Was macht die Polizei in solchen Fällen ??
Mitglied seit: 16.07.2007
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562 Beiträge
Zitat:
Ja, natürlich.
oder denkst du er darf nicht wissen wem er das ganze zu verdanken hat.
wenn das alles vor gericht geht kann sein anwalt deine aussage anfordern und der beschuldigte kann sich das dann durchlesen.
und ausserdem wenn du als zeuge vors gericht musst , musst du sogar vor IHM alles nochmal wiederholen.
(Zitat von: coconutgirl)
Das ist so nicht ganz richtig!! Auf Wunsch wird eine Zeugenaussage vertraulich behandelt. Erst vor Gericht wird die Sache dann offiziell. Wobei ich davon ausgehe, daß ihm sein Anwalt schon die Folgen eines privaten Rachefeldzuges darlegt...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Mitglied: seit 2005
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Hallo güttl,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Was macht die Polizei in solchen Fällen ??"!
Gruß
Selbst vor Gericht kann man darauf bestehen nicht persönlich zu erscheinen und man kann auch darauf bestehen, dass weder der Anwalt der Gegenpartei, noch der Gegner selber deinen vollen Namen erfährt, geschweige denn deine Anschrift.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
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650 Beiträge
Wenn es dumm läuft, streitet der alles ab und die Polizei konnte ihm nichts mehr nachweisen - dann passiert ihm gar nichts.
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Lies den Text mal komplett, die Polizei hat ihn doch noch gestellt und nen Alk Test gemacht.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Das ist so nicht ganz richtig!! Auf Wunsch wird eine Zeugenaussage vertraulich behandelt. Erst vor Gericht wird die Sache dann offiziell. Wobei ich davon ausgehe, daß ihm sein Anwalt schon die Folgen eines privaten Rachefeldzuges darlegt...
du blitz was hab ich denn geschrieben? ich sagte doch "wenn es vor gericht geht dann kann der anwalt die akte zu dem fall anfordern"
und @shgfa
wenn das so wäre wie du sagst, dann könnte ich ja jeden anzeigen der mir gerade nicht passt und ich würde nie dabei rauskommen...
Zitat:
Das ist so nicht ganz richtig!! Auf Wunsch wird eine Zeugenaussage vertraulich behandelt. Erst vor Gericht wird die Sache dann offiziell. Wobei ich davon ausgehe, daß ihm sein Anwalt schon die Folgen eines privaten Rachefeldzuges darlegt...
du blitz was hab ich denn geschrieben? ich sagte doch "wenn es vor gericht geht dann kann der anwalt die akte zu dem fall anfordern"
und @shgfa
wenn das so wäre wie du sagst, dann könnte ich ja jeden anzeigen der mir gerade nicht passt und ich würde nie dabei rauskommen...
(Zitat von: coconutgirl)
nee coconutgirl, du verwchselst da was ;)
wenn du ne anzeige machst, dann bekommt derjenenige beischeid, wer die anzeige gestellt hat.
sagst du als zeuge gegen jemanden aus, bekommt der nicht zu erfahren wer alles ausgesagt hat. das erfährt der erst vor gericht, sofern eine persönliche vorladung der zeugen notwendig ist.
@hellrider
ich meinte wenn man bei der polizei anruft und sagt z.b da ist ein mann der fährt betrunken auto oder da ist jemand der bricht gerade in ein haus ein,dann muss ich keine anzeige erstellen aber der staat tut das. Der täter wir dann vorgeladen und muss sich dazu äussern und wenn er dann kein wasserdichtes alibi hat kommt es gegebenen falls vor gericht , dann erst wird er erfahren wer das der polizei angezeigt hat... das meinte ich, deswegen kann ich jeden was unterstellen ohne das ich eine anzeige mache. aber shgfa meinte ja das man komplett anonym bleiben kann. stimmt aber nicht.. höchstens die anschrift könnte man auslassen.
habt ihr noch nie barbara salesch gesehen??
@coconutgirl;
Ich weiß zwar nicht wie oft du schon vor Gericht standest aber ich musste beruflich schon ein paar mal dorthin.
Auf Wunsch und wenn ein Rachefeldzug befürchtet wird kann man Anonym bleiben, ob es so gemacht wird oder nicht, dass legt der Richter fest.
Ich schreibe hier nichts was ich nicht belegen kann!
Bearbeitet von - shgfa am 02.04.2008 09:40:55
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 16.07.2007
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Zitat:
habt ihr noch nie barbara salesch gesehen??
(Zitat von: coconutgirl)
Aua!! Das sollte doch klar sein, daß Barbara Salesch mit dem deutschen Gerichtsalltag rein gar nichts zu tun hat!!!
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
@Dom 24: Gute Idee!!! Bewerb dich bei der Polizei und komm zu uns!!! Wir brauchen mehr BMW fahrer ^^ Bei uns fahren se alle Passat ;-D
Mitglied seit: 11.02.2007
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Servus, find ich gut, dass du die Polizei angerufen hast, wenn der so übel gefahren ist, hätte echt voll viel passieren können!!
Die Polizei muss sich da normal mit nem Staatsanwalt kurzschliessen ob sie in das Haus dürfen. Da der ja "nur" betrunken gefahren ist, liegt da ned unbedingt ne Straftat vor, worauf es dann schwierig ist, dem gleich die Türe einzutreten ;-)
Mfg Tom
Zitat:
Die Polizei muss sich da normal mit nem Staatsanwalt kurzschliessen ob sie in das Haus dürfen. Da der ja "nur" betrunken gefahren ist, liegt da ned unbedingt ne Straftat vor, worauf es dann schwierig ist, dem gleich die Türe einzutreten ;-)
das ist falsch und hatten wir ja schon geklärt. wenn ich solche ausfallerscheinungen sehe,dann geh ich immer vom schlimmsten aus,also straftat.den anfagsverdacht habe ich alle male.hat auch den vorteil für den beschuldigten,dass mehr vorschriften ebachtet werden müssen und der beschuldigte dadruch ja auch etwas geschützt wird.
die hinzuziehung der richterl. anordnung in diesem falle ist nicht notwendig, da gefahr im verzuge gegeben!!!!!
tür wird ja auch nicht eingetreten,sondern vom schlüsseldienst geöffnet
Mitglied seit: 11.02.2007
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@ ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Stimmt, du hast Recht, hab mich nochmal rein gelesen, war irgendwie der Meinung, dass die Polizei nur bei Gefahr für Leib oder Leben in das Haus kann ohne eine richterl. Entscheidung und dann noch zur Nachtzeit ;-)
Aber zur Verfolgung von der Straftat und Gefahr im Verzug war ja auch, dürften sie da auch rein ;-)
Mfg Tom