wieviel % darf ich beim bösen blick verdecken?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 21.06.2008 um 18:45:28 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.hi leute,
ich war beim tüv und wollte meine auf e46 umgebaute motorhaube (hab e36 coupe) eintragen.
die meinen ich verdecke viel zu viel, dass sei ja fast ein drittel usw.
ich habs nachgerechnet, es sind knapp unter 15%
ich darf angeblich maximal 5%
stimmt das?
Bearbeitet von - LatteBMW am 21.06.2008 18:45:28
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Hallo sokar18,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "wieviel % darf ich beim bösen blick verdecken?"!
Gruß
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also ich weiß noch was mit angeblich 30% wenn der lichtkegel davon nicht beeinträchtigt wird.
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ja um den lichtkegel geht es auch speziell
darf man nur max 5% des lichtkegels beeinträchtigen?
der gesamtscheinwerfer is egal
soweit ich weiß darf man den garnich einschneiden.
ich bin eine butterblume
Hallo sokar18,
alle Scheinwerfer werden geprüft und bekommen eine Zulassung druch ein Prüfzeichen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Originalscheinwerfer der FAhrzeughersteller oder um Zubehörscheinwerfer von Zulieferern handelt.
Bei der Prüfung wird die Lichtausbeute, Lichtintensität und vieles mehr geprüft.
Es wird genau geprüft, wie die Scheinwerfer leuchten, die Richtung, in welchem Verhältnis, einfach alles.
Die Rahmenbedingungen sind genau deklariert, und zwar im § 50 Abs. 5 STVZO.
Dort sind unter anderem die Rahmenbedingungen geregelt, mit welcher Lichtausbeute und Lichtintensität uvm. das Scheinwerferlicht auf welche Entfernung zu leuchten hat.
Wenn nun der Scheinwerfer später teilweise verdeckt wird, ändert sich vieles. Deswegen muss es jedoch trotzdem noch in diesen Rahmenbedingungen fallen.
Kein PI (Prüfingenieur), der eine Einzelabnahme durchführt, kann jedoch wissen, inwiefern sich alles ändert, schon gar nicht bei extremen "bösen Blicken".
Und das ist der Grund, warum oftmals gezögert wird.
Theoretisch kannst du deine abgeänderten Scheinwerfer in einem Lichttechnischen Institut prüfen und bescheinigen lassen. Mit dieser Prüfbestätigung kann es eingetragen werden, sofern es den geforderten Bedigungen lt. STVZO fällt. Aber das ist nur graue Theorie und darauf lässt sich kaum jemand ein und führt eigentlich auch keiner durch. Ich erwähne es lediglich der Vollständigkeit halber.
Somit gibt es keine genaue Regelung, wie hoch der abdeckbare Anteil des Scheinwerfers ausfallen darf.
Diese ganzen Zahlen, die immer kursieren, sind ledigich Erfahrungswerte dich sich halt einmal ergeben haben, die eine Einzelabnahme erfolgreiche durchlaufen haben.
Deshalb bekommt der eine es eingetragen, der andere nicht. Es liegt eben auch im Ermessen desjenigen, der die Einzelabnahme durchführt. Sollte später ein Unfall passieren und es stellt sich heraus, das es unter anderem auf die Beleuchtungseinrichtung zurückzuführen ist, will sich dafür kein Prüfer verantworten müssen.
Gruß Bardock
Bearbeitet von - Bardock am 21.06.2008 18:42:08