Vielleicht ist das Thema schon etwas durchgekaut, konnte aber auf Grund der Forumsuche kein für mich passendes Beispiel finden.
Zu meiner Situation, möchte meine Werksreifen 195/65 R15 demnächst für die Sommersaison mit Alufelgen bestücken
Rausgesucht habe ich mir Borbet XL schwarz poliert 8,00 × 18 ET35 mit folgenden Reifen Hankook 225/40 R18 92 Y ZR Ventus V12 Evo XL. Bestellt sind sie auch schon nur wo ich hadere und keine klare Antwort bekomme ist die Frage nach den Schritten nach dem Anbau der Reifen. Bei meiner Typenbezeichnung 346L sind ja die zulässigen Reifengrößen für die Felge und meinen Wagen aufgelistet unter anderem eben auch 225/40R18-92 reinf. Ich liege doch wohl recht in der Annahme, dass dies die für mich relevante Angabe ist. Bei Auflagen und Hinweise steht A02-A10 wobei A03-A10 eher nebensächlich sind. Es geht um A02 also die Anbauabnahme.
Was mich irritiert ist, dass ich vom Lieferanten bei einer Nachfrage bezüglich des Gutachtens per EMail folgende Antwort erhielt:
"Die Felgen sind laut TÜV-Gutachten ohne Probleme für Ihr Fahrzeug zulässig und müssen deshalb nicht eingetragen werden.
Sie müssen nur das Gutachten im Fahrzeug mitführen."
Im Gutachten steht allerdings "Teilegutachten" und nichts von ABE.
Wäre euch wirklich dankbar wenn mir hierbei jemand helfen könnte.
Liebe Grüße