Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.05.2008 um 09:12:29 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo, ich habe folgendes Problem:
Und zwar habe ich mir nen 330 (von privat) gekauft, der ein H&R Gewindefahrwerk hat. Er hat ein Gutachten dafür machen lassen und darin steht : "geringe Mängel...Freigängigkeit der Reifen...bla
Bitte lassen sie sich die Betriebserlaubnis vom TÜV Ingenieur geben"
(Also heisst das doch, dass es nicht eingetragen wurde oder?!)
Er war dann bei der Haupt- und Abgasuntersuchung und hat den TÜV bekommen (vor 2 wochen)
Nun meine Frage :) Kann er Tüv bekommen wenn das Fahrwerk nicht eingetragen wurde?
Oder kann es sein, dass es trotz geringer Mängel eingetragen wurde? Im Brief bzw Schein ist nichts eingetragen, das der bei der Bank war...
Hoffe ihr könnt mir helen!
Mfg Stefan
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.05.2008 09:12:29