ausbildungsabbruch / zivildinst
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hallo leute,
kleine frage: mein cousin macht derzeit eine ausbildung, bricht sie jetzt aber ab weil es ihm nicht mehr gefällt.
er war noch nicht bei der bundeswehr oder hat zivildienst gemacht.
nach dem abbruch seiner ausbildung will er ab sept.08 die realschule in form der abendschule nachmachen.
muss er jetzt den zivildienst oder bundeswehrdienst machen oder wird er noch freigestellt für die zeit bis er seine schule fertig gemacht hat ?
(wird dieses jahr 19)
mfg
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Hallo e61_530driver,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ausbildungsabbruch / zivildinst"!
Gruß
solange man zur schule geht oder eine ausbildung macht, ist man freigestellt...
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
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quch wenn man dazwischen eine zeit hat wo man weder schule macht noch ausbildung ? ist ja ab 1.april bei ihm der fall.
mfg
ab April wird wieder eingezogen.
hat er schon ne Zusage dass er die Schule macht oder irgendwas was man dem Kreiswehrersatzamt zuschicken kann?
ansonsten ruf mal beim KWA in deiner Nähe an und erkundige dich, oder dein Cousin solls machen.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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also einen platz hat an der schule hat er schon sicher...
mfg
dann dem KWA melden, die Schule sollte er schon machen dürfen.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich