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Hallo,
ein Kumpel hat mal bei einem Gewinnspiel mitgemacht.
Wie das so ist hat er natürlich nicht gewonnen und nur seine Daten weitergegeben.
Ihrgendwann kam ein Anruf wo man ihn fragte ob er dann Lust hat ein Abo von Auto Motor Sport zu bestellen.
Er dachte sich halt weil er es eh immer kauft abboniert er es halt, die fragten ihn dann nach seinen Kontodaten um von ihm das Geld zu holen.
Ihrgenwann kam dann aber nicht nur ne Zeitschrift von Atuo Motor Sport, sondern auch ne Hörzu Zeitschrift, für die er dann auch bezahlen musste.
Jetzt kam letztens sogar ein Buch von Hörzu das ihn 14Euro kostete.
Wie kann er vorgehen?
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Hallo Elmo Braak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Abbo abzocke"!
Gruß
soweit ich weiss, muss ein schriflicher vertrag da vorliegen, aber mal im ernst, weiss dein kumpel nicht, dass man kontodaten etc. nicht am telefon weiter sagen sollte ?
mfg
Immer die gleiche Masche!
Er soll dort anrufen und das ABO Unternehmen auffordern die ABO´s zu stornieren.
Wenn die das nicht machen wollen soll er die auffordern, dass Ihm der Gesprächsmittschnitt seines Auftrages gegeben wird.
Das Unternehmen ist bei Telefonaufträgen verpflichtet das Gespräch mit zu schneiden.
Er soll denen auch klipp und klar sagen, dass er eine Strafanzeige wegen Betruges machen wird, wenn die unrechtmäßigen Abo´s nicht storniert werden.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
der bank und "dem verlag" mitteilen, dass die einzugsermächtigung zurückgenommen wird.
dann mal genau erkunden was er mit dem "verlag" überhaupt für einen vertrag abgeschlossen hat. gegebenen falls kündigen etc.
Nu mal los....
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Wir haben da jetzt erst mal ne E-Mail hingeschrieben, mal schauen was es ergibt.
Zitat:
Wir haben da jetzt erst mal ne E-Mail hingeschrieben, mal schauen was es ergibt.
(Zitat von: Elmo Braak)
eine danksagung für die "extras" oder wie?
Nu mal los....
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Ne wir haben hingeschrieben, dass er keine Einzugsermechtigung gegeben hat und das niemand erwähnte, dass er ein Hörzu Abo wollte und das es Täuschung war und so.
Lass das Geld einfach bei deiner Bank zurück buchen.
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Es ist nicht von mir, sondern meinem Kollegn.
Geht das kann man das Geld zurückbuchen?
der bank würde ich auch noch schreiben, dass die keine einzugsermächtigung haben,
ansonsten rennt er seinem geld ewieg hinterher.
Nu mal los....
Kannst bis zu 6 Wochen jede Lastschrift zurück gehen lassen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Soweit ich weiß, kann man eine Überweisung innerhalb von 14 Tagen (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) zurückholen kann.
Aber es soll auf jedenfall dort anrufen und den Vertrag stornieren...bzw. Anzeige gegen diesen Verlag machen!
Und der Bank sofort Bescheid geben, dass dieser Verlag kein Geld mehr von deinem Konto holen darf!
Am besten Schriftlich und mit Unterschrift!
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Von sich aus ausgeführte Überweisungen kann man nach Eingang beim Empfänger garnocht mehr zurückholen und Lastschriften, wie bereits gesagt 14 Tage.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Zitat:
Von sich aus ausgeführte Überweisungen kann man nach Eingang beim Empfänger garnocht mehr zurückholen und Lastschriften, wie bereits gesagt 14 Tage.
(Zitat von: shgfa)
das ist nicht richtig...
überweisungen kann man solange zurückrufen, wie sie noch nicht beim empfängerkreditinstitut gutgeschrieben wurden und lastschriften kann man ohne angabe von gründen 6 wochen nach einzug widerrufen und mit begründung bis 6 wochen nach rechnungsabschluss!
Zitat:
der bank würde ich auch noch schreiben, dass die keine einzugsermächtigung haben,
ansonsten rennt er seinem geld ewieg hinterher.
(Zitat von: Pug)
Die Bank kann da relativ wenig machen. Es besteht ja kein Abbuchungsauftrag, sondern eine Einzugsermächtigung.
Zitat:
Zitat:
der bank würde ich auch noch schreiben, dass die keine einzugsermächtigung haben,
ansonsten rennt er seinem geld ewieg hinterher.
(Zitat von: Pug)
Die Bank kann da relativ wenig machen. Es besteht ja kein Abbuchungsauftrag, sondern eine Einzugsermächtigung.
(Zitat von: Christopher05)
richtig :)
die bank würde ihm sowieso keinerlei auskunft über irgendwas machen, wegen bankgeheimnis.
@ threadersteller: du kannst dein konto aber für die kontonummer desjenigen der einzieht sperren lassen, sprich nur der kann nicht mehr einziehen.... das ist technisch möglich, falls deine bank sagt das geht nicht musste nen bischen nerven :)
Zitat:
Zitat:
Von sich aus ausgeführte Überweisungen kann man nach Eingang beim Empfänger garnocht mehr zurückholen und Lastschriften, wie bereits gesagt 14 Tage.
(Zitat von: shgfa)
das ist nicht richtig...
überweisungen kann man solange zurückrufen, wie sie noch nicht beim empfängerkreditinstitut gutgeschrieben wurden und lastschriften kann man ohne angabe von gründen 6 wochen nach einzug widerrufen und mit begründung bis 6 wochen nach rechnungsabschluss!
(Zitat von: b-mw-323)
Sorry meinte auch 6 Wochen, wie ich es zuvor bereits schon einmal geschrieben hatte.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Nun es ist so, er hat eine Einzugsermächtigung gegeben, bei Firmeneinzugsverfahren reicht Bankverbindung und die weitergabe Persönlicher Daten (Geburtsdatum) somit ist hier sogar ein Vertrag zu stande gekommen.
Bankdaten am Telefon ist richtig genutzt nicht gefährlich es ist ein Märchen das damit sonst etwas gemacht werden kann (außer man gibt sein Geburtsdatum an) außerdem hat man seit 2004 glaube ich ein 10Jähriges Rückbuchungsrecht. Internetbanking usw. ist wesendlich unsicherer als Telefonbanking z.B. Eine Einzugsermächtigung erlischt übrigens automatisch bei Stornierung einer Buchung!
Bankdaten, schaut mal in den Papierkorb neben den Kontoaußzugdrucker eurer Bank ;-) !
Bearbeitet von - Breeze am 07.07.2008 08:37:59
Mein Schutzengel muß verdammt schnell sein!?
Aber es existiert doch gar nichts schriftliches? Sowas kann doch jeder behaupten, dass ein mündlicher Vertrag behaupten.
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Durch weitergabe der persönlichen Daten ist ein Vertrag zustande gekommen das ist auch rechtlich so aber anfechtbar, habe eine Weile ein Callceter geleitet....
Mein Schutzengel muß verdammt schnell sein!?
Er soll einfach mal zu einer Verbraucherschutzzentrale gehen - meiner Freundin wurde auch mal so ein Abo untergejubelt. Nachdem die Verbraucherzentrale eine Schreiben hingeschickt hatte, kam ein Brief des "Verlags" in dem die Stornierung bekannt gegeben wurde und die Mitteilung, dass die bereits erhaltenen Exemplare als Gratislektüre behalten werden durften...
Ich denke dass ist die einfachste und problemloseste Lösung...
MfG