Zu versteuerndes Einkommen berechnen.
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Hey Leute,
irgendwie muss ich es schaffen 4400€ an Werbungskosten oder sonst was von meinem jährlichen Brutto abzuziehen. Mir ist bekannt das man den Werbungskostenpauschbetrag von 920€ abziehen kann. bleiben noch 3480€! jetzt ist die sache aber das ich ja erst mal die 920€ zusammen bekommen muss, bevor ich weitere werbungskosten rechnen kann. was kann man denn alles an werbungskosten abziehen? oder besser gefragt was sind alles werbungskosten? und was kann man da sonst noch so an beträgen abziehen um auf sein zu versteuerndes einkommen zu kommen? hoffe hier kennt sich jemand aus :)
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Hallo b-mw-323,
schau mal hier
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Gruß
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Google hilft :)
Zitat:
Beispiele für Werbungskosten [Bearbeiten]Im Bereich der nichtselbständigen Arbeit:
Kosten der doppelten Haushaltführung
Bewerbungskosten
Kosten für Arbeits- und Dienstbekleidung. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausgaben für die sog. bürgerliche Kleidung (normaler Anzug, Kostüm der Sekretärin) nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung sind. Abzugsfähig ist nur die typische Berufskleidung (Robe des Richters, Kleidung des Schornsteinfegers, usw.). In letzterem Fall sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Auslagen für das Waschen, Reinigen und Schneidern Werbungskosten des Arbeitnehmers.
Kosten für Arbeitsmittel (Fachliteratur, Werkzeuge, Bürobedarf)
Übersteigen die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel 410 € netto sind sie auf die gewöhnliche Nutzungsdauer (ND) zu verteilen (Bsp.: Computer 3 Jahre ND, Schreibtisch 10 Jahre ND).
Kosten für ein Arbeitszimmer (seit 1. Januar 2007 muss dort der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein)
Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (Gewerkschaftsbeitrag)
Prozesskosten beim Arbeitsgericht
die berufliche Haftpflichtversicherung
Fortbildungskosten
Kontoführungsgebühren (pauschal max. 16 € pro Jahr, mittels Belegen höher absetzbar)
Internet (Wird das Internet beruflich gebraucht, sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privatem Teil nicht möglich ist, wird die Aufteilung geschätzt.)
Kosten für Fahrten von Wohn- zum Arbeitsort können wie Werbungskosten abgezogen werden, obwohl diese seit 2007 keine Werbungskosten mehr sind.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
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Berlin
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1416 Beiträge
danke :) hab aber schon rausgefunden das das eh nix wird, soviel kriege ich niemals zusammen
Kommt auch drauf an was du Arbeitest, ob du Selbstständig bist oder Angestellt und das ganze drumherum, da muß man halt ein wenig kreativ sein und einfach mal versuchen...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Mitglied seit: 31.05.2006
Gränichen
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87 Beiträge
Ein Bereich, wo man ordentlich rausholen kann, sind Rentenaufwendungen....bzw. Aufwendungen für die Altersvorsorge.
Meines Wissens nach gibts da noch einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 20.000€
Man muss nicht alles glauben was stimmt...
Zitat:
Hey Leute,
irgendwie muss ich es schaffen 4400€ an Werbungskosten oder sonst was von meinem jährlichen Brutto abzuziehen. Mir ist bekannt das man den Werbungskostenpauschbetrag von 920€ abziehen kann. bleiben noch 3480€! jetzt ist die sache aber das ich ja erst mal die 920€ zusammen bekommen muss, bevor ich weitere werbungskosten rechnen kann. was kann man denn alles an werbungskosten abziehen? oder besser gefragt was sind alles werbungskosten? und was kann man da sonst noch so an beträgen abziehen um auf sein zu versteuerndes einkommen zu kommen? hoffe hier kennt sich jemand aus :)
(Zitat von: b-mw-323)
Ich denke du bist Bankkaufmann...da sollte man sowas schon wissen ;o)
Ich hatte 2007 über 10.000€ Werbungskosten, hängt aber auch damit zusammen,dass ich immer quer durch Deutschland fahren muss.
Wie haste es denn letztes Jahr gemacht?
Hat sich irgendwas geändert?
Lg
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
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Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Hey Leute,
irgendwie muss ich es schaffen 4400€ an Werbungskosten oder sonst was von meinem jährlichen Brutto abzuziehen. Mir ist bekannt das man den Werbungskostenpauschbetrag von 920€ abziehen kann. bleiben noch 3480€! jetzt ist die sache aber das ich ja erst mal die 920€ zusammen bekommen muss, bevor ich weitere werbungskosten rechnen kann. was kann man denn alles an werbungskosten abziehen? oder besser gefragt was sind alles werbungskosten? und was kann man da sonst noch so an beträgen abziehen um auf sein zu versteuerndes einkommen zu kommen? hoffe hier kennt sich jemand aus :)
(Zitat von: b-mw-323)
Ich denke du bist Bankkaufmann...da sollte man sowas schon wissen ;o)
Ich hatte 2007 über 10.000€ Werbungskosten, hängt aber auch damit zusammen,dass ich immer quer durch Deutschland fahren muss.
