Lyx-INC drive a 116i M-Sport
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Lyx-INC,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rückleuchten TÜV??"!
Gruß
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nein - lasieren ist verboten! nennt sich dann "unzulässig eingefärbt"...
Hatte das Problem bei meinem Erstwagen, erlöschen der Betriebserlaubnis, 3 Punkte knapp 100 € Strafe usw.
Habe aber mal gehört, das es Funktionieren soll die Dinger eingetragen zu bekommen, wenn man zusatzreflektoren anbringt, was meiner meinung die Optik kaputt macht. Und dann kommt es immer noch drauf an, wieviel licht die dinger noch durchlassen, wird ziemlich schwer die Teile einzutragen.
Gruß Ex
Wer später bremst fährt länger schnell.
Wer die einträgt nimmt dir auch alle SW mit umgerüsteten Neon-Standlichtringe und Xenon ab. Ich denke hier dürfte keine Eintragung legal möglich sein, zumal die Leuchten durch das Tönungsspray schon deutlich an Leuchtkraft verlieren.
Alles vor vielen Jahren schon mal probiert :-)
E36 - IS IT LOVE?
eintragung legal ist bei lasierten rulis "normal" nicht möglich...
Selbst wenn sie eingetragen werden, bleiben sie illegal.
Also kann man sich die mühe sparen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.07.2008
Gingen
Deutschland
3 Beiträge
was gibts denn sonst für schöne rückleuchten für den einser ausser die von bmw?
bzw hat jemand evtl ein bild zur hand wie die schwarzen rückleuchten von bmw mit getönten scheiben harmonieren?
Lyx-INC drive a 116i M-Sport