Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.02.2008
Radeberg
Deutschland
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 01.03.2008 um 22:22:29 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo zusammen wollte heute mit meinem baby zum tüv und gleich alles ein tragen lassen durch den tüv wäre ich ja gekommen aber wegen den eintragen habe ich keine tüv bekommen ob woll ich für alle teile ein teile gutachten habe §19.3 es wären 7 eintragungen gewessen der tüv prüfer hat nur gemeint das ich zur dekra muss und eine kombi abnahme machen muss nach §21 ich weiss aber absolut nicht warum kann mir jemand sagen was mich das kosten wird bei der dekra 7 eintragung gibt es da massen rabatt ? ( Es handelt sich um ein fahrwerk , radreifen , auspuff , spoilerlippe vorn heckschürze , und dach kanten spoiler , und spurplatten
ich hoffe das mir jemand helfen kann
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 01.03.2008 22:22:29
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bmw325i77,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragung nach §19"!
Gruß
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Völliger Quatsch
So lange alle Teile ein §19 Gutachten haben muß die der TÜV auch so eintragen.
Es is völlig egal, ob alles auf einmal oder versetzt eingetragen wird.
Fahr zu nem anderen TÜV/Dekra oder sonstwas
ja das hab ich auch noch nie gehört... wär mir wirklich neu, vielleicht hatte der einfach keine lust das alles zu machen und hat dich deshalb wo anders hingeschickt...
Ich halte nicht viel von eintragungen. :) und die rennleitung hier bei uns sieht des auch ganz locker. :)
Zitat:
Ich halte nicht viel von eintragungen. :) und die rennleitung hier bei uns sieht des auch ganz locker. :)
(Zitat von: 5ucker)
schön das es leute wie dich gibt *rolleyes*
ein tolles argument, das dir eintragungen egal sind... dann fahr einmal in eine ander stadt werd aufgehalten, und weil DU ja NIX eintragen musst, stellen sie dir die kiste still.... und dann kommt ein tag später ein neuer thread... was soll ich machen mein auto ist still gelegt :D... man man man.....
ausserdem verfällt ohne eintragung deine betriebs erlaubnis, und sobald du nen unfall baust, zahlt die versicherung bei dir NIX.... richtig das wäre es mir auch wert :D
Mitglied seit: 28.02.2008
Neuss
Deutschland
65 Beiträge
Hallo!
Also ich denke so langsam das manche Prüfer mal ,mit ihrem Geistigenzustand zur Prüfstelle müssen.So einen quatsch habe ich ja noch nie gehört.So lange du ein Teilegutachten hast ist alles kein Problem.Und es ist egal ob du 8,9 oder 10 Sachen zum eintragen hast.Denke mal der hatte wohl kein bock oder so.Nur mit dem Rabatt denke ich mal wirst du wohl kein glück haben.Die haben für die einzelnen Komponenten zum Eintragen ihre eigene Festgelegten Preise.
mfg Sascha
Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.
ja so sieht es aus, der hatte einfach nur keine lust... würd ich nochmal hinfahren und dem bissl in ars*** treten, das er bissl in die hufe kommt
Ihr scheint zu vergessen, dass er aus der Zone kommt, dort sind die "Machtverhätnisse" umgekehrt: hier darf der TÜV alles* eintragen und die Dekra nur bedingt, drüben ist es andersrum. Nur in Berlin dürfen beide alles oder keiner nix, aber das ist ja hier auch egal.
Gruss, Fabi
*im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und des Ermessensspielraums des Sachverständigen
naja mit teilegutachten, sollte man eigentlich schon alles eingetragen bekommen....
aber das er einen wegschickt weil es zu viele teile sind ist lächerlich!
Zitat:
Ihr scheint zu vergessen, dass er aus der Zone kommt, dort sind die "Machtverhätnisse" umgekehrt: hier darf der TÜV alles* eintragen und die Dekra nur bedingt...
(Zitat von: XT-Fabi)
Oder eben auch nicht, da der Threadsteller ja schrieb, dass der vom TÜV ihn wegen der Eintragungen zur Dekra geschickt hat...^^
Hallo,
verstehe ich das richtig?
Sobald man ein Teilegutachten nach §19 oder §21 kann man sich das ohne Problem eintragen lassen? Bzw mit Auflagen?
