viel bei raus kommt, ich kann eben nichts beweisen. hinterher entstehen nur mehr kosten. hab schon genug zu bezahlen.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Da wird dir kein Richter irgendwas zusprechen, der wird auch nur nach den Gesetzen die gelten urteilen und danach warst du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs!
...don´t care about tomorrow!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.05.2008
Großwenkheim
Deutschland
194 Beiträge
seh ich anders.
Zitat:
seh ich anders.
(Zitat von: Fiiisch)
Nützt Dir aber nix und es interessiert auch keinen, ob DU das vielleicht anders siehst.
Es ist so wie Fogg schreibt: unangemessene Geschwindigkeit, dazu kommt wahrscheinlich noch Fahrfehler durch Unerfahrenheit.
Nein wie gesagt musste nur die 35€ bezahlen weil ich den Unfall verursacht habe (war auch niemand drin verwickelt oder so) und mehr war nicht....
Mitglied seit: 22.05.2007
Bayern
Deutschland
17 Beiträge
Zitat:
angenommen, ich würde beweise auftreiben können, dass das schild zum unfallzeitpunkt noch zu nah an der spur war, könnte ich dann das Amt dazu verknacken meinen schaden zu bezahlen?
Jein, 50/50 könntest du rausholen da du IMMER Herr deines Fahrzeuges zu sein hast. Auch wenn du auf dem Dach fährst ;-)
Ist zwar stupid aber so ist nunmal die Satzgebung.
D. Staßenbauamt hat aber eine Teilschuld durch fahrlässiges handeln.
Zitat:
Die Strecke kann man bei regen durchaus noch ohne probleme mit 100km/h fahren
Ausschlaggebend ist nicht wie schnell man die Strecke ohne Problemen fahren kann sondern wie schnell das fahren auf diese Strecke erlaubt ist.
Und um jene Kilometer schneller die du drüber warst, ziehst du von deine 50% ein prozent ab.
Bearbeitet von - DerGallier am 15.07.2008 15:16:20Bearbeitet von - DerGallier am 15.07.2008 17:29:01
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Fiiisch, guckst du mal hier, da gibts ein bischen Info zum Thema. Kann aber keine Garantie geben, ob das in anderen Landkreisen anders gehandhabt wird, ist nur mal als Beispiel zu verstehen.
http://kfv-dachau.de/index.php?page=504Wenn keine Entfernungsangabe mit angebracht war, dann können die das Schild mit recht wenig Abstand zur Ölspur aufstellen. Dennoch würde ich versuchen, ob du nicht Zeugen aufftreiben kannst, die dir die Standorte der Warnschilder bestätigen können. Wenn du nämlich vor dem Schild ins Schleudern gekommen bist, dann haben die Verantwortlichen - meist Feuerwehr - gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen und sind somit haftbar zu machen. Wird aber nicht leicht werden mit der Beweisführung...
MfG
Lieber s-line als M-Paket
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
Deutschland
562 Beiträge
Ehe ich mir allerdings von der Feuerwehr das Geld wiederhole, denke ich daran, daß mein Haus irgendwann mal brennen könnte. Nicht, daß die Kameraden dann nur zum Würstchen grillen kommen....
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
zum Glück ist die Feuerwehr für alle eventualitäten versichert!
Und ich glaube nicht das du da überhaupt zur Feuerwehr kommst denn das Schilder aufstellen dürfte entweder Aufgabe er Stadt eher aber noch (so ist es bei uns) aufgabe der Straßenmeisterei sein!
...don´t care about tomorrow!
Zitat:
Da wird dir kein Richter irgendwas zusprechen, der wird auch nur nach den Gesetzen die gelten urteilen und danach warst du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs!
Würd ich aber auch sagen.
Du musst beweisen dass die Ölspur Schuld war. Es gilt immerhin im Zweifel für den Angeklagten.
Und nochmal zur Teilkasko. Die zahlen auch Blinker, Spiegelgläser, Frontscheinwerfer je nachdem ob's kaputt gegangen ist.
Bei meinem Überschlag habe ich nur eine Verwarnung vom Polizisten bekommen. Sonst keine Strafe und hab auch nix weiter von der Ordnungsmacht gehört.
Des einzige was ich noch zahlen musste war ein Straßenpfosten und das Feld vom Bauern.
Les mal deine Versicherungsbedingungen durch. In manchen Versicherungen gibts sowas wie ein "besonderes Leistungspaket". Dies könnte unter Umständen ein paar Sachen mit abdecken. z.B. Räumung der Unfallstelle, da du ja nicht mehr in der Lage warst. Achte aber darauf, dass deine Versicherung nicht steigt, falls du sowas in Anspruch nehmen kannst.
Bei mir hat übrigens der ADAC die Unfallstelle geräumt und den Rest aufgeräumt hab ich selber.
Weis ja nich wie des bei dir war.
Bearbeitet von - herr_welker am 15.07.2008 17:44:09
Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
Deutschland
171 Beiträge
Zitat:
Da wird dir kein Richter irgendwas zusprechen, der wird auch nur nach den Gesetzen die gelten urteilen und danach warst du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs!
(Zitat von: Fogg)
Haha, der Straßenbaulastträger hat für einen EINWANDFREIEN Zustand der Farbahn zu sorgen, wenn nu irgendso ein Gemeindefuzzi meinte, nee ich bind das nicht ordentlich ab, sondern stell mal einfach nen Schild NEBEN den Ölfleck und mach dann Feierabend, dann ist der sehr wohl dafür haftbar zu machen (oder der den losgeschickt hat)
Bei uns in MS hat mal die Feuerwehr ne sehr stark befahrene Bundesstraße wg. ner Ölspur sperren lassen (Tenor: Wir können das nicht wegmachen, muss erst ne SPEZIALFIRMA kommen...)
Weil die Feuerwehr (ich bin auch bei dem Verein) nämlich auf jeden Fall STRAFRECHTLICH belangt werden würde, wenn sich jemand auf einer nicht ordnugsgemäß entfernten Ölspur zu Tode fährt.
WELTMEISTER 2006
also bei uns gibs da son schild das nennt sicht "xx bei nässe" und grenzt die gewschindigkeit auf einer straße ein sobald sie nass ist.
demnach war er nicht mit unangemessener geschwindigkeit unterwegs da er ja 90 fuhr und 100 erlaubt war... egal ob regen oder nicht.
und wenn du vor dem schild ins rutschen kamst bist du sicher im recht.
das problem ist dies zu beweisen
Das Leben ist viel zu kurz um andauernd sauer zu sein.