Während Krankenschein für AG erreichbar sein?
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Hallo @all.
Weiß jemand, ob man während eines Krankenscheines für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein muss? Und habt Ihr dazu vielleicht einen Link? Hab im Internet nicht wirklich was Brauchbares gefunden.
Danke schon mal.
Mitglied: seit 2005
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Hallo small.angel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Während Krankenschein für AG erreichbar sein?"!
Gruß
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Mitglied seit: 26.11.2006
Potsdam
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19 Beiträge
Auch wenn es nicht festgelegt ist, erreichbar
solltest du auf jeden Fall sein.
Selbst wenn du es nicht persönlich bist (wegen gaaaanz schwerer Krankheit) sollte
zumindest jemand wissen (Eltern, etc) wo und wie du zu erreichen bist, oder dir jemand
mitteilen kann dass du zurückrufen sollst.
Kommt deutlich besser!
MfG
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
Zitat:
Hallo @all.
Weiß jemand, ob man während eines Krankenscheines für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein muss? Und habt Ihr dazu vielleicht einen Link? Hab im Internet nicht wirklich was Brauchbares gefunden.
Danke schon mal.
(Zitat von: small.angel)
Selbstverständlich, stell dir vor, du und nur du weisst bestimmte Daten und Du bist im Notfall nicht erreichbar. Wäre doof, oder?
Ich hab eins gerafft und eins kapiert...
...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!!
Zitat:
stell dir vor, du und nur du weisst bestimmte Daten
Tjo, ganz genau!
Da fällt mir gerade ne Story zu ein.
Als bei uns ISO-Betriebsabnahme war hatte ein Geselle URLAUB, nicht krank.
Der hatte dann mehrere Spezialwerkzeuge in seiner Kiste eingeschlossen ;)
...die der Prüfer natürlich sehen wollte.
Schlecht!
War natürlich nur ne Vermutung dass sie bei ihm in der Kiste sind.
Da wurde erst stundenlang gesucht, bis man ihn irgendwann erreicht hat.
War ne bomben Stimmung *g*
Bearbeitet von - Mekkatronik am 25.03.2008 16:40:54
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Fulda
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149 Beiträge
Ich persönlich bin auch der Meinung, dass man erreichbar sein sollte.
Es wär nur gut, wenn ich was Handfestes, also einen Link zu einem Gesetzestext(vorausgesetzt sowas gibt es hierzu) hätte.
(Ich bin nicht die Person, die krank ist :-) )
Ja, aber was ändert es?
Nehmen wir mal an, im Gesetz steht:
"AN muss nicht erreichbar sein"
Aus den oben genannten Gründen macht es selbst dann Sinn.
Im besten Fall hast du dann trotzdem nen riesen Zirkus.
Was spricht denn, bei demjenigen dagegen?
Da könnte man wirkllich denken, dass da irgendwas nicht ganz passt, Faulfieber vorgeschoben wird?!
Edit:
Krankheit, was ist zu beachten?Krankheit, die Regeln2.
Zitat:
Kranker muss nicht den ganzen Tag erreichbar sein.
Wenn nicht Bettruhe verordnet worden sei, dann könne der Arbeitgeber aber nicht verlangen, dass der Kranke den ganzen Tag zu Hause bleibe oder erreichbar sei, erklärt Kießling. "Wer also beim Einkauf im Supermarkt um die Ecke oder beim Spaziergang im Park vom Chef gesehen wird, muss nicht in Panik verfallen." Schwieriger wird es für den Mitarbeiter jedoch, wenn er in einer Kneipe entdeckt wird. "Damit handelt der Kranke in jedem Fall ärztlichem Rat zuwider, und das ist streng genommen ebenso ein Kündigungsgrund wie eine vorgetäuschte Krankheit", informiert der Arbeitsrechtler. Ein Drahtseilakt ist ebenso die von Kranken verrichtete Hausarbeit oder das Ausüben von Minijobs, weiß Kießling: "In der eigenen Wohnung ist das kein Problem. Wer aber außerhalb jobbt oder vielleicht auch nur dem Nachbarn beim Umzug hilft, gerät schnell in Gefahr, als Simulant verdächtigt zu werden." Um diese zu enttarnen, setzen einige Arbeitgeber sogar Detektive ein - und einem Arbeitsgerichtsurteil zufolge ist dies bei einem berechtigten Verdacht auch dann statthaft, wenn sich die Vermutung letztlich nicht bewahrheitet.
