Zitat:
@VanDeGringo
also wie schon gesagt, ich konnte mich erstmal nur auf das verlassen was mir der Polizeimann da erzählt hat, aber ich wollte es immer irrgentwie nich glauben das die neblers verboten sind, weil halt andere auch damit rumfahren.
Schön Gruß Kay ;-)
(Zitat von: Kay1992)
Gelbe Nebelscheinwerfer sind NICHT verboten in Deutschland. Jeder der das sagt ist wohl nicht in der Lage, das deutsche Gesetzt und die BEstimmungen zu lesen!
Ich hatte aus genau dem gleichen Grund (wollte an meinem gelben BMW gelbe nebels verbauen) beim Tüv angefragt und wir haben zusammen nachgelesen, weil er es auch nicht auswendig wusste. Und siehe da, ist nicht verboten. Wenn die bullen das behaupten, dann müssen sie das erstmal beweisen und belegen. Können sie aber nicht.
also Leute, lasst euch nicht verarschen und informiert euch lieber selber genau. ist genaau das gleiche mit der Bodenfreiheit (aber bitte jetzt hier keine Diskussion darüber anfangen, soll nur ein Beispiel sein und wurde in anderen Beiträgen schon ausführlich behandelt).
Lest selber nach in der STVZO:
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten:
Absatz (1): Außer mit den in §50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes
oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer....
Ende :-)
als ergänzung noch Auszug aus §50:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- Absatz(1): Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
- Absatz(3) Satz 2: Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
- Absatz(10) (für Xenon): Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ende :-)
Bearbeitet von - Insane76 am 14.06.2008 11:41:40