Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 17.05.2008 um 22:28:00 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Malzeit liebe Gemeinde. Wollte gestern zu Tüv meine Felgen und Federn eintagen lassen.Ich fahre 8.5x18 mit 225/40 18 und H&R Federn 55/35. Der gute Mann von der Dekra meine so kann er es mir nicht eintragen weil diese Kombination nicht in dem Gutachten steht sondern nur so:
v: 225/40 R 18 auf Rad 8 x 18 ET + 47 A1 - A4, H1 - H3
- v: 205/55 R 16 auf Rad 7 x 16 ET + 22 A1 - A5, H1 - H3
- v: 225/50 R 16 auf Rad 7 x 16 ET + 30 A1 -
- v: 225/45 R 17 auf Rad 8 x 17 ET + 30 A1 -
- v: 235/40 R 18 auf Rad 8 ½ x 18 ET + 38
- v: 245/35 R 18 auf Rad 8 ½ x 18 ET + 38
Was mich stuzig macht ist der Text in dem Gutachten:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen
in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen
eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE- / Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor
und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die
Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.
Also kann er doch meine ohne Probleme eintragen den die 8,5 die aufgeführt sidn haben doch grössere Reifen oder denke ich jetzt falsch?Den der will das mit einer Einzelabnahme machen und das wird teurer.
Bearbeitet von - LatteBMW am 17.05.2008 22:28:00