Hallo,
mich würde interessieren wie ihr über den Nutzungsausfall-Anspruch in folgendem Fall denkt.
Mein Anwalt meinte, dass es bestimmt noch Streit mit der Versicherung gibt.
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Am Freitag den 6.6. wurde mir die Vorfahrt genommen und mein Auto so beschädigt, dass es nicht mehr verkehrstauglich/fahrbereit ist.
Am Samstag den 7.6. forderte ich beim freundlichen einen Gutachter an.
Am Dienstag den 10.6. wurde vom BMW-Sachverstand ein Gutachten erstellt, welches ich am Donnerstag den 12.6. erhielt.
(Die geg. Versicherung auch denk ich mal).
Die Reparaturkosten überstiegen den Wiederbeschaffungswert um weniger als 30%, sodass die geg. Versicherung die Reparatur bezahlen muss.
Am Freitag den 13.6. bin ich zu meinem Anwalt, der der Versicherung bis zum Freitag den 20.6. eine Frist setzte die Reparaturfreigabe zu erteilen.
Gestern am Dienstag den 2.7. wurde die Reparaturfreigabe erteilt und die Reparatur in Auftrag gegeben.
Die Reparatur wird wohl 14 Tage dauern, aber das ist erstmal nicht sooo wichtig, denn das sollte ja ganz sicher gezahlt werden.
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Nach meiner Rechnung sind es bis zum Beginn der Reparatur bereits 18 Werkstage. Für diese 18 Tage hätte ich gern den Nutzungsausfall von 59€ pro Tag (steht im Gutachten) ausgezahlt (auf Leihwagen habe ich verzichtet, da ich z.Z. den Wagen meines Vaters benutze)
dann mal los...
Bearbeitet von - kerny0815 am 02.07.2008 11:55:42