Vielleicht kennt jemand dieses Problem...
Ein guter Freund von mir hat sich heute für sein E36 Cabrio ein Hardtop ersteigert. Nun kommen noch 100,- Eus Versand, 400,- lackieren etc. dazu - kurzum er will es nicht mehr.
Es war keine SofortKauf-Aktion sondern eine ganz normale welche ausgelaufen ist.
Er hat den Verkäufer wirklich sehr freundlich angeschrieben, erzählt, dass ein Freund geboten hat und nun über 100,- übers Ziel hinausgeschossen ist und Ihn gebeten das Gebot einfach an den Unterlegenen Bieter weiterzugeben. Auch würde er Ihm die Gebühren hierfür erstatten.
Nach dem dann nur eine pampige Email zurückkam er solle anrufen, hat er wohl auch mit dem Verkäufer telefoniert und dieser hat wohl nur blöd gemacht und besteht auf die Abnahme und wird das an seinen Anwalt weitergeben... bal bla...
Hier die Mail:
Zitat:
Guten Abend,wenn Ihr Kollege das Hardtop für ersteigert,dann muss ich natürlich auf die Abnahme bestehen,Geschäft ist Geschäft.Ich mache Ihnen Vorschlag,Sie überweisen uns den Betrag,des von Ihnen ersteigerten Gegenstandes.Das Hardtop kann bei uns selbstverständlich stehen bleiben,bis Sie sich finanziel erholt haben.Oder Sie lassen das Hardtop später lackieren.
Ich erwarte Ihren Bescheid bis zum 13.06.08,ich möchte ungerne andere Wege gehen müssen.
Jeder ist für das verantwortlich,was er tut oder andere für sich machen lässt !!
Klar ist Vertrag - Vertrag aber er hat doch auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, oder? Erstrecht bei Waren die er noch nichteinmal in Augenschein nehmen konnte? gab es da nicht ein Grundsatzurteil?
Der Anbieter ist Privat, der Text des Angebotes lautet wie folgt:
Zitat:
Verkaufe Hardtop für BMW E 36 !!
In grau-metallic,Lichtpaket sehr ordentlicher Zustand !!
Es sind nur wenige Gebrauchsspuren vorhanden.
Am besten Abholung,oder Käufer beauftragt eine Spedition für Abholung.
Standort A 24 ca. 50km von Hamburg entfernt.
Bei Fragen 0049(0) 171 47 22 197
Weiter unten steht dann:
Zitat:
Rücknahme - Weitere Angaben:
Bitte prüfen Sie Ihre Fahrzeugdaten-In diesem Fall keine Rücknahme !
Kann mir jemand sagen wie er nun am Besten verfahren soll? Eine Privatrechtschutz hat er wohl nicht. Wenn ich daran denke wie oft mir schon Artikel nicht bezahlt wurden. Da er dies Privat angeboten hat aber wohl sonst KFZ-Händler ist wie stehen da die Chancen dies ohne Anwalt zu lösen?
Im seinem Namen schon mal danke :-)
Bearbeitet von - Pixsigner am 12.06.2008 22:13:34