Aber sei es drum, was nützt der Fahrzeugschein eines anderen
wo 215/40/17 eingetragen sind wenn dieser z.B. vorher eine
Tachoangleichung gemacht hat.
Der TÜV-Prüfer kann anhand seinem schlauen Buch sehen wie die
Abweichung in Prozent ist wenn man von einer zur anderen Felgen-/
Reifengröße umsteigt. Und wenn der Prüfer meint die Abweichung
ist zu groß (ausserhalb der Toleranz) dann ist das so und Du
musst zum Boschdienst.
Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
Reifenrechner