Hallo,
da hier auch einige Väter unterwegs sind,...folgende Frage an Euch.
Mann, geschieden und 2. mal verheiratet, 2 Kinder bei der Mutter lebend. Kindsunterhalt vor 5 Jahren bei Scheidung per Gerichtsbeschluss festgelegt (Zum Nachteil der Mutter).
1. Kann die Mutter eine Prüfung der Einkommensverhältnisse des Vaters veranlassen?
2. Wird das Einkommen der 2. Frau für eine eventuelle neue Berechnung des Kindsunterhalts herangezogen?
3. Da die Mutter auch wieder verheiratet ist, wird auch hier das Einkommen des neuen Partners eingerechnet?
Danke für Euer Feedback