Zitat:
Hab Post von der Versicherung bekommen, die nen Restwert von 320€ begutachtet haben. Aber ob sie den Schaden jetzt übernehmen, davon haben die nichts gesagt. Leider fühlt sich Keiner imstande mir Auskunft zu geben, oder fühlt sich zuständig, die 130€ Vollkasko wurden aber jeden Monat fleißig abgebucht, das ging ganz von selbst!!!! Habe ich kein Recht drauf dass der Schaden von der Vollkasko ersetzt wird, sie dazu quasi verpflichtet ist, und es deren Problem ist sich das Geld vom Verursacher zu holen? Jetzt kann ich Alles Verwertbare ja rausbauen, dann mal bei ebay reinsetzen, mal schauen was ich dafür noch bekomme. Ist ja allerdings nicht mehr viel zu gebrauchen, aber vielleicht so paar Kleinteile als Ersatzlager. N Kumpel wollte zuerst die Sportsitze bis ihm eingefallen is dass er in seinem e30 Cabrio ja sitze brauch die er umklappen kann ;-) Und dann kam heute noch Post von der Stadt Stuttgart, Rechnung über 1400€ für den Polizei, Huschrauber, Hundestaffel und Feuerwehreinsatz, recht günstig find ich, hatte mit mehr gerechnet, nur wollen die das jetzt von mir, damit hab ich allerdings auch net gerechnet. Haben wir hier denn kein Anwalt der mir in der Sache Tipps geben kann, bei meinem warte ich ne Woche auf nen Termin
(Zitat von: Bennigoes)
VK zahlt auch nicht immer.
Nach meiner Erfahrung ist die Antwort Nein. Die warten die Ermittlungen und das Urteil ab, bis sie dich mit der Aussage konfrontieren.
Auch nach der Revision der Rechtslage, das Versicherungen auch dann einen Teil zahlen müssen, wenn von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist (Das Ganz oder Garnicht Prinzip wurde gekippt) so gibt es dennoch Ausnahmen:
Nach neuem Recht kann eine Versicherung die Regulierung eines Schadens vollständig ablehnen, wenn
* Mutwillige Schadensherbeiführung: Brandstiftung, zweckentfremdeter Einsatz (mit Auto versucht beim Holzfällen Baum umzuziehen - Baum fällt auf das Auto, etc.
* im Falle eines Diebstahl grob fahrlässig gehandelt wurde: Schlüssel leicht zugänglich - z.B. lag auf dem Kneipentresen
* Fahrten unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Fahrten im Zusammenhang mit einer Straftat: Der Fluchtwagen von Ganster-Ede nach einem Einbruch ist nicht versichert
* grobfahrlässige Überlassung: den Ferrari mit 500 PS dem Junior anvertraut, der drei Tage den Führerschein hat
* Betrug oder versuchter Betrug: falschen Fahrer angegeben, Fahrzeug angeblich gestohlen, etc.
Auf gut Deutsch:
Wenn du einen hast fahren lassen ;-) der keinen Führerschein hat und/oder betrunken war, gibt es nichts. Haftbar ist in diesem Fall der Unfallverursacher - also dein Kumpel.