Versichererung steig Proportional zur PS
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Halle Leute,
heute beim Ostern Brunch haben mein Schwager unser Nachbar und Ich diskutiert ob man wenn man z.B. einen Chip einbauen und ihn eintragen lässt die Schlüsselnummer so ändert das man in eine andere Versicherungsstufe kommt. Und mein Schwager mein wenn man z.B. in einen E30 316i mit 102 PS, 1596 ccm einen BMW E30 M3 mit 192 PS, 2.302 cm³ einbauen würde, würde die Versicherung nicht steigen nur die Steuern wegen dem Hubraum bei sachgemäßer Eintragung beim TÜV. Das konnte ich nicht so recht glauben. Er mein die Versicherung würden das nach Fahrgestellnummer machen aber ich denke die Versicherung macht das über die Schlüsselnummer und die wird sich ja 100% ändern im neuen Brief und anhand dieser wird die neuen Versicherungsklasse festgestellt.
Ich hoffe Ihr konntet mir folgen!
Denn ich kann nicht glauben, dass ein 102 PS BMW und ein 192 PS M das selber in der Versicherung kosten, selbst wenn der Motor ind der Selben Karosse steckt und alle Umabuten für eine legale Eintragung gemacht worden sind.
Wenn ich mich irre würde ich mich über eine Richtigstellung freuen.
Gruss
Ralf
Wenn man zwei Stunden lang mit einem S14 Turbo durch die gegen fährt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute in der deutschen Bahn, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.
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Hallo Taucher_thx,
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Gruß
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Wäre wirklich mal interessant zu wissen, da ich selbst einen Motorumbau plane.
MfG Dino
Bearbeitet von - Daywalker555 am 23.03.2008 20:29:37
The more that you fear us, the bigger we get!!!
Region Rhein-Main
Versicherung wird eh nich nach PS berechnet.
Hast du einen 316i und baust einen M3 Motor ein so zahlst du mehr Steuern (klar mehr Hub.) aber die Versicherungskosten bleiben gleich bzw. ähnlich da das dann noch immer ein 316i ist nur halt mit mehr PS.
Denke beim Chip wird das auch so sein, warum sollte sich die Schlüsselnummer ändern wenn ein Auto mehr PS hat durch Chip?
Bearbeitet von - pedro23 am 23.03.2008 20:30:39
jede Versicherung handhabt Motorumbauten anders..
Fakt ist: Schlüsselnummer ändert sich durch einen Motorumbau nicht.. viele Versicherungen versichern dann weiterhin nach der alten Schlüsselnummer, müssen aber in Kenntniss gesetzt werden das eine Leistungssteigerung vorhanden ist. Der Beitrag wird dann etwas erhöht.. aber das hält sich noch im Rahmen.
Bearbeitet von - tiefflieger am 23.03.2008 20:46:27
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This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
Zitat:
jede Versicherung handhabt Motorumbauten anders..
Fakt ist: Schlüsselnummer ändert sich durch einen Motorumbau nicht.. viele Versicherungen versichern dann weiterhin nach der alten Schlüsselnummer, müssen aber in Kenntniss gesetzt werden das eine Leistungssteigerung vorhanden ist. Der Beitrag wird dann etwas erhöht.. aber das hält sich noch im Rahmen.
Bearbeitet von - tiefflieger am 23.03.2008 20:46:27
(Zitat von: Tiefflieger)
Das steht wo?
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
k.a ist meine erfahrung die ich so mit den jahren gemacht habe..
macht jede versicherung anders.. ;)
BSP: 316 mit M3 Umbau.. ist vom Prinzip her immer noch ein 316..deswegen die schlüsselnummer die bleibt.. dann wird eine Leistungssteigerung berücksichtigt und das wars dann
Bearbeitet von - tiefflieger am 23.03.2008 21:44:32
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Normalerweise ist es so. Die Versicherung berechnet einen Aufschlag für die Leistungssteigerung und gut ist es. Die Schlüsselnummer ändert sich in dem Fall auch nicht.
Anders KANN es sein, wenn es das entstandene Auto wirklich gibt. Wenn aus einem 316i ein 328i wird, kann die Versicherung ihn auch als 328i berechnen.
Bei M-umbauten ist es aber nie ein Problem, da aus einem normalen BMW kein M werden kann, da der M einen anderen Hersteller hat.
Also bei Versicherungen gilt wie auch bei anderen Vertragsrechtlichen Dingen:
Das was im Vertrag steht gilt.
"Jede Versicherung macht das anders" ist blödsinn!
Wenn dann möchten verschiedene Sachbearbeiter es ab und zu anders machen oder wissen es nicht besser. :)
Ließ Deinen Vertrag durch und suche den Punkt wo Du Leistungssteigerungen angeben musst.
Anders gefragt: Wenn Du einen Wagen zulässt. Wurdest Du schon mal nach der Leistung gefragt?
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Moment.. wenn ich meinen Wagen zulasse ist alles klar.. da er sich Leistungsmässig auf Serienniveau wie ausgeliefert beläuft..
Ich kann aber nicht einfach nen Kompressor draufklatschen den eintragen lassen und dann ist gut..
Meines wissens muss man ab einer mehrleistung von x% k.a wieviel das war, die Versicherung in Kenntniss setzen,da von einem stärkeren Risiko auszugehen ist
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Zitat:
Meines wissens muss man ab einer mehrleistung von x% k.a wieviel das war, die Versicherung in Kenntniss setzen,da von einem stärkeren Risiko auszugehen ist
(Zitat von: Tiefflieger)
So kenne ich das auch. Dann zahlt man einen Aufpreis für die Leistungssteigerung....
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Mitglied seit: 25.03.2007
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Deutschland
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Mein Nachbar mein auch das es jeden Versicherung anders Handhabt und oder es vorkommen kann das proportional zu der Leistungssteigerung mehr Geld kosten kann!
Denn er hatte mal einen Autohändler gefrag der einen Opel Kadett A mit 200 PS Ötingermotor verkaufen wollte gefragt was der Versicherung kostet der Verkäufer meinte das kann er nicht sagen da, das Fahrzeug ein einzelstück ist und es an der Versicherung liegt wie das Fahrzeug eingestuft wird.
Also es muss doch irgendwo genau geregelt sein so wie alle in der Bundesrepublik!
Gruss
Ralf
Wenn man zwei Stunden lang mit einem S14 Turbo durch die gegen fährt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute in der deutschen Bahn, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.
Ich bin bei der Generali versichert und da ist es so, dass man schon mehr Versicherung zahlen müsste, wegen dem wie schon erwähnten "größeren Risiko". Allerdings kommt das trotzdem bei Weitem(!) günstiger als gleich das größer motorisierte Auto zu kaufen.
Ja die Versicherungen berechnen ja nicht nur nach Motorleistung, da spielen noch andere Sachen ne Rolle, Vandalismus, Brandrisiko oder Diebstahl, ein echter M3 wird eher geklaut als ein M3 Umbau zB. da sone Einzelstücke fast nur Liebhaberwert haben.
Das jede Versicherung das anders regelt ist denke ich nur so gemeint, dass jede Versicherung einen anderen Beitrag berechnet für die Leistungssteigerung, x nimmt 10 € mehr und y nimmt 20 € mehr.
Und wenn man ein Stammkunde ist, ist es vielleicht sogar umsonst ;-)
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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537 Beiträge
Meine Versicherung will jetzt nur die neue und eingetragene PS-Zahl wissen. Wenn ich mich nicht irre bin ich auch bei der Generali.
Gruß Rockford
Mitglied im Regio-Team-Schwaben
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Wo es am schönsten ist
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2675 Beiträge
@ Mav: "Jede Versicherung macht das anders" ist blödsinn!
Ne ist kein Blödsinn, Versicherungen sind immer frei verhandelbar. Ich arbeite ja bei einer und glaub mir es gibt sehr viele Felder auf den Eingabemasken des Hostis, die alle möglichen Korrekturen erlauben.
Bis hin zu völligen Beitragsfreiheit, aber das ist eine andere Sache ;-))
Dennoch ist das alles "irgendwie" geregelt, nämlich im VVG.
Paragraph § 23 Gefahrerhöhung, dort steht, was zu tun ist, wenn die Leistung erhöht wird. Sprich unverzüglich dies der Versicherung melden.
Paragraph § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung, die Versicherung kann die Erhöhung annehmen oder die Versicherung mit Fristsetzung kündigen.
Paragraph § 25 Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung, den kopier ich einfach mal rein (dort steht nämlich geschrieben, das die Versicherung nach gutdünken frei entscheiden kann, was es mehr kostet !!):
(1) Der Versicherer kann an Stelle einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen für diese höhere Gefahr entsprechende Prämie verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. Für das Erlöschen dieses Rechtes gilt § 24 Abs. 3 entsprechend.
(2) Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 25.03.2008 00:08:46
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn