Bußgeld wg. überfahren Haltelinie rote Ampel
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Vor kurzem bin ich an eine mit Rotlichüberwachung ausgestatteten Ampel hingerollt. Kenne die Ampel sehr gut und bisher gab es auch noch nie Probleme. Bis vor kurzem eben: Hatte von weitem gesehen, dass die Ampel rot ist und hatte das Auto nur gemütlich ohne Gas geben hinrollen lassen und dabei etwas weit vorgerollt. Die Kontaktschleife hatte dann 4mal ein Signal zum Blitzkasten geschickt...und ein paar Tage später hatte ich Post! Es kostet 10Euro über die Haltelinie hinauszurollen. Nix tragisches also, war aber schon überrascht welche Vergehen es so im Straßenverkehrt gibt die ich nicht kannte. (Vielleicht hätte ich auch nicht auf dem 4. Bild so grinsen sollen.)
Kennt ihr auch so Vergehen, bei denen man es nicht erwartet hätte, dass es nicht erlaubt ist?
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Hallo Bauigel,
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Gruß
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das ist aber kein bußgeld sondern verwarnungsgeld :)
Nu mal los....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.03.2007
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Ok, dann war's Verwarnungsgeld...
Jedenfalls war ich überrascht und wusste nicht, dass die Städte auch für sowas Geld wollen.
Mitglied seit: 20.02.2008
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Ist eben ne Haltelinie und irgendwo muss ja schliesslich die grenze sein;)
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
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Regensburg & Amberg
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Mein Kumpel musste letzens 30 Euro verwarnungsgeld blechen, weil er innerorts wegen einer roten Ampel und viel Verkehr auf dem Zebrastreifen stehen bleiben musste...er hatte das auch bemerkt und wollte zurück fahren, was aber wegen des starken verkehrs nicht ging.
War aber der Polizeistreife die 10m weiter beim blitzen stand ziemlich egal.
Anderer Fall:
Meine Mutter musste mal (damals noch DM) 20 DM zahlen weil sie an einer Kreuzung gewendet hat, obwohl ein schild dort angebracht war "Wenden verboten".
Anderer Fall:
Kumpel musste 30 Euro Bußgeld zahlen, weil er auf der Autobahn (stau) zwischen einem Zivilpolizeiauto und einem anderen Auto durchgedrängelt ist...
hat mir erzählt...dass aus einem schwarzen BMW plötzlich ein Arm mit einer Kelle rauskam...STOP! :-D
Er machts aber weiterhin immer noch....
Mein Onkel musste damals 10DM und eine verlängerung seiner Führerscheinentzuges bezahlen.
Vorgeschichte:
Er wurde geblitzt...und sein Führerschein wurde ihm für 2 wochen genommen...naja, irgendwie musste er zur Arbeit kommen und nahm dann sein Mofa (bekanntlich kann man ja ein Mofa auch ohne Führerschein lenken...es bedarf nur der Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen eines 25km/h gerätes).
Naja, auf jedenfall hat er die 10 Euro nicht zahlen müssen, weil er mit dem Mofa unterwegs war (ist ja von rechten) sondern, weil er ohne Helm unterwegs war :-D
mfg,
Tom
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Mitglied seit: 26.09.2007
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Zitat:
Mein Kumpel musste letzens 30 Euro verwarnungsgeld blechen, weil er innerorts wegen einer roten Ampel und viel Verkehr auf dem Zebrastreifen stehen bleiben musste...(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
Und das ist auch richtig so. Ich wohne in der Stadt und fahre jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit. Kaum gibt es im Berufsverkehr ein wenig Stau ist alles dicht. Und warum? Weil die ganzen Spinner die Kreutzungen blockieren weil sie die Kreutzung befahren obwohl es hinten nicht weiter geht.
Mitglied seit: 20.01.2008
Hannover / Bremen
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53 Beiträge
Zitat:
Mein Onkel musste damals 10DM und eine verlängerung seiner Führerscheinentzuges bezahlen.
