E39: Luftfeder kaputt Gewährleistung oder nicht?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.06.2008 um 21:27:44 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.Hallo,
habe unseren 528iger Mitte März vom Gebrauchtwagenhändler mit angeschlossenem KFZ Meisterbetrieb gekauft und bar bezahlt.
Mitte Mai ging ein hinterer Fensterheber kaputt, der zuvor schon schleifende Geräusche gemacht hat. Also das Fahrzeug zur Nachbesserung in die angeschlossene Werkstatt und in den Urlaub geflogen.
Letzte Woche dann der Schock: Der Meister erklärte, daß zudem noch ein Faltenbalg der Federung porös war, dieser Luft verlor und er die Feder gleich mit getauscht hat. Auf der Rechnung stand nicht nur dieser Posten sondern auch der komplette Fensterhebertausch: 651 Teuro.
Ich habe die Rechnung nicht bezahlt und erstmal um Stundung gebeten. Gestern war ich zur Beratung bei einem Anwalt der die Frage nach Gewährleistungsfall mit einem klaren "Jain" beantwortet hat. Zumindest der FH sei klare Gewährleistungssache bei Fahrwerksgeschichten sei die Rechtslage nicht ganz klar. Nun bin ich aber der Meinung, daß ein defekt der Luftfederung wohl schon dem Händler beim Ankauf hätte auffallen müssen und nun versucht wird, mir als Dummen für diesen Mangel Geld aus der Tasche zu leiern. Ich habe das Fahrzeug ja grade deshalb beim Händler gekauft um solchen Überraschungen aus dem Weg zu gehen. Ist dieser Defekt bei bloßer Inaugenscheinnahme auf einer Hebebühne feststellbar oder nicht?
Danke Christian
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.06.2008 21:27:44
Das Gewicht einer Zunge kann ausreichen um einen Menschen zu erdrücken
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Hallo Zehrensdorf,
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Gruß
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Hallo!
Hast du den Tausch des Faltenbalgs und der Feder in Auftrag gegeben?
Wenn nein, so duerfte der Fall doch wohl klar sein.
Der Haendler hat ohne deine Einwilligung Teile ersetzt. Und so kann's ja wohl nicht gehen. Er haette ja auch gleich einen neuen Motor fuer 10'000Euro einbauen koennen mit der Begruendung der Alte sei defekt gewesen.
Wieso solltest du dafuer bezahlen muessen?
Und nebenbei: hat dir der Haendler die defekten Teile gezeigt? Oder sind die, welch Zufall, schon in der Tonne "verschwunden"?
Die ganze Geschichte toent nach hoechst unserioeser Werkstatt und Abzocke!
Geh hin und mach ihm mit diesen Argumenten einen Vergleichs-Vorschlag.
Gruss
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Mörfelden-Walldorf
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Hallo,
ich habe natürlich keinen Auftrag dafür gegeben, ich wußte bis zur Abholung nichts von diesem "Defekt". Da der Wagen sich seitdem eine ganze Ecke komfortabler fährt (zuvor ist er immer gradezu hinten herumgesprungen) gehe ich davon aus, daß er schon Recht hat. Allerdings gehe ich hierbei von einer Instandsetzung aus Gewährleistung aus. Der Anwalt riet mir übrigens davon ab igendein Vergleichsangebot zu machen da ich ein mängelfreies Fahrzeug gekauft und zu verlangen habe. Ich habe nach 2 1/2 Monaten noch nichteinmal einen schriftlichen Kaufvertrag erhalten. Der Anwalt meint, dies sei gar nicht übel, weil ich damit volle 2 Jahre Gewährleistungsanspruch habe.
Gruß Christian
Das Gewicht einer Zunge kann ausreichen um einen Menschen zu erdrücken
Ok, toent nach einem komplexeren Fall...
Dann bist du ja bei deinem Anwalt gut aufgehoben.
Gib doch Bescheid wie's ausging.
Viel Glueck und Gruss!
