Das ist nicht erst seit 2008 sondern bereits seit Oktober 2005 so.
Seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere nach EU-Muster dürfen alle werkseitig freigegebenen und in der Betriebserlaubnis enthaltenen Rad-Reifenkombinationen montiert und gefahren werden, ohne das eine technische Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist.
Nicht ganz klar ist die Frage, ob dies nur gilt, wenn man die neuen Papiere hat oder auch bei den alten. (Habe auf mehrere Anfragen bei verschiedenen Stellen dazu unterschiedliche Auskünfte erhalten, eine exakte Gesetzespassage, die dies regelt, konnte ich bisher nicht finden.)