Bearbeitet von - Mekkatronik am 25.03.2008 16:54:08
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Fulda
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149 Beiträge
Wenn da stehen würde: "AN muss nicht erreichbar sein" und er ist auch nicht erreichbar, kann man als AG keine weiteren Schritte einleiten. Wenn das aber nicht der Fall sein sollte, kann der AG den AN zum Beispiel abmahnen.
So wie es aussieht, gibt es aber keine klare Regel.
Danke für die Antworten.
Zitat:
Ich persönlich bin auch der Meinung, dass man erreichbar sein sollte.
Es wär nur gut, wenn ich was Handfestes, also einen Link zu einem Gesetzestext(vorausgesetzt sowas gibt es hierzu) hätte.
(Ich bin nicht die Person, die krank ist :-) )
(Zitat von: small.angel)
Arbeitsrechtlich entzieht sich das meiner Kenntnis, das es sowas geben, würde. Ich hab Arbeitsrecht als fach im Studium gehabt. Aus sicht des Personalers, mein Schwerpunkt, ist es so wie Mekkatronik schon sagte, man macht sich nur auffällig. Wenn man Pech hat und ein ,,Menschenfreund´´ als Personaler da sitzt, bringt der/diejenige sich selber durch so nen Quatsch auf die Abschussliste. Also mach Ihm/Ihr begreiflich, das sie nicht muss, ABER es mit gesundem Menschenverstand betrachtet mehr als ratsam wäre.
PS: Ich würd auch sehr angesäuert reagieren, wenn ich was wichtiges Wissen muss und ich erreich den nicht. Krank kann jeder sein, dafür hat jeder Verständnis, aber erreichbar muss man halt heutzutage sein. Der Personaler macht das ja nicht zur Kontrolle, sondern aus triftigem Grunde.
Ich hab eins gerafft und eins kapiert...
...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!!
Mitglied seit: 12.10.2004
Stubenberg
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38 Beiträge
so einen richtigen gesetzestext hab ich dazu auch nicht gefunden, aber ich weiß ein beispiel, wie es in meinem früheren betrieb passiert ist..
mein kollege war krank, so eine art burnout-syndrom mit schlafproblemen und angstzuständen usw. er wurde für 4 wochen krankgeschrieben. weil unser chef ihn schon auf dem kiker hatte wollte er ihn anrufen und zu reden stellen. er war aber nicht erreichbar weil er im schwimmbad lag.
unser chef dachte daraufhin, dass er somit die kündigung aussprechen kann, die sache ging vor gericht und nach einem ca. 3monatigem rechtsstreit hat die firma verloren.
begründung des gerichts nach aussagen verschiedener ärzte: bei einer psychischen erkrankung ist es medizinisch gesehen sinnvoller in normalen maßen am normalen leben teilzunehmen. damit ist nicht gemeint, bis 3 uhr in die disco, sondern cafe am nachmittag oder schwimmbad im sommer usw. man sollte sich auf keinen fall in die bude setzen und die wand anglotzen, davon wirds nicht besser.
irgendwie logisch, oda?
wie der fall jetzt aber ausgesehen hätte, wenn mein kollege nicht psychisch krank gewesen wäre, sondern sagen wir mal, sich ein bein gebrochen hätte, weiß ich nicht. wird wohl viel auf den einzelfall drauf ankommen..
ps: das problem hört sich so an, wie der syndikat-member, der nur mal für seinen kumpel gefragt hat, wie man spermaflecken aus dem autositz kriegt. ;-) zitat: ich bin nicht die person die krank ist *lol*
Bearbeitet von - börny am 25.03.2008 20:32:54
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Fulda
Deutschland
149 Beiträge
@Börny
Ich fand Deinen Beitrag eigentlich ganz interessant bis zu dem Punkt als Du mir gegenüber so komische Unterstellungen geäußert hast. Ich bitte Dich, sowas in Zukunft zu unterlassen. Wenn ich schreibe, dass es nicht um mich geht, kannst Du das getrost glauben.
