Servus,
hab ich im netz gefunden:
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Kauf dir bei Frankonia oder Westfalia eine sogenannte Lebendfalle. Die Dinger haben zwei Öffnungen und in der Mitte einen Auslösemechanismus. Tier will das Essen in der Mitte, löst aus, Klappen zu, Tier gefangen.
Wenn der Marder sich bereits bei euch auf dem Dachboden ist, helfen die ganzen Tips wie Hundehaare usw. (wie bei Autos) nichts. Das Tier zu fangen ist die einzige Möglichkeit (oder sich mit einer Waffe auf die Lauer legen...).
Kurz zu unserem Feind:
Steinmarder = Martes fiona : dieser ist ein Siedlungsfolger, d.h. man trifft in auch in Siedlungen, Einzelgänger, bewegt sich in Sprüngen (Marderspuren erkennt man daran, daß sie mit allen Pfoten an einer Stelle zu einer anderen hüpfen) Lebensdauer 10 bis 12 Jahre, Nachtaktiv, gräbt und schwimmt so gut wie nie (Haus auf eine Insel bauen ist also für die Zukunft eine gute Idee)
Zum Fangen des Marders:
Du mußt die Schonzeit beachten. Fangen darfst Du den Marder nur in der Zeit vom 16.10 bis zum 28.02. (allerdings wird wohl kaum jemand von der Jagdaufsicht auf deinem Dachboden vorbeischauen...)
Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht (§ 2 BjagdG). Ihn zu fangen ist Jagdausübung (§ 1 Abs. 4 BjagdG). Wer die Jagd ausüben will benötigt einen Jagdschein (§ 15 Abs. 1 BJagdG).
In befriedeten Bezirken (Haus, Hof) ruht die Jagd. Die Behörde kann dem Eigentümer/Nutzungsberechtigten eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Übt der Eigentümer dort die Jagd ohne Genehmigung aus, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Außerhalb befriedeter Bezirke darf ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte die Jagd ausüben. Auch Straßen, Plätze usw. gehören gem. § 8 Abs. 1 BJagdG dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an, auch wenn dort u.U. gem. § 20 Abs. 1 die Jagd nicht ausgeübt werden darf. Wer dort ohne Erlaubnis des Jagdausübungsgebrechtigten Marder fängt, macht sich als Wilderer gem. § 192 StGB strafbar. Das gleiche gilt, wenn man ohne Erlaubnis des Grundeigentümers in befriedeten Bezirken oder auf jagdbezirksfreien Flächen die Jagd ausübt.
Nur eine kleine Anregeung, sich vor dem Aufstellen der Falle mal mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen ...
Das Problem ist, was machen wir mit unserem gefangenen Marder?
1. Als du die Falle gerade zu einem Jäger bringen wolltest ist sie dir leider in den Gartenteich gefallen und vor lauter Schreck konntest du sie erst nach 20 Minuten wieder herausholen (ich bin ja so böse...)
2. Marder mindestens 25km weiter weg ausetzten (Kann man z.B. damit verbinden am Wochenende die Schwiegermutter zu besuchen, beim Wegfahren wird dann schwupps das Viech [der Marder, nicht der Schwiegerdrachen] freigelassen)
Hier gilt der alte Grundsatz "Wo kein Kläger da kein Richter!" ansonsten siehe rechtlicher Hinweis weiter oben.
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Vielleicht hilft es ja, würde aber von der Teichfall variante abraten...
Nachtrag:
Die Falle nicht sofort scharfschalten, sondern den Feind erst in Sicherheit wiegen. Sprich lecker Esssen (Eier, Innereien, etc,) NEBEN die Falle legen. Dann in die Falle und erst dann die Falle scharf machen.
Handschuhe brauchst du dazu nicht anziehen, der Marder verbindet deinen Geruch ja nach einer Weile mit gutem Essen.
Und hier bekommst du sowas:
http://www.fallenshop.de/index.php?list=KAT01Bearbeitet von - Raphy83 am 23.05.2008 12:16:23Bearbeitet von - Raphy83 am 23.05.2008 12:18:32