Gewährleistung sind 2 Jahre, nach einem halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d.h. Du musst nachweisen, das der Mangel aufgrund eines Materialfehlers aufgetreten ist. Grundsätzlich wird das Teil ausgebaut und eingeschickt, um zu überprüfen, ob es ein Materialfehler war und ob ein Gewährleistungsanspruch greift. Bedingt natürlich, das ein neues Teil auf Deine Kosten eingebaut wird und Du den Betrag dann evtl. per Kulanz erstattet bekommst.