Mitglied seit: 12.10.2004
Stubenberg
Deutschland
38 Beiträge
hey, entschuldige, wenn das falsch rüber kam! war ja ned so gemeint! dachte das wäre durch den smiley klar.. geht mich ja auch nix an die ganze geschichte..
ps: sowas ist mir jetzt schon n paar mal in verschiedenen foren passiert.. kann sein, dass wir bayern einen etwas forscheren oder anderen humor haben als der rest deutschlands?
naja das kann schons ein, auch wenn ich viel jumor habe kann ich in dem punkt @small.angel schon verstehen.
mfg
Mitglied seit: 26.06.2007
München
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55 Beiträge
Zitat:
ps: sowas ist mir jetzt schon n paar mal in verschiedenen foren passiert.. kann sein, dass wir bayern einen etwas forscheren oder anderen humor haben als der rest deutschlands?
(Zitat von: Börny)
Definitiv einen anderen Humor!
Würde aber eher "derberer Humor" verwenden. ;-)
Bei den Kölner und Karneval kann ich leider keinen Humor finden und die Nordmänner/-frauen sind grundsätzlich noch etwas distanzierter als der Rest der Deutschen.
Aber zurück zum Thema.
Also wenn ich mir ein Bein breche und mir dann noch ständig Sorgen machen muss, dass ich entweder nach der Arbeitszeit erst zum Supermarkt humple oder wenn ich es untertags mache und dafür wegen meines Beins 3 Stunden brauche, dann fehlts ja scho an was.
Oder ich hab Fieber und schlaf fast den ganzen Tag und einmal die Stunde ruft irgendein beknackter Kollege an, weil er nix checkt oder seinen eigenen Job nicht kann... klar gibts auch wichtigere Angelegenheiten wo man schon erreichbar sein sollte. Muss man halt von Job zu Job und von Krankheit zu Krankheit sehen.
Am besten finde ich es, wie oben geschrieben, dass der Chef den psychisch erkrankten Mitarbeiter auch noch telefonisch zur Rede stellen will.
Das heißt noch mehr psychischer Druck und meiner Meinung nach ist das Mobbing!
Vermutlich ist er krank, weil er sich unter Druck gesetzt fühlt und dann geht das da noch weiter! Sensibel wie ein Holzpflock!
Enjoy your gentle Journey!
http://www.bluw-transport.de
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Fulda
Deutschland
149 Beiträge
@Börny
Ist ja kein Ding. Wollte das nur mal klarstellen. Sowas lass ich ungern einfach so im Raum stehen.
Zitat:
Hallo @all.
Weiß jemand, ob man während eines Krankenscheines für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein muss? Und habt Ihr dazu vielleicht einen Link? Hab im Internet nicht wirklich was Brauchbares gefunden.
Danke schon mal.
(Zitat von: small.angel)
Das hängt von der Erkrankung ab. Grundsätzlich darfst du nichts machen, was deiner Genesung entgegensteht, du darfst das machen was diese fördert. Vor allem bei Erkrankungen, die auf ein Burn-Out-Syndrom zurückzuführen sind, wird dir der Arzt jeglichen Kontakt zur Firma verbieten.
Beipiele:
Wenn du nicht erreichbar warst, weil du nach einer Rückengeschichte einen erholsamen Spaziergang machst, kann die keiner was anhaben.
Wenn du jedoch mit gebrochenem Arm Sport treibst, dann könnte es Ärger geben.
Fast immer Ärger gibt es, wenn während der Erkrankung ein Unfall dazukommt. Ein Kollege ist krankgeschrieben wegen Migräne. Bei einem Ausflug mit Spaziergang bricht er sich das Bein. Die darauf folgenden zusätzlichen Krankheitstage gehen nun auf seine Kappe. Die Begründung war, das er den Spaziergang auch zuhause hätte machen können. Hätte er sich dabei etwas gebrochen, wäre es mitversichert gewesen.
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