Zitat:
Hallo,
verstehe ich das richtig?
Sobald man ein Teilegutachten nach §19 oder §21 kann man sich das ohne Problem eintragen lassen? Bzw mit Auflagen?
(Zitat von: coma)
Ja na sicher? Was meinst Du wozu die Teilegutachten da sind? *lol*
Und sowohl ABE als auch Teilegutachten bringen zu 99% immer irgendwelche
Auflagen mit.
Das der TÜVer ihn zu Dekra geschickt hat kann gut möglich sein da er
"Fahrwerk, Radreifen, Spurplatten" aufzählte. Andere Felgen mit einer
Tieferlegung mehr als 40mm ist IMMER eine Einzelabnahme nach §21. Erst
Recht wenn noch Spurplatten dabei sind. Steht auch so in den meisten
Gutachten drin.
BMW Team Oberhavel
Naja, ich meine: Dann können die nicht sagen, es geht nicht?
Hab grad nen Sportfilter rumliegen irgendwo. Is n Gutachten §21 dabei (DB-Messung) Wird das auch gemacht und kostet das viel den einzutragen? Hab schon ne Dämmmatte unter der Haube und n Sport-ESD dran.
Bearbeitet von - coma am 29.02.2008 12:53:41
Zitat:
Naja, ich meine: Dann können die nicht sagen, es geht nicht?
Hab grad nen Sportfilter rumliegen irgendwo. Is n Gutachten §21 dabei (DB-Messung) Wird das auch gemacht und kostet das viel den einzutragen? Hab schon ne Dämmmatte unter der Haube und n Sport-ESD dran.
Bearbeitet von - coma am 29.02.2008 12:53:41
(Zitat von: coma)
Offener Sportluftfilter in Verbindung mit nem Sport-ESD wird nicht mehr eingetragen. :(
Neeeeeeeeinnn! >.< verdammt!
Also Fächerkrümmer auch nimmer? Das ist doch nix schlimmes. Die Leistung wird doch nur um ca. 5 PS höher/freigesetzt. Ist ja ned mal richtig "getunt" >.< oh verdammt!
Wie schon im anderen Thread geschrieben wird es an den Spurplatten liegen. Dort wird eine Auflage bezüglich ET oder Reifengröße nicht erfüllt sein und somit ist 19(3) nicht mehr möglich, sondern nur noch die 21er. Das macht im Osten nur der Dekra.
Zitat:
Zitat:
Ihr scheint zu vergessen, dass er aus der Zone kommt, dort sind die "Machtverhätnisse" umgekehrt: hier darf der TÜV alles* eintragen und die Dekra nur bedingt...
(Zitat von: XT-Fabi)
Oder eben auch nicht, da der Threadsteller ja schrieb, dass der vom TÜV ihn wegen der Eintragungen zur Dekra geschickt hat...^^
(Zitat von: Hellrider2001)
Und wo kommt der Threadsteller her? Und wer hat dort "mehr Macht"?
Gruss, Fabi
das kann ich mir nicht vorstellen, das die das nicht eintragen dürfen!
Zitat:
Andere Felgen mit einer
Tieferlegung mehr als 40mm ist IMMER eine Einzelabnahme nach §21.
(Zitat von: Nicore)
Seit wann soll das so sein?
Is doch unlogisch.
Die Freigängigkeit der Felge wird doch eh eingefedert geprüft.
Was spielt da die Ausgangshöhe für ne Rolle?
Ich hab meine Kiste 60/30 tiefer und hab das ganz normal eintragen lassen. Auch in Verbindung mit meinen 18" Felgen
Mitglied seit: 15.10.2006
Bleicherode
Deutschland
211 Beiträge
§19 eintragungen kann DEKRA und TÜV.
§21 kann im osten nur DEKRA und im westen nur TÜV...
Zitat:
das kann ich mir nicht vorstellen, das die das nicht eintragen dürfen!
(Zitat von: IL CAPO)
Ich kann es mir vorstellen. Von 10 Kunden mit Spurplatten muss ich 9 zur 21er schicken, da sie andere ET oder Reifengröße fahren als im Teilegutachten beschreiben. Das gleiche ist übrigens bei Sportlenkrad und Rad-Reifen-Kombination. Das ist sehr häufig auch ein 21er.