TüV bemängelt Syndikat-Frontscheibenaufkleber
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@ silverstar: ne wegen den felgen hat er gar nichts weiter gesagt, wollte nur mal bisschen drüber meckern, die sind in ordnung.
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Hallo RacingSchlumpf,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TüV bemängelt Syndikat-Frontscheibenaufkleber"!
Gruß
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bachhausen
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hi, also ich würd auch mal mit dem vorgesetzten reden, normalerweise darf man die vorderen seitenscheiben und die frontscheibe bis max. 10% im nicht sichtrelevanten bereich bekleben. immer das selbe mit den tüv heinis, nur weil ihn am tag zuvor seine olle nicht drüber gelassen hat, kriegst du keine plakette. nem freund von mir mir wollten se die plakette mal nich geben, weil ich ihm flammen aufs auto (aufs blech!!! geklebt hab. ahllo, gehts noch?
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Gibt aber auch da solche und solche ,und ob ihn mal wer drüber gelassen hat ,damit hat das wohl weniger zu tun .
Selbst beim gleichen Tüv gibt es gute und weniger gute Prüfer .
habe auch beim Tüv Offenbach am Twingo alle Teile Eintragen lassen ,und da hat zum Beispiel an der Front nur mal gerütelt und gesagt komm rein ich mach dir die Papiere fertig .obwohl der Bügel von unten an den Stabis montiert wird .und auch das fahrwerk und fellgen und Rohrschweller ohne probs Eingetragen .
Hier mal ein Bild
[URL=http://imageshack.us]
[/URL]
Also ich denke mal der hat einen schlechten Tag gehabt ,oder es einfach nicht beser gewusst ,kann mir das nicht anders vorstellen.
Und man muß auch nicht gleich Prüfer im allgemeinen fertig machen nur weil einer es nichtbesser kann .
Schade und Ärgerlich ist es trotzdem für Börny :)
Fahre am Dienstag hin zum Felgen und federn Eintragen mal sehen was rauskommt .
Gruß Silver
Ich habe dir doch Geschrieben, was der Gesetzgeber zu den Aufklebern sagt. 25% der Scheibe (nicht 10%), nicht im Sichtfeld, nicht in der Einfassung (also unter der Dichtung) und maximal 0,1m2.
Wenn du etwas schriftliches willst, musst du in die Straßenverkehrsrichtlinien (Rote Bücher von Beck) schauen, da steht es wortwörtlich drin. Die hat der Prüfer da, ich kann dir aber auch morgen die Seite raus suchen und einscannen, wenn es dir hilft.
Zitat:
4.Die nach § 35b Abs. 2 Satz1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein
(Zitat von: Christian Sch.)
@Christian Sch.: Wie ist die genaue Definition von "freie Sicht"?
Ich meine, wenn ich die Sonnenblenden im Auto nur um 90° runter-
klappe verdeckt sich quasi 1/3 der Frontscheibe.
Hier mal noch meine Story:
*BUSTED* wegen Sonnenblendstreifen
BMW Team Oberhavel
@nicore:
Ich habe mal geschaut, was die Richtlinien sagen. Da gibt es Seitenweise definitionen zum Sichtfeld. Extrem kompliziert geschreiben und undurchsichtig.
Der 35b ist ohne die Richtlinien sehr schwammig. Normalerweise würde ich ja sagen, dass das Fernsichtfeld frei bleiben muss, aber das ist ja vom Wischefeld der Scheibenwischer oben begrenzt. Daher kann das nicht wirklich sein.
Da jedoch weder ein Polizist noch ein Prüfer die Richtlinien zur "freien Sicht" kennt, bleibt nur das sachverständige ermessen. Wenn der aufkleber nur die 0,1m2 hat, also unter 10cm breit ist, würde ioch ihn okay finden, denn so sind die grünkeile ja auch.
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richtig, so siehts aus, ermessen des prüfers. das heißt er kann machen was er will. wenn er grade lust hat verbietet er mir den streifen und es gibt keine plakette, hat er gute laune kann er mir ne plakette geben.
Du kannst freilich auf der Frontscheibe nen Blendstreifen befestigen, dafür ist auch auf jeder Frontscheibe oben links und rechts eine Markierung angebracht wie weit der runter gehen darf, das ist die Markierung der Grün oder Blaucolorkeile und somit Vorgabe. Ob dieser Streifen durchsichtig sein muß weiß ich nicht. Aber generell bekleben ist nicht verboten ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
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ja der meinung bin ich auch.
deswegen suche ich ja jetzt nach dem gesetz bzw dem paragraph damit ich was schriftlich habe was ich dann dem nächsten tüv prüfer unter die nase halten kann wenn ich zur nachuntersuchung gehe. kann mir jemand einen link posten oder vielleicht echt per email schicken?
wär echt prima
Ich schreib dir gleich noch eine Mail....
Habe heute die ganzen tollen Richtlinien gelesen. Die alten Richtlinien zu §40 StVZO sind alle nicht mehr drin. Es gibt diesen tollen 35b StVZO und dazu jede Menge extrem undurchsichtiger EG-Richtlinien bezüglich des Sichtfeldes. Die gepostete Information ist zwar für uns (GTÜ) bindend, da es in unseren internen Anweisungen steht, aber wie es bei den anderen Organisationen ist, kann ich nicht sagen.
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so, ich hab die plakette bekommen.
ich war erstmal mim rad beim tüv frankfurt fechenheim. wo ich auch meine AU hab machen lassen. dort sind die leute sehr nett. ich habe den prüfer zum thema blendstreifen befragt. dann habe ich mein auto geholt und er hat es sich angesehen. dann hat er die plakette geholt.
den mängelbericht mit
" Bekleben der frontscheibe zunzulässig" hat er seinen kollegen gezeigt, der erste hat gelacht und der zweite den kopf geschüttelt :D
jetzt ist alles wieder okay und ich hab zwei jahre ruhe :)
Sehr schön :-)
Es gibt ja doch noch einige nette und kompetente Prüfer auf dieser Welt :-)
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richtig :)
thema könnte hier also geschlossen werden...
Glückwunsch! Es ist schon immer ein sehr befriedigendes Gefühl, wenn man die TüV-Plakette hat :o)
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Würde auch zu nen anderen Tüv oder Dekra fahren!Hatte erst letzten Oktober Tüv und habe nen Syndikat Racewars Aufkleber auf der Frontscheibe!Hat den Prüfer nicht gestört der hat nichtmal bemerkt das ich verspiegelte Seitenscheiben vorne habe!Kommt immer auf den Prüfer an denke ich....
Mfg Blaumeise
Stimmt war Gestern in Offenbach beim Tüv weiß nicht ob ich den gleichen Prüfer hatte wie du ,hat mein Fahrwerkund Felgen ohne probleme Eingetragen