Hi,
in der ABE stehen für Rad/Reifenkombis immer Anmerkungen bzw. Bemerkungen, sowas wie z.B:"Nur in Verbindung mit..." oder "Nicht bei..."
Sind alle Auflagen erfüllt, so gilt die ABE wenn es so drauf steht. Sonst gibt es immer einen Satz der ungefähr lautet: "Beim Umbau erlischt die ABE der Fahrzeuges ...blabla... unverzüglich ...bla... amtlich anerkannten Sachverständigen... bla!" Das bedeutet: Eintragen lassen.
Ich hatte an meinem E30 16" Borbet, dafür habe ich eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bekommen. D.h. ein Prüfer schaut sich den Umbau an, stellt einen Wisch aus in dem steht das alles i.O. ist (mit vermerk der Fahrgestellnummer) und diesen Schrieb muß man dann wie eine ABE mitführen.
Wann jetzt aber was gemacht werden muß, kann man nur von Fall zu Fall anhand der ABE/der Gutachtens feststellen. Wobei bei einem Gutachten immer eine Eintragung notwendig ist.
Tschö,
Hobbyschrauber
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