Händler pleite...noch Garantieansprüche ?
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Hi,
hab mal ne Frage an euch.
Wollt mal wissen wie es zwecks Garantieansprüche aussieht,wenn der Händler wo ich mein Auto gekauft habe nicht mehr existiert.
An wen muss ich mich wenden wenn jetzt Probleme auftreten??
Kennt sich da jemand aus???
Danke schonmal.
Gruss Toemyli
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.04.2008 20:47:34
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Hallo Toemyli,
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Gruß
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Das heißt in den meisten Fällen, Pech gehabt und die meisten Händler geben auch keine Garantie ( bei Gebrauchtwagen ), außer es ist explizit angegeben, sondern Gewährleistung und das heißt, wenn der Mangel bei dir entstanden ist, bist du in jedem Fall selber dafür verantwortlich, ob der Händler pleite ist oder nicht.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Wenn du Garantie bei einem Händler bekommst, läuft die in den meißten Fällen über eine Garantieversicherung bei einem Versicherungsunternehmen.
Vom Prinzip her hast du nach Abschluss der Garantie nichts mehr mit dem Händler zu tun, sondern nur noch mit der Garantieversicherung, dieses sollte aber auch in deinem Vertrag vermerkt sein.
Das Beispiel ist auf Händler bezogen, die z.B. keine eigene Werkstatt haben (Hinterhofhändler), wie es bei Autohäusern mit Werkstatt aus sieht kann ich dir leider nicht sagen.
@Bruderchorge; da kann ich dir nicht ganz zustimmen, im ertsen halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler nachweisen, dass der Mangel noch nicht beim Kauf vorgelegen hat, nach dem halben Jahr ist es dann umegekehrt (Beweislastumkehr) und du selber bist in der Beweispflicht, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Mit einer Garantie ist die gesetzliche Gewährleistung daher nur eingeschränkt (wenn überhaupt die ersten 6 Monate) zu vergleichen.
Bearbeitet von - shgfa am 21.04.2008 13:32:40
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.07.2007
Deutschland
134 Beiträge
Okay,danke.
Man kann ihn also nicht mehr rankriegen,selbst wenn man ihn findet.
Dann wollen wir mal hoffen,das mein kleiner keine zicken macht.
Den Händler gibts nämlich nicht mehr.
Gruss Toemyli
Das mit den Beweisen stimmt, aber trotzdem kann er dem Händler nix, wenn der Mangel bei Ihm entstanden ist und der Händler es beweisen kann, dass der Wagen tip top war.
Wenn du eine Garantieversicherung hast, dann brauchst du den Händler wirklich nicht, aber ansonsten hast du Pech bei einer Firmenpleite.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.07.2007
Deutschland
134 Beiträge
Jo danke.
Garantieversicherung hab ich.
Wollts nur mal wissen wie die Lage ist.
Mein schwarzer läuft ja.(KlopfaufHolz)
Hab am WE erfahren das es den nicht mehr gibt.Hinterhofhändler.
Der Kleinkram,der bis jetzt war,hab ich eh beim freundl.machen lassen.
Ist mir lieber als son Wald und Wiesenfreak.
Beim Kauf war er top.Hab ihn vorher checken lassen.
Und der Preis war auch okay,was bei so nen Typen meist nicht so ist.
Also,Danke an euch und Gruss von der Ostsee.