Wie haste es denn letztes Jahr gemacht?
Hat sich irgendwas geändert?
Lg
(Zitat von: Sunny-E46)
ich bin noch in der ausbildung und da weiß man noch nicht alles :) hab bis jetzt noch nie eine gemacht oder machen müssen. aber hab mich noch mal bischen belesen. der grund warum ich das berechnen muss ist das ich über die kindergeldgrenze komme. es ist alles ganz schön kompliziert :)
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
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650 Beiträge
Denke aber dran, dass der Pauschbetrag (§ 9a EStG) nur anstelle höherer Werbungskosten in die Berechnung mit einfließt. Nicht zusätzlich zu anderen Werbungskosten berücksichtigt wird. Hast du beispielsweise WK i.H.v. EUR 1.000,- werden Werbunkskosten nur in Höhe von EUR 1.000,- bei der ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und nicht EUR 1.920,-
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
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danke für den hinweis! also ich könnte es schaffen das ich wieder kindergeld bekomme, jedoch muss es sich dafür durchsetzen das es die pendlerpauschale ab 1. km gibt
Wieviel verdienst du denn? Wie siehts mit betrieblicher Altersvorsorge aus?
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1416 Beiträge
ich möchte jetzt hier nicht öffentlich posten was ich verdiene :)
also mir ist schon bekannt das man den nettoverdienst nimmst den man hat, also den jährlichen und davon zieht man dann z.b. werbungskosten ab. hätte ich auch nur mein azubi gehalt wäre das weiter kein problem aber ich beziehe noc halbweisenrente deswegen ist das so schwierig.
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
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650 Beiträge
Ok und sonstige Vorsorgeaufwendungen die als Sonderausgaben berücksichtigt werden können? Besp. die Hapftpflicht für dein Bmw, AV und sonstige Kap LV? Nichts da?
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
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1416 Beiträge
also sonderaufwendungen kann ich bei der kindergeldgrenzeberechnung nicht abziehen, nur werbungskosten leider, aber Haftpflicht z.b. gehört wohl mit zu werbungskosten.
Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
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1057 Beiträge
Kommst du überhaupt über den Pauschbetrag?
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Zitat:
Kommst du überhaupt über den Pauschbetrag?
(Zitat von: untermieter1)
wenn die pendlerpauschale ab dem 1. km geht komme ich auf ca. 1300€ nur fahrtkosten
Zitat:
ich möchte jetzt hier nicht öffentlich posten was ich verdiene :)
also mir ist schon bekannt das man den nettoverdienst nimmst den man hat, also den jährlichen und davon zieht man dann z.b. werbungskosten ab. hätte ich auch nur mein azubi gehalt wäre das weiter kein problem aber ich beziehe noc halbweisenrente deswegen ist das so schwierig.
(Zitat von: b-mw-323)
Verdienst du etwa so viel,dass du den Grenzbetrag übersteigst?
Der Grenzbetrag liegt übrigens für das Jahr 2007 bei 7680€.Um zu berechnen ob du darüber liegst ziehst du von deinem Bruttolohn die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gemäß Zeile 23 deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab und dann denn Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920€.
Zudem gibt es nur einen Freibetrag für die Halbwaisebrente allerdings kommt das auf bestimmte Vorausetzungen an.LG
Bearbeitet von - Sowelu am 30.06.2008 14:05:09
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1416 Beiträge
Zitat:
Zitat:
ich möchte jetzt hier nicht öffentlich posten was ich verdiene :)
also mir ist schon bekannt das man den nettoverdienst nimmst den man hat, also den jährlichen und davon zieht man dann z.b. werbungskosten ab. hätte ich auch nur mein azubi gehalt wäre das weiter kein problem aber ich beziehe noc halbweisenrente deswegen ist das so schwierig.
(Zitat von: b-mw-323)
Verdienst du etwa so viel,dass du den Grenzbetrag übersteigst?
Der Grenzbetrag liegt übrigens für das Jahr 2007 bei 7680€.Um zu berechnen ob du darüber liegst ziehst du von deinem Bruttolohn die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gemäß Zeile 23 deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab und dann denn Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920€.
Zudem gibt es nur einen Freibetrag für die Halbwaisebrente allerdings kommt das auf bestimmte Vorausetzungen an.LG
Bearbeitet von - Sowelu am 30.06.2008 14:05:09
(Zitat von: Sowelu)
ja ich bin drüber deswegen die rechnerei