Wieder mal ein unglaubliches Urteil im Internet, gefällt von einem 81 jährigen.
Und da bestimmt viele hier im Forum auch mal bei YouTube unterwegs sind, nicht uninteressant.
Persönlich glaub ich zwar nicht, daß irgendwann tatsächlich jemand losstiefelt und Abmahnungen verteilt, aber vielleicht findet sich ja ein Anwalt der es doch angeht.
Die Nachricht:
Der Provider Viacom wirkt gegenwärtig wie manch Daten sammelnde Regierung.
Im Rechtsstreit Viacom (der Mutterkonzern von MTV) gegen YouTube hat vergangenen Mittwoch ein US-Bundesrichter ein erschreckendes Urteil gefällt.
YouTube wurde der Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden und soll nun sämtliche Nutzerdaten (!) an Viacom übergeben.
Bedenken bzgl. des Datenschutzes hatte der Richter nicht.
Diese juristische Niederlage dürfte für Viacom einen wirklich glorreichen Sieg darstellen, den womöglich bald andere Rechteinhaber adaptieren möchten.
Die Entscheidung des Richters konnte nicht schlimmer ausfallen. Man hielt es für erwiesen, dass YouTube der zahlreichen Urheberrechtsverletzungen schuldig sei. Infolge dessen habe man "alle Daten aus der YouTube-Datenbank an Viacom zu übergeben, wann von wo welche YouTube-Videos angesehen wurden."
Besonders heikel an dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass sie sich nicht nur auf Videos bei YouTube selbst bezieht, sondern auch auf eingebettete Videos von Drittseiten.
Dem Urteil nach zufolge müssen sämtliche Daten ausgehändigt werden, die relevant sind.
Dies beinhaltet die Login-ID der Nutzer, Zugriffszeit, IP-Adresse des Betrachters sowie die ID des Videos.
Lediglich bei einer Forderung widersprach der Richter, nämlich, als man die Herausgabe des Quellcodes von YouTube forderte. Hierbei folgte das Gericht der Argumentation seitens YouTube/Google, wonach der Code ein Geschäftsgeheimnis sei, der besonders schützenswert ist.
Erst wenn plausibel dargelegt würde, dass YouTubes Aussage falsch sei, dass die Suchfunktion Urheberrechtsverletzungen nicht begünstigen würden, könne man an eine Offenlegung denken.
Ein äußerst interessanter Fall, bei dem insbesondere eines betrachtet werden muss. Der Vorsitzende Richter war im reifen Alter von 81 Jahren, weshalb ihm YouTube wohl eher unbekannt war.
Dennoch hätten ihn die Beisitzer darauf aufmerksam machen können, dass die Freilegung sämtlicher Daten für ein solches Portal schwer wiegende Folgen haben können. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis andere Anti-Piracy Organisationen in den USA einen identischen Vorstoß wagen.
(via golem & techcrunch. Bild via techshout.com, thx!)
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 03.07.2008 20:06:37