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Servus zusamme,
ich hatte am 10.11. vergangenen Jahres nen kleinen Unfall und hab dabei die Leitplanke etwas in mitleidenschaft gezogen -.-"
Is nicht viel gewesen - aber davon hab ich halt nicht al zu viel.
Hab bis heut nichts davon gehört und lebe in der Hoffnung das nichts gemacht wird, weil das echt fast überflüssig wäre bei dem geringen Schaden.
Weis einer von euch wann das verjährt, damit die da gar nichts mehr machen können???
MfG
Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau.
...das kann kein Zufall sein...
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Hallo Plan_B,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ab wann verjährt???"!
Gruß
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Ja und jetzt? Was soll sich verjähren?
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Harthausen
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Ja die können des ja jetzt nicht - übertrieben - 5 jahre später reparieren und verlangen das ich das zahle. Ab wann geht das nicht mehr?
Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau.
...das kann kein Zufall sein...
Mitglied seit: 11.01.2006
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171 Beiträge
eine in Mitleidenschaft gezogene Leitplanke wird Ihren gedachten Sinn und Zweck nicht mehr erfüllen und auf jeden Fall ausgetauscht.
WELTMEISTER 2006
Zitat:
Servus zusamme,
ich hatte am 10.11. vergangenen Jahres nen kleinen Unfall und hab dabei die Leitplanke etwas in mitleidenschaft gezogen -.-"
Is nicht viel gewesen - aber davon hab ich halt nicht al zu viel.
Hab bis heut nichts davon gehört und lebe in der Hoffnung das nichts gemacht wird, weil das echt fast überflüssig wäre bei dem geringen Schaden.
Weis einer von euch wann das verjährt, damit die da gar nichts mehr machen können???
MfG
(Zitat von: Plan_B)
10.11.2008 könnte also sein das es am 31.12.2011 verjährt. bin mir aber nicht sicher weil ich nicht genau weiß um was für einen anspruch es sich hier handelt.
Würde Sly eigentlich folgen wollen!
Folgendes: Die regelmäßige Verjährung nach §195 BGB beträgt drei Jahre. Nach §197 I BGB gibt es darüber hinaus mehrere Ansprüche, die erst nach 30 Jahren verjähren, hier aber nicht greifen! Da zwar der Staat im weitesten Sinne involviert ist, hier aber noch keine Ansprüche geltend gemacht hat (falls ich das richtig gelesen habe!?), sprich noch kein Verwaltungsakt gesetzt wurde (dieser würde ebenfalls erst nach 30 Jahren verjähren), bewegst du dich noch im Zivilrecht. Daher sollte der Anspruch der Stadt/Gemeinde dir gegenüber auf Ersatz der Leitplanke nach drei Jahren verjährt sein.
Für eine genauere Prüfung des Sachverhalts müsste ich allerdings mehr wissen und würde dir auch ein Honorar berechnen ;-) Also keine Garantie für obige Aussage. Have a nice day!
Bearbeitet von - clinte46 am 09.04.2008 09:45:11
"Als ich auf dem Gas stand, war niemand zu Hause!"
@ClintE46
Wenn aber ein Verfahren wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt eingeleitet wurde, dann ist es erst in 30 Jahren verjährt, oda?
Bearbeitet von - herr_welker am 09.04.2008 09:54:05
@Plan B...ist das Ding aufgenommen worden btw. hast Du es der Strassenbehörde gemeldet? Die Schutzplanken sind mit einer Vorspannung gebaut, die bei einem Aufprall (sei er auch noch so gering) immer mit getauscht wird und zwar dann immer in Komplettlängen von 4 Metern (1 Einheit)
@Herr Welker
Das kann man so nicht sagen. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass eine Verjährung gehemmt ist. Das wäre z. B. das Anhängigmachen einer Klage bei Gericht (also dass Verklagen eine nat./jur. Person vor Gericht), dies geht aber z. B. nicht gegen Unbekannt. Wird seitens der Stadt/Gemeinde hier Anzeige erstattet, hemmt dies die Verjährung meines Erachtens nicht. Eine Verlängerung der Verjährung auf 30 Jahre nach einer Anzeige per Gesetz funktioniert deswegen nicht, weil die Frist der Verjährung von der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung(-verletzung) abhängig ist. Eine Anzeige ist "nur" eine Folge davon. Sollte die Polizei nach drei Jahren keinen Täter ermittelt haben, so ist der Anspruch m. E. verjährt, obwohl die Polizei solche Verfahren in der Regel viel früher einstellt.
"Als ich auf dem Gas stand, war niemand zu Hause!"
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Harthausen
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162 Beiträge
ne des ist schon alles erfasst, polizei hatte auch gesagt das es eigentlich unnötig ist diese zu reparieren weil da eigentlich so gut wie nichts passiert ist.
Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau.
...das kann kein Zufall sein...
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. wurde von (?5oder30?) herabgesetzt.
Nach den neuen Regelungen beginnt die Verj.Frist mit dem Abschluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
=Beginn 31.12.2007 24h.
Gibt zwar hemmungen und neubeginn der Fristen; die in deinem Fall m.E. nicht zutreffen sollten.
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Bremerhaven
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139 Beiträge
Achja, du willst dir ja auch ´n neues Auto kaufen... Plan C halt - und vielleicht gibt´s dazu auch passende Felgen * ;-)
Bearbeitet von - Dennis3979 am 23.04.2008 23:50:20