Vorgeschichte:
Er wurde geblitzt...und sein Führerschein wurde ihm für 2 wochen genommen...naja, irgendwie musste er zur Arbeit kommen und nahm dann sein Mofa (bekanntlich kann man ja ein Mofa auch ohne Führerschein lenken...es bedarf nur der Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen eines 25km/h gerätes).
Naja, auf jedenfall hat er die 10 Euro nicht zahlen müssen, weil er mit dem Mofa unterwegs war (ist ja von rechten) sondern, weil er ohne Helm unterwegs war :-D
mfg,
Tom
(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
Da hat Dein Onkel aber Glück gehabt. Denn wenn er für zwei Wochen (komischer Zeitrahmen) ein Fahrverbot bekommen hat, ist ihm nach §25 StVG das Führen ALLER Kraftfahrzeuge für die Frist des Verbotes untersagt. Ein Mofa ist unumstritten ein Kraftfahrzeug. Das Ganze wäre somit ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG und somit eine Straftat gewesen. Da sind 10,- DM echt günstig!
Gruß Stefan
Im Falle eines Falles, ist richtig fallen alles!
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Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Das Blöde an dieser Aktion war aber, dass irgendso ein Vollidiot plötzlich gemerkt hat, dass er auf der falschen Spur ist, und sich 2 Autos vor meinem Kumpel noch schräg rein gestellt hat!
Aber das war den Bullen ziemlich egal...und mein Kumpel war nicht der einzige der dafür blechen musste...nämlich auch der hinter ihm, weil mein kumpel eigentlich nur so einen Meter in den bestimmt 5meter breiten zebrastreifen stand.
Aber wie du schon gesagt hast, ich hasse es auch, wenn ich warten muss, weil solche Idioten die Kreuzung blockieren.
Deshalb fahr ich eigentlich immer, wenns geht, so schnell wie möglich auf die Autobahn auf.....anstatt quer durch die Stadt mit Berufsverkehr zu fahren.
mfg,
Tom
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Zitat:
Da hat Dein Onkel aber Glück gehabt. Denn wenn er für zwei Wochen (komischer Zeitrahmen) ein Fahrverbot bekommen hat, ist ihm nach §25 StVG das Führen ALLER Kraftfahrzeuge für die Frist des Verbotes untersagt. Ein Mofa ist unumstritten ein Kraftfahrzeug. Das Ganze wäre somit ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG und somit eine Straftat gewesen. Da sind 10,- DM echt günstig!
(Zitat von: silencio)
Richtig, wäre es ein Führerscheinentzug gewesen hätte er Mofa fahren dürfen. Aber 2 Wochen Fahrverbot habe ich auch noch nie gehört.
Bearbeitet von - Big R am 08.07.2008 08:16:54
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Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Ja, mein Onkel hat das letzens nur mal erwähnt, wie wir über Bußgelder und so diskutiert haben.
Vllt. haben Sie ihm ja für 2 Wochen den Führerschein gezwickt....er hat nur etwas von Fahrverbot erzählt.
Aber unterscheidet sich das überhaupt?
Also Fahrverbot und zeitlich begrenzter Führerscheinentzug?
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Zitat:
Aber unterscheidet sich das überhaupt?
Also Fahrverbot und zeitlich begrenzter Führerscheinentzug?
(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
Fahrverbot heisst, dass Du eine zeitlang nicht fahren darfst (ach... ;) ).
Ein Führerscheinentzug ist etwas ganz anderes - der Lappen wird eingezogen und vernichtet, der ist also erstmal komplett weg, futsch, finito.
Dazu wird dann eine Sperrfrist auferlegt nach der man einen neuen(!) Schein beantragen kann (Fahrschule muss man nicht neu machen, wenn es aber mehr als 2 Jahre waren musste man bisher die Prüfungen neu ablegen). Dieser neue Schein hat dann auch ein neues Austellungsdatum. Einzig positiver Effekt dabei: mit einem Entzug werden gleichzeitig alle Punkte gelöscht.