eBay automobile_kayhan - erpresst Bewertung!.
Käuferschutz gibts doch inzwischen nur über Paypal oder? Außerdem fallen doch 25,- Euro immer automatisch weg.
Hab auch mal Käuferschutz beantragt für ca. 60,- Euro (davon knapp 10,- Versandkosten, die werden ja nicht mitgerechnet). Habe dann gut die Hälfte erstattet bekommen nachdem ich alles ausgefült und gefaxt habe (Kontoauszug und halt das Schreiben von Ebay was man dann als Mail zum Audruck erhält).
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Hallo pedro23,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "eBay automobile_kayhan - erpresst Bewertung!."!
Gruß
Zitat:
die wollen sich ja beide jetzt darauf einigen die Bewertung gegenseitig zurück zu nehmen, aber nicht einmal dann ist die Negative weg sondern steht im Bewertungsprofil dirn, nur halt mit dem Kommentar (Käufer/Verkäufer haben sich geeinigt die Bewertung zurück zu nehmen).
(Zitat von: pedro23)
Moment...
Wenn sich beide einigen, die Bewertung zurückzunehmen, bleibt der Bewertungskommentar bestehen und die Bewertung (also positiv, neutral, negativ) wird zurückgezogen und in der Berechnung nicht mehr berücksichtigt. (siehe
hierAbgesehen davon steht die Lösung, so wie ich Mav verstanden hab, eh net zur Debatte. Der Verkäufer hat ihm die Lösung ja angeboten, nur er will weiter die negative Bewertung, die er abgegeben hat, beim Verkäufer bestehen lassen...
Zitat:
Ach ja und mal davon abgesehen ist es doch bei der Justiz so dass man bei gewissen Vorfällen zuerst die besucht die vorbestraft sind.
(Zitat von: pedro23)
Das mag schon sein, aber nur weil die Polizei Dich aufgrund Deiner Vorstrafen mal besucht, bist Du deswegen nicht automatisch verurteilt. Du wirst wohl nicht mal sofort als Beschuldigter vernommen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
So natürlich hat er mich auch beschissen...statt einem: "Innenspiegel automatisch abblendbar" hab ich nen stink nomralen Spiegel bekommen der keine 5€ Wert is...scheiss Pack!!!
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
@Greis: Wieviel hast Du bezahlt und bist Du schon den Weg
über die ebay-Formulare gegangen?
» "Nicht erhaltenen Artikel melden" » "Artikel weicht von der Beschreibung ab"
BMW Team Oberhavel
Bewrtungsrücknahme ist nur möglich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind , sonst nicht. Du kannst aber noch einmal zu deiner ersten Bewertung einen Kommentar abgeben, indem du dann einfach schreibst, DAS IST EINE RACHEBEWERTUNG!! Im Übrigen ist dieser Typ bekannt, hättest vorher mal seine Bewertungen lesen sollen.
Mitglied seit: 26.12.2003
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mir gehts auch so hab bei dem herrn kayhan
>> DIESEN << Warnblinkerschalter ersteigert.
Ich geh bei der Beschreibung einfach mal davon aus dass ich das bekomm, was abgebildet is.
Denkste!
Ich hab nen total zerkratzten Schalter bekommen, sieht aus als hätt er den nachm ausbau erstmal übers Kopfsteinpflaster geschrubbt.
Auf meine Mail in der ich geschrieben hab dass der für mich unbrauchbar is kam die Antwort:
"Es ist ein Gebrauchtteil, Neuteile gibts bei BMW"
Ist es zuviel verlangt wenn man das erwartet was auf dem Bild in der beschreibung abgebildet is?
Der is kein Autoverwerter der is Schrotthändler
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Kannst doch zurückschicken. Würde ich auch machen!
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
In anbetracht des Verkaufspreises und den Versandkosten?
Das macht keinen Sinn. Einfach ne rote reinknallen und
gut ist.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
@Greis: Wieviel hast Du bezahlt und bist Du schon den Weg
über die ebay-Formulare gegangen?
» "Nicht erhaltenen Artikel melden" » "Artikel weicht von der Beschreibung ab"
(Zitat von: Nicore)
Habe 70€ bezahlt war sone Art DWA Paket für e46 mit Spiegel Sensoren etc...
Habe natürlich ein Streitfal aufgerufen und wisst ihr was der Typ schreibt:
der ist mit elektrochrom!!bei denen ist keien diode verbaut!!
Hat der nen Vollschuss??
So jetzt hab ich die Nase erstma aufgeklärt und dem richtig druck gemacht das der die Shice zurück zu nehmen hat!
Bearbeitet von - Greis am 29.03.2008 13:45:43
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Negative Bewertungen kann man doch am besten immer kurz vor ablauf der Frist geben(90Tage sind es doch,oder) so das er fast keine Gelegenheit hat,dasselbe zu tun,habe ich zumindest schon öfter gelesen das es einige so machen.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Wenn Du das nächte mal einen HAls auf einen eBAy-er hast, dann bewerte Ihn erst nach 90TAgen 1Minute vor Ablauf der Kaufzeit.
Der andere kann Dich dann nicht mehr zurück bewerten , es sei denn Er sitzt vorm Rechner und wartet nur auf Deine Negativ Bewertung!
So ein Dreckspack!!...
Die melden sich jetzt gar nicht mehr.
Hab ihm ab heute noch 2 Tage Zeit gegeben...dann gibts ne passende Bewertung und nochwas.
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das ist ja auch ma ne gelegenheit....kurz vor ende.....
haha ... :D
kann mir gut vorstellen wie er sich dann ärgert :D
verdient natürlich :D
HEEEJ! Gerade aus guggn!!