Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.04.2007
Plauen
Deutschland
72 Beiträge
Hallo.
Wieviel Zeit habe ich denn um eingebaute Teile eintragen zu lassen, muss das sofort passieren oder hat meine da eine gewisse Frist? Oder darf man gar nicht aus der Werkstatt auf die Straße bevor alles eingetragen ist?
"Die Justiz ist auf keinen Fall der richtige Ort, um nach Intelligenz zu suchen." - Dieter Nuhr, Gibt es intelligentes Leben?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo theDeus,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zeit für Eintragung"!
Gruß
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Normalerweise darfst Du mit nicht eingetragenen Teilen nur Fahrten unternehmen, die der Eintragung dienen, also nach dem Einbau direkt zum TÜV.
Solltest so schnell wie möglich eintragen lassen
wenn sie dich anhalten kann es teuer werden...würde das am besten immer gleich machen,so bist du auf der sicheren seite!
gruss,martin
Wenn du an die falschen Polizisten gerätst kann es teuer werden, wenn die Einsichtig sind kannst du halt glück haben, mich habend die auch mit nicht eingetragener Teiferlegung angehalten, und ich habe dann halt gesagt, wie es auch wirklich war, das der erst seit 2 Tagen Tiefergelegt ist, und das ich es für sinnvoll ansehe erstmal eine Woche so zu Fahren, da sich das Fahrwerk noch setzt.
Die hatten Einsicht, aber hätten mich auch Zahlen lassen können.
Gruß Ex
Wer später bremst fährt länger schnell.
Wenn du angehalten wirst immer sagen das du zum TÜV fährst, ist keiner in der nähe sag das du zur Werkstatt unterwegs bist :-)
Zitat:
Wenn du angehalten wirst immer sagen das du zum TÜV fährst, ist keiner in der nähe sag das du zur Werkstatt unterwegs bist :-)
(Zitat von: vb)
Ja, dann kannste aber nur zu TÜV-Öffnungszeiten damit fahren! Nimmt dir ja keiner ab, da du evtl. Samstag Nachts zum TÜV willst..
:-P
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
Doch, das geht sogar auch, man muss es den Beamten halt nur Glaubhaft machen, das man am Sonntag keine Zeit hätte, und man den Wagen zum Tüv Fährt, und der am Montag dann geprüft wird.
Mein Tuner (mit Tüv im Hause) hat mir erzählt, das er den fall schon paarmal hatte, da kommt er Montag morgens zu seinem Laden und da steht ein Kundenfahrzeug hinten auf dem Hof, und nach einigen Telefonaten kommt es dann Raus, die Beamten sind dem "Getunten" bis zu dem Geschäft gefolgt, und habe gewartet bis der Fahrer dann von jemand anderem Abgeholt wurde.
Gruß Ex
Wer später bremst fährt länger schnell.
Mitglied seit: 12.06.2008
Bayreuth
Deutschland
30 Beiträge
Dazu hab ich auch ne Frage:
Meine Räder wurden direkt beim Händler vom TÜV abgenommen, die Anbauabnahmebescheinigung hab ich.
Wie lange hab ich Zeit die Räder im Schein bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen?
Fliegen ist nicht wirklich schöner als Cabrio fahren
Mitglied seit: 15.06.2005
Amberg b. Buchloe
Deutschland
2370 Beiträge
Zitat:
Dazu hab ich auch ne Frage:
Meine Räder wurden direkt beim Händler vom TÜV abgenommen, die Anbauabnahmebescheinigung hab ich.
Wie lange hab ich Zeit die Räder im Schein bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen?
(Zitat von: rs2208)
Musst du nicht machen. Nur wenn mal dein KFZ Ummelden solltest, dann würde ich das machen. Ich hab meine Felgen auch nicht im Schein stehen.
E36 332tiMitglied im Regio Team Schwaben
Mitglied seit: 12.06.2008
Bayreuth
Deutschland
30 Beiträge
Als ich das Fahrzeug gekauft hatte und es bei der Zulassungsstelle anmeldete, hat die Dame dort gemeint, dass sie nun sämtliche TÜV Abnahmebescheinigungen eintragen müsse - und das waren eine Menge Scheine. War eine richtig teure Anmeldung :-(
Aber Danke für den Hinweis, dann kann ich mir die 12,- für die Scheineintragung ja erstmal sparen
Fliegen ist nicht wirklich schöner als Cabrio fahren