Führerschein trotz 80 Anzeigen?
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228 Beiträge
Hallo, mein Nachbar möchte jetzt seinen Führerschein machen und da würd ich gerne mal wissen ob so ein Junge mit ca.80+ Anzeigen (Raubüberfall, schwere Körperverltzung usw.) einen Führerschein machen darf?
Ich würds nicht so toll finden :D
Mitglied: seit 2005
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Hallo KinG-SeKo,
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Gruß
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Du hast ja nen tollen Nachbar.
Da müsste er sich mal kundig machen. Denke aber schon.
MfG Dino
The more that you fear us, the bigger we get!!!
Region Rhein-Main
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Mitglied seit: 22.07.2007
Berlin
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228 Beiträge
Der Nachbar ist echt toll, hat wohl zuviel Bushido gehört :D
@walker, danke :-)
Ja kann er.
Wenn er nicht durch Straftaten im Hinblick auf den Straßenverkehr , z.B. Fahren ohne FE eine Sperre bekommen hat, kann er díe FE machen, wie jeder andere auch.
Begeht er anschließend allerdings Straftaten, in denen der PKW als Tatmittel eingestezt wird, kann ihm die FE wieder weggenommen werden.
DOC. WATSON
Ich würde ihn aber nicht unterrichten, als Fahrlehrer hehe.
naja wenn er mit drogen zu tun hatte, dann muss
ständig di edrogen test machen.... so war es bei nem kollegen, der durfte erst mit 21 seine führerschein machen und musste ständig nen drogentest machen, sonst hätte er nicht seinen führerschein bekommen...
aber körperveltzung usw. interessiert nicht...
selbst wenn du ein mörder bist dürftets du deinen schein machen (wenn dunicht im knast wärst :D)
Mitglied seit: 03.02.2008
hamminkeln
Deutschland
102 Beiträge
er muss doch erst einen antrag auf erteilung der Fahrerlaubnis stellen,danach müsste er bestimmt ein Führungszeugnis vorlegen,dann entscheidet das Strassenverkehrsamt ob er zur MPU muss,besteht er diese kann er ne fläppe machen!
Mitglied seit: 01.02.2005
Kaaarlsruuuuuuhe!
Deutschland
78 Beiträge
Über 80? Hoffentlich bekommt der den Führerschein nie! Ich würde mal wetten, dass er seinen Führerschein dann eh net lang haben wird. Das Geld kann er sich sparen....
Bearbeitet von - chrissi am 29.02.2008 18:30:07
Mitglied seit: 03.02.2008
hamminkeln
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102 Beiträge
chrissi ,ja entscheidet das Strassenverkehrsamt,aber wenn die sehen körperververletzung und so,dann wird eh nix drauss,er könnte ja das Fahrzeug als Waffe einsetzen
Zitat:
chrissi ,ja entscheidet das Strassenverkehrsamt,aber wenn die sehen körperververletzung und so,dann wird eh nix drauss,er könnte ja das Fahrzeug als Waffe einsetzen
(Zitat von: Jadefalke)
denkst du dir das alles aus??
Das geilste, was ich in den letzten monaten gehört habe.
Und das man beim FE-Antrag nen Führungszeugnis vorlegen muss, wäre mir auch neu.
Bearbeitet von - 318-BLN am 01.03.2008 00:22:51
Zitat:
Zitat:
chrissi ,ja entscheidet das Strassenverkehrsamt,aber wenn die sehen körperververletzung und so,dann wird eh nix drauss,er könnte ja das Fahrzeug als Waffe einsetzen
(Zitat von: Jadefalke)
denkst du dir das alles aus??
Das geilste, was ich in den letzten monaten gehört habe.
Und das man beim FE-Antrag nen Führungszeugnis vorlegen muss, wäre mir auch neu.
Bearbeitet von - 318-BLN am 01.03.2008 00:22:51
(Zitat von: 318-BLN)
fahrzeuge werden bei gefährlichen körperverletzungen oft als werkzeug benutzt...
Zitat:
Ja kann er.
z.B. Fahren ohne FE eine Sperre bekommen hat, kann er díe FE machen, wie jeder andere auch.
Begeht er anschließend allerdings Straftaten, in denen der PKW als Tatmittel eingestezt wird, kann ihm die FE wieder weggenommen werden.
(Zitat von: Doc. Watson)
mir ist gerade so danach ^^:
da wir ja alle mal in Chemie aufgepasst habe steht Fe ja für Eisen gell *g* alsoo ... =
Zitat:
Ja kann er.
z.B. Fahren ohne Eisen eine Sperre bekommen hat, kann er díe Eisen machen, wie jeder andere auch.
Begeht er anschließend allerdings Straftaten, in denen der PKW als Tatmittel eingestezt wird, kann ihm die Eisen wieder weggenommen werden.
(Zitat von: Doc. Watson)
ja klar wird ein auto oft bei straftaten als werkzeug benutzt.
aber trotzdem verlangt die führerscheinstelle von keinem ein polizeiliches führungszeugnis.
und mit der begründung, das man ja eventuell das auto für ne straftat benutzt werden kann, wird der antrag nicht abgelehnt, es sei denn, er hat schonmal seinen führerschein abgegeben, weil er mit einem auto eine straftat begangen hat.
was gut sein kann ist, dass die führerscheinstelle aufgrund seiner straftaten ein psychologisches gutachten verlangt.
Bearbeitet von - 318-BLN am 02.03.2008 03:10:44
Du hast ja tolle Nachbarn...
Sicherlich wohnst du nicht in meiner alten Heimat Berlin Wilmersdorf..Da gibt es sowas nicht..
Aber ich glaube nicht, dass er einen Führerschein bekommt. Das polizeiliche Führungszeugnis ist notwendig. Dieser Mann ist eindeutig eine Gefahr für den Strassenverkehr. Bei 80 Anzeigen sicher auch nicht mehr zu resozialisieren.
Wie alt ist er? Bei Jugendlichen habe ich oft Hofnung, dass das richtige Eingreifen des Staates noch was retten kann.Aber der greift ja erst ein, wenn das Kind im Brunnen liegt....
.
sach mal wo wohnstn du????lol
aber das stimmt,die ämter können ihn vor zulassung zur führerscheinprüfung einen idiotentest aufzwingen,das war bei nem kumpel von mir so,der wurde lediglich einmal mit nem ungedrosseltem roller erwischt und durfte seine prüfung erst machen nachdem er den idiotentest gemacht hat.
Mitglied seit: 03.02.2008
hamminkeln
Deutschland
102 Beiträge
318-BLN,auf verlangen kann das strassenverkehrsamt das polizeiliche führungszeugnis anfordern du narr! ausserdem schaltet das amtsgericht solche straftaten weiter ich musste damals sogar bei der ffw mehr dareichen also erzähle nicht son mist
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.07.2007
Berlin
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228 Beiträge
Wo ich wohne? Ich kann mich noch dran erinnern wie das ein kleiner süßer Junge war :D Serh unschuldig und ich war genauso schockiert...
Zitat:
318-BLN,auf verlangen kann das strassenverkehrsamt das polizeiliche führungszeugnis anfordern du narr! ausserdem schaltet das amtsgericht solche straftaten weiter ich musste damals sogar bei der ffw mehr dareichen also erzähle nicht son mist
(Zitat von: Jadefalke)
hab bei deinem ersten beitrag im theard das wort "danach" überlesen. (danach müsste er ein fz vorlegen)
und pass mit deiner art zu schreiben auf....
Bearbeitet von - 318-BLN am 04.03.2008 01:57:54Bearbeitet von - 318-BLN am 04.03.2008 01:58:23