airbagkontrolllampe geht nicht mehr aus
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Mitglied seit: 14.08.2006
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8 Beiträge
hallo zusammen, bei meinem BMW 325i cabrio, baujahr 1993 habe ich ein problem mit meiner airbagkontrollleuchte am lenkrad (das glaube ich nachgerüstet ist)das nicht mehr ausgeht! einen beifahrerairbag habe ich nicht! muß jetzt zum tüv, aber mit der leuchtenden airbaganzeige bekomme ich ja keinen tüv! meine frage...kennt jemand einen trick um diese leuchte schnell und ohne extra zum händler fahren zu müssen zu löschen? darf man wenn ein airbaglenkrad eingebaut ist einfach ein sportlenkrad ohne airbag einbauen?
über eure hilfe und nachrichten würde ich mich sehr freuen!
vielen dank für euer hilfe!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo madame_mimm66,
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Gruß
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Die alten Modelle kannst du auch nicht-Airbag umrüsten, da es sie ja auch ohne gab....
Einfacher ist aber der Weg zur Werkstatt und auslesen und löschen lassen. einen einfachen Weg gibt es leider nicht.
Also du hast ein Sportlenkrad ohne Airbag verbaut ?
Wenn dein Auto Airbag hatte, musst du das beim Tüv austragen lassen, und so ein no-Airbag adapter Verbauen und abnehmen lassen, dann ist auch die Lampe aus ;)
Würde mir besser eins mit Airbag Kaufen besser ist das für dich im Fall der Fälle;)
Das ist ja ein Fehler, und einfach löschen ist nicht, kannst du schon nur da der Stecker lose rumliegt, wird der Fehler sobald du die Zündung an machst wieder da sein, also so nen Adapter kaufen ;) !!!
Ist das Lenkrad überhaupt eingetragen , und der Airbag schon ausgetragen ? wenn nicht gibt das eh nix beim Tüv!!!
Bearbeitet von - Doug 318Ti am 12.03.2008 13:34:38
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
oder zieh die sicherung von der kontrollampe :) nur dann darf der prüfer auch nicht drauf achten ob die bei zündung leuchtet..
nein du darfst kein lenkrad ohne aribag einbaun wenn du seriemässig eins mit airbag drin ist
Zitat:
oder zieh die sicherung von der kontrollampe :) nur dann darf der prüfer auch nicht drauf achten ob die bei zündung leuchtet..
nein du darfst kein lenkrad ohne aribag einbaun wenn du seriemässig eins mit airbag drin ist
(Zitat von: 187)
FALSCH
Das darf er schon !!! ist halt Bj: bedingt, und es kommt drauf an welche Ausstattung vorhanden ist. Hat man Fahrer und Beifahrer Airbag geht es Z.b nicht aber bei ältern Autos die nur Fahrer Airbag haben geht es ! Da zu gibt es genug info's im WWW ;)
Wie die Sicherung ziehen ? Und die anderen Lämpchen ? Meinste nicht der Tüvmann wundert sich wenn er die Zündung an macht !!?? Schlechter TIP..
Solltest du jetzt eins ohne Airbag haben, mach das was für den Fall vorgeschrieben ist Sprich den Adapter verbauen alles abnehmen lassen, so hast du weniger probs. Hast du doch Airbag ab zum ;) Fehlerauslesen & Löschen lassen.
Bearbeitet von - Doug 318Ti am 12.03.2008 14:21:15
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
Wenn`s ein AirbagSportlenkrad (Silberpfleil von Raid ist) kann`s auch einfach nur am Schleifring liegen. Die machen manchmal Probleme bei Wechsel, oder müssen neu rein! Gegebenenfalls müssen die auch zum Sportlenkrad passen.
Wer ein Airbaglenkrad ausbaut und gegen eins OHNE ersetzt ist meines erachtens selber schuld! Ich wäre da ganz hart und würde als Krankenversicherung noch nen "Extremsport"-Zuschlag verlangen... Werd schon sehen- sowas wird`s geben! :)
MfG
Sascha
Es bringt noch nicht einmal etwas die Kontrollampe aus dem Kombiinstrument auszubauen, weil die Airbagkonrolleuchte eine LED als Backuplampe hat, die dann noch leicht rot durchleuchtet.
Man sollte sich zuerst mit dem Thema beschäftigen bevor man Tips gibt!
Du kannst den Tacho ausbauen, dauert 5 Minuten, die Kontrolleuchte raus nehmen und dann in das betreffende Kontrollfeld von hinten schwarzes Isolierband reinkleben, dann scheint auch die Backuplampe nicht durch.
Jedoch solltest du dann Glück haben das der Prüfer nicht so auf die Kontrollampen achtet wenn er die Zündung an macht.
Bearbeitet von - shgfa am 12.03.2008 14:54:55
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
hab doch dazu geschrieben das man glück haben muss.. gab aber genug die haben das so hinbekommen
@ madame_mimm66:
Du hast das Lenkrad mit der Kontrolleuchte im Lenkrad?
Da kann man leider keinen Fehlerspeicher auslesen, da dieses Airbag-System keinen hat. Wenn die Lampe leuchtet, dann ist entweder das Steuerteil oder der Airbag selbst defekt, mittels eines speziellen Prüfadapters kann BMW feststellen, welches der Teile es ist. Ein Umbau auf Lenkrad ohne Airbag ist hier übrigens problemlos möglich, da mit dem Lenkrad das komplette Airbagsystem entfernt wird, braucht man auch keine Rückrüst-Adapter o.Ä.
Wenn es das Auto wahlweise mit Airbag gab ist eine Austragung nicht erforderlich, da es in der ABE sowohl mit als auch ohne genehmigt wurde.
Christian Sch.:
Laut BMW-Umrüstkatalog muß ein Umbau am Airbagsystem immer eingetragen werden (auch wenn das in der Realität kaum einer macht.)
Selbst der Tausch eines Kunststofflenkrades gegen ein gleichartiges Lederlenkrad muß laut den Anweisungen eingetragen werden.
Ich würde daher mal vermuten, daß das Lenkrad ausgetragen werden muß (zumindest wenn es ab Werk verbaut war.)
Ob sich in der Realität jemand dran stört, ist natürlich die andere Frage.
Mitglied seit: 06.03.2008
Duisburg
Deutschland
3 Beiträge
Hallo zusammen,
bei meinem Auto E36 coupe Bj 94 leuchtet seit dem Kauf 2004 diese blöde Leuchte. Ich war mal bei BMW den Fehlerspeicherauslesen und die meinten, daß bei mir die Sitzbelegungsmatte im Beifahrersitz defekt sei. Dies bedeutet, wenn man es bei BMW machen lässt kostet sowas ca. 350,- EUR. Du brauchst dann eine neue Sensormatte und das teure daran ist, daß der ganze Sitzumgekrempelt werden muss, die alte raus, die neue rein und dann muss der Sitz wieder bezogen werden und wieder eingebaut werden. Ist also sehr viel Aufwand.
Mit dem Tüv hab ich Gott sei dank bisher Glück gehabt. Da die Lampe nur die ersten 2 Minuten an ist und danach direkt wieder ausgeht. Die haben mich beim Tüv zwar immer doof angeguckt, aber als ich sagte, die Lampe ist gleich wieder aus, haben die gewartet und als sie aus war, haben die sich (bis jetzt) damit abgefunden. Und beim letzten mal meinte der eine Tüv Prüfer zu seinem Kollegen, daß die BMW's das schon mal haben und wäre ganz normal.
Ich habe aber auch schon mal gehört, daß man für ca. 30,- EUR den Airbag dauerscharf schalten kann. Das heißt, wenn ein Unfall passiert, dann geht er immer auf, egal ob da einer sitzt oder nicht. Zumindest ist dann die Lampe aus.
MfG,
Daniel
Wer anderen ne Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät
@daniel: Das es so im Umrüstkatalog steht wußte ich gar nicht. Aber in der Praxis würde eh keiner eine 19er machen lassen, da ja keiner weiß, dass etwas geändert wurde. Das Auto kann ja auch ohne Airbag ausgeliefert worden sein...
@Daxx1979:
Dieses Leuchten und verspätete ausgehen der Lampe sollte beim Tüv auch nicht bemängelt werden, da der Fehler keinen Einfluß auf die Funktion des Systems hat. Der Airbag zündet ja im Crashfall trotzdem. Leider muss man immer einen Prüfer haben, der sich so gut mit BMW auskennt, dass er das weiß.
Also irgendwie ist das typisch, ch versuche jetzt schon seit geraumer Zeit rauszubekommen, ob man den Airbag umrüsten kann oder nicht.
Also ich habe ne Limo BJ 12.97. Fahrer und Beifahrer Airbag und habe schon alle möglichen Varinten gehört.
Von "klar, kein Problem" bis "neverever"?! Was stimmt denn nun. Was heisst denn, wenn es den auch ohne Airbag gab. Klar gab es auch E36 ohne Airbag. Zählt das also für alle E36. Oder was bedeutet "baujahrabhängig". Bis wann ist es denn erlaubt?! Und warum?!
Irgendwie weiss glaub ich keiner, wie´s funktioniert. Manche habe einfach glück bei der Eintragung, und manche nicht. Das ist jedenfalls mein Gefühl. Oder kann mir einer dasGegenteil beweisen ;-)
Bearbeitet von - Der_Heiler am 13.03.2008 14:03:17
Suche Kabelbaum für FK Klarglasrückleuchten.
Da hast du leider Recht. Die Vorschriften sind nicht wirklich eindeutig, da so ein System recht neu ist und es daher in der StVZO nicht konkretes dazu gibt. Man kann nur über den §30 argumentieren und der ist auslegungssache.
Eigentlich wird es im Moment Organisationsweit so gesehen, dass ein Ausbau des Airbgags nur zulässig ist, wenn es DAS Auto auch ohne Airbag gab. In den späteren nachträgen der ABE des E36 bzw. in den Typgenehmigung gab es das Auto nur noch mit Doppelairbag. Deiner gehört dazu.
Sicherlich gibt es genug Leute die den Airgab austragen. Ich persönlich als Prüfer würde die Austragung nicht machen, da ich keine Ludt habe mir das gejammer von Mutter, Frau oder Freundin vor Gericht anzuhören, wenn der Junge meinte er müsse sich sein Lenkrad durch den Kopf gehen lassen.