Kulanten Tüv prüfer nähe köln...
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hey leute ich brauc nen kullanten tüv prüfer im raum köln..
war heute beim tüv gewesen.. sowas hab ich noch nie erlebt..
er hat alles bemängelt .. frontscheinwerfer (diese sona dinger ohne weitenreglung)
dann meine inpro rückleuchten weil die angeblich falsch gesteuert sind..
dann noch den fk sitz (er will eine abe...)
naja das größte manko ist bei mir das die airbagleuchte brennt.. aber das wusste der prüfer vorher und er meinte ich soll vorbei kommen..
aber das es so ein spast is hätte ich mir niemals träumen lassen....
diese weitenregelung für die scheinwerfer können die das bemängeln obwohl die scheinwerfer nen e prüfzeichen haben??
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Hallo 187,
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Gruß
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logisch können die.
leuchtweitenregulierung ist pflicht und falls kaput -> grawierender mangel.
nur weil die teile ein e-prüfzeichen haben, sind sie noch lange nicht zugelasen.
auf einer rundumkennleuchte gibs auch ein e-prüfzeichen und trotzdem darfst du dir sowas nich ranbauen. jede unterbodenbeleuchtung hat ein e-prüfzeichen und trotzdem isses illegal.
du solltest nicht dein prüfer wechseln sondern deine scheinwerfer und rückleuchten.
und für den sitz brauchst du auch etwas das du vorzeigen kannst. entweder abe oder einzelabnahme
Bearbeitet von - Doedelhai159 am 04.06.2008 18:50:20
ich bin eine butterblume
Der Fehler im ABS-System ist ganz klar ein erheblicher Mangel, war klar das es die Plakette nicht gibt (auch wenn es der Prüfer vorher wusste), die LWR ist gesetzlich für Neuzulassungen ab 1991 vorgeschrieben und ebenfalls ein erheblicher Mangel...wird es denn geprüft und festgestellt, das sie ausser Funktion ist bzw. gar nicht vorhanden
Das mit den Sitzen ist blödsinn, solang dein Fahrzeug vor Mitte 1998 gebaut wurde. Erst dann müssen Fahrzeugsitze ABE/Gutachten bzw. ein E-Prüfzeichen besitzen.
Begründung:
Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als BG-Pflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.
Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
"Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein."
Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.
Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
"Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG"
Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.
Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
"Anhang I, Abschnitt 6:
Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM. In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert: Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung(...)
Anhang III ist für Busse und AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind."
Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.
Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen:
"§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden 1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von
a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und
2 für alle erstmals in den Verkehr kommendena) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar."
Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.
Diese Fassung lautet wie folgt:
"§ 35a (2) StvZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind."
Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...
Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":
"Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,VkBl S 303:Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann."
Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.
Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:
"Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebenenach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."
Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.
Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.
Also beim E36 kann man sich ebenfalls verrückt nach einem E-Zeichen bei Sitz/Konsole suchen, da gibt es keins! Beim E46 sollte ein Prüfzeichen vorhanden sein...
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
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naja.. ich finds was übertrieben...
der dom wurde bei mir geschweist.. sowas sieht der typ nit.. er hält sich an lichtern auf.. das doch krankhaft...
und das mit dem sitz ist schwachsinn die sind eintragungsfrei!!
na ich bau den alten sitz ein alte scheinwerfer un rülis..
das einzige was ich nicht hinkriege ist das mit dem airbag....
aber ich versteh sowas ehrlich nicht.. wie man wegen sowas so ein theater amchen kann.. diese regelung für die scheinwerfer habe ich noch nie benutzt!
Na zum glück machen die wegen "sowas" theater sonst würde es mehr tote im straßenverkehr geben.
Ich finde die entscheidungen richtig, da es nun mal allseits bekannt ist und es keine willkühr war!
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
wegen airbag würde ich mal den fehler löschen lassen.
wenns wiederkommt, da ist offensichtlich etwas wichtiges im eimer.
dann könntest du die lampe rausdrehen und etwas in den lichtkanal stopfen, vielleicht fällt es dem prüfer ja nich auf.
ich bin eine butterblume
Zitat:
Der Fehler im ABS-System ist ganz klar ein erheblicher Mangel, war klar das es die Plakette nicht gibt
Wo steht was von ABS? Hab ich was überlesen?
Zu den Sitzen....mal wieder Typisch FK.
Im alten Katalog steht eintragungsfrei. Im Neuen Katalog steht nicht zugelassen im Bereich der STVO.
Haben wohl einen auf den Sack bekommen und jetzt schreiben Sie es dazu. Bei mir hat der Prüfer aber nie was gesagt. Meine Rückbank ist eh ausgetragen und die Version die ich habe ist auch lehnenverstellbar.
Naja solange die Rückleuchten richtig blinken,stoppen bzw leuchten ist das doch auch kein Thema und die Sonar Teile loppst am Besten eh direkt in die Tonne.
Schwarz,tief,breit.......
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hmm.. also das mit dem airbag ist ein spannungsfehler vom beifahrerairbag..
das hab ich ja ausgelesen gehabt fehler konnte ich aber nit löschen...
Dreh halt das Birnchen raus von der Airbag-Lampe.
Bei welchem TÜV biste gewesen?
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extra in siegburg bei nem bekannten von meinem vater.. da war aber wohl nen scheiss prüfer heute da gewesen.. hat mich 65 euro gekostet un nix!
Fahr nach Mülheim oder zum TÜV im Bilderstöckchen.
Edit: jhonni318ti: Hast nichts verpasst, war ein (Lese) Fehler meinerseits
du machst dir wirklich ernsthafte gedanken darüber wieso der Prüfer dich durchfallen lassen hat? Das sind zwei erhebliche/schwere Mängel...
1. die Airbagleuchte
2. die Leuchtweitenregulierung
an deiner Stelle würde ich diese Sachen beheben... ist auch besser für dich.
und denk dran: die Prüfer sind auch nur Menschen. Die gehen nur Ihren Job nach....
Sorry... da habe ich absolut kein Verständnis für, wieso du dich deswegen so aufregst...
Das mit dem Birne rausdrehen könnt ihr vergessen. Wenn das auf dem Mängelbericht drauf steht wird der Prüfer schon drauf achten ob die Leuchte angeht und dann erlicht oder ob sie erst gar nicht brennt.
Gruß
SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!!
die prüfer achten fast mmer darauf ob die airbag-lampe kurz angeht wenn man die zündung betätigt. ist es nicht so, wurde manipuliert etc !
Naja ist schon übertrieben, LWR muss nicht vorhanden sein, da gibt es Ausnahmeregelungen die nur in einem Stück Papier bestehen, sowas wird bei Import Fahrzeugen gemacht.
Also schon affig das man Zirkus macht für ein Mangel der sich durch ein Gutachten beheben lässt.
Geh zur Dekra oder ner freien Werkstatt und frag ob die dir den TÜV machen, da wird manchmal nur wirklich gefährliche Sachen bemängelt und nicht nur Wichtigtuerei !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
affig finde ich so einiges. aber lwr gehört nunmal zu den dingen, die wohl bekannt sein sollten. das is schon ne ganze weile ein gravierender mangel.
us fahrzeuge haben sowas nicht und alte schiffe auch nich. die brauchen das auch nich, weil es zu teuer wäre das nachzurüsten.
und wieviele amis oder uraltgefährte sind denn auf unseren straßen unterwegs? sicherlich weniger als autos ab bj 91.
und wenn die karre mal voll is, dann kann es schonmal schnell dazu komen das der gegenverkehr gegen ein baum fährt. das is also kein gag der automobilindustrie
ich bin eine butterblume
Es ging mir da um Importe von neueren Fahrzeugen, VW BMW usw. ab Baujahr 1995, wegen des USD Kurses, auch dafür gibt es die Genehmigungen.
Aber das kann man sehen wie man will, wenn man den Menschen das Rauchen und Trinken verbietet, geschehen auch weniger Unfälle, das Spiel kann man soweit treiben, bis alle an zuwenig Nahrung verrecken !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
also wieivel schwachsinn manche hier im kopf haben ist schon geil^^
was hat jetz die lwr mit dem verrecken wegen zuwenig nahrung zu tun?!
hat ja einen sinn ne lwr. ihr hättet wohl auch keine lust, wenn ihr mitten auf der landstraße auf einmal nichts mehr seht, weil der entgegenkommende euch direkt anleuchtet? wenn deshalb ein unfall passiert bist DU der angeschmierte und die versicherung zahlt 100% nichts.
und warum man bei nem airbag fehler sparen will versteh ich nciht. wenn du kein geld hast für sowas wichtiges zu reparieren, dann solltest du dir vl. keinen bmw kaufen?!
find das schon 100% richtig, dass du nicht durch den tüv gekommen bist
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
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.. airbag hin oder her meiner meinung nach nicht ein muss beim auto.. es gibt genügend die ohne rumfahren.. von daher ist das jedem selber überlasen..
sparen muss ich daran nicht nur wieso sollte ich dafür geld ausgeben!
zudem wie gesagt das wusste er und er meinte kein ding..
aso du bis der jenige der vor jedem fahren sich vor ne wand stellt un seine scheinwerfer einstellt?.. du bis ja lustig.. die dinger ntuzt doch kaum jemand..
aber ich bau originale wieder rein muss mir nur blinker kaufen...
sitz bau ich um weil der schlaue ja keine ahnung hat und die rückleuchten auch... weil sie ja angeblich falsch schalten.. unnötiger typ is das.. keine ahnung von nix !!
also richtiger prüfer?? das ich nicht lache.. mein dom wurde geschweist etc sowas sieht der nicht..
meine bremsscheiben sind über einen mm eingelaufen sieht der auch nit.. hallo? das soll nen richtiger prüfer sein.. das ich nicht lache!!