Das hat mir jetzt einfach keine Ruhe gelassen und hab mal beim TÜV nachgefragt.
Also, wenns das Model nur mit Airbag gebenhat, muss er tatsächlich ausgetragen werden. Es steht zwar im Schein nix von Airbag drinnen, aber wenn er ausgetragen wurde steht dann drin z.B. "kein Airbag mehr vorhanden".
Hat es bei dem Model den Airbag als Extra gegeben, muss man es nicht austragen lassen. Aber auch da steht nix im Fahrzeugschein, dass jemals einer drin war. Da kann mans dann machen wie man will.
Find ich aber trotzdem eine etwas merkwürdige Regelung, aber ist halt so.
>Es gibt immer jemanden der schneller ist<
Meine kleine Hompage