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Hallo,
ich habe letzten Sommer nen e36 coupe von einer Firma (nicht Kfz-Händler) gekauft (also von gewerblich an privat). Aus der mobile-Anzeige und dem Kaufvertrag geht hervor: "garantiert unfallfrei".
Heute wollte ich ne kleine Beule aus der Tür drücken lassen und der Typ meinte, dass die halbe Tür gespachtelt und neu lackiert ist (was noch betroffen sein könnte, weiß ich nicht) und das ziemlich schlecht, und bei genauem hingucken sieht man am Schweller auch nen knick. also scheint schon nen heftigerer Zusammenstoß gewesen zu sein.
kotzt mich natürlich voll an.
wie verhält sich das rechtlich mit unfallfrei, unfallwagen, schadenfrei? kann man da was machen, hat einer ahnung? danke im voraus.
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMW-JP,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "doch nicht unfallfrei?"!
Gruß
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Hi...nun ja ich weiss nicht wie das genau aussieht..die Rechtslage ändert sich ja alle 2 Monate ;)...will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke da wäre evtl. ne Wandlung des Kaufvertrags drin, wegen Unterschlagung von Informationen (Arglistige Täuschung)...Die Firma wird nur vermutlich alles abstreiten ... und evtl sagen das du in dem Jahr bestimmt nen Unfall gebaut hast.....aber schonmal gut das es nen Kaufvertrag zwischen