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Vertraglich kann die Haftung aber verkürzt oder sogar ausgeschlossen werden: Beim sog. Verbrauchsgüterkauf kann die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen, aber auf ein Jahr verkürzt werden. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn eine Privatperson ein Kfz von einem Unternehmer kauft. Sehr umstritten ist die Frage, wer als Unternehmer im Sinne dieser Regeln gilt.
Wird beim Verbrauchsgüterkauf ein Sachmängelhaftungsausschluss im Kaufvertrag aufgenommen, so ist dieser unzulässig. Dies hat zur Folge, dass er keine Wirkung entfaltet und wiederum die gesetzliche 2-Jahresfrist gilt.
Der Verkäufer muss aber nur für solche Mängel haften, die bereits bei Übergabe der Sache vorlagen. Hier enthält das Gesetz für den Verbrauchsgüterkauf eine Erleichterung: Tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Kfz ein Mangel auf, so wird zugunsten des Käufers vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Die Beweiserleichterung gilt aber nur für die Frage, ob der Mangel zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlag. Das Vorliegen eines Mangels an der Kaufsache muss der Käufer beweisen.
Ein Mangel im Sinne des Sachmängelhaftungsrechts liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs bei Übergabe vom tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs abweicht oder die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung nicht gegeben ist. Indem ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen verkauft wird, steht bereits fest, dass der Wagen durchaus Gebrauchsspuren aufweisen kann. Ein Mangel kann daher u.U. nicht gegeben sein, wenn ein defektes Verschleißteil beanstandet wird. Ob ein Mangel oder lediglich Verschleiß vorliegt, ist aber in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Im Regelfall wird Verschleiß vorliegen, wenn Abnutzungserscheinungen bei einem Gebrauchtwagen nicht über das übliche hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist. Beispielsweise sind abgenutzte Dichtungen und Dichtringe Teile, die einem Verschleiß unterliegen.
Der unternehmerische Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der dem Verbraucher gegenüber mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, kann mit dem Gebrauchtwagen eine Garantie (Car Versicherung, Gebrauchtwagenreparaturversicherung) verkaufen. Eine solche Garantie stellt immer eine freiwillige Leistung dar, die neben der Sachmängelhaftung läuft. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer solchen Garantie für den Käufer gibt es aber nicht.
Macht der Käufer nach dem Kauf Sachmängelhaftungsrechte geltend, so kann er vom Verkäufer die kostenlose Beseitigung der Mängel im Rahmen der Nachbesserung verlangen, unabhängig vom Bestehen einer Gebrauchtwagengarantie. Hat der Käufer zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, so kann sich der Verkäufer dadurch nicht seiner aus dem Gesetz resultierenden Sachmängelhaftung entziehen. Der Verkäufer kann zwar ggf. im Rahmen der Garantiebedingungen seine Kosten von der Garantieversicherung erstattet bekommen. Sieht die Gebrauchtwagengarantie aber wie in Ihrem Falle vor, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Reparaturkosten gedeckt ist, so muss die Nachbesserung für den Kunden insgesamt kostenlos erfolgen, wenn es sich um einen Mangel handelt, der im Rahmen der Sachmängelhaftung nachgebessert werden muss. Ein Verweis des Verkäufers auf die Garantiebedingungen, die nur die prozentuale Übernahme von Kosten vorsieht, reicht nicht aus. Das gleiche gilt, wenn die Garantie eine Selbstbeteiligung im Reparaturfall vorsieht.
Bearbeitet von - copy am 05.06.2008 12:20:44
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Zwickau
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hast Du ne Rechtschutz ?
sann gibt auch n anderer Auskunft
Grüße
Sugg
545i LPG PRINS VSI
ex 530i A Touring LPG PRINS VSI
ex Lancia Kappa 3.0LS LPG Stargas Anlage
SUGG alias Senior LPG DRIVER
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Update:
habe dem Händler geschrieben, daß die Reperatur unter Gewährleistung fällt und seit 2 Wochen nichts mehr gehört.
Das Gewicht einer Zunge kann ausreichen um einen Menschen zu erdrücken