Person im kofferaum strafbar?
Mitglied seit: 20.02.2008
Burscheid
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wenn es ein e36 coupe gibt dann gibt es auch ein e30 coupe.zumindest weiß jeder egal ob bmw fan oder nicht was gemeint ist wenn man e30coupe sagt.
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Mitglied: seit 2005
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Hallo ELDIABLO,
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Gruß
Zitat:
wenn es ein e36 coupe gibt dann gibt es auch ein e30 coupe.zumindest weiß jeder egal ob bmw fan oder nicht was gemeint ist wenn man e30coupe sagt.
(Zitat von: ELDIABLO)
jemand der sich mit bmws auskennt, haut dir dafür einpaar vorn latz.
e30 is eine 2türige limosine, der e36 isn coupe. das liegt nicht an der anzahl der türen.
der cls ist auch ein coupe und hat 4 türen.
offensichtlich musst du dich nochmal schlau machen was ein coupe ausmacht. definitiv nicht die anzahl der türen.
tss.. e30 coupe....
ich bin eine butterblume
Seit wenigen Jahren gilt folgendes:
§21 StVO:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Diese Regelung wurde vor wenigen Jahren eingeführt. Ich habe noch eine alte StVO von 2004 hierzuliegen, da gibt es diesen Paragraphen in der Form nicht. Bis zur Einführung des o.g. Paragraphen gab es keine Vorschrift darüber, wieviele Personen in einem PKW mitgenommen werden durften, es gab lediglich die Vorschrift, daß Personen, die auf einem Sitzplatz mit Gurt sitzen auch angeschnallt sein mußten.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren also nur 2 Vorschriften relevant:
1. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und
2. Insofern der Fahrer keinen Personenbeförderungsschein hat, dürfen generell nur 9 Peronen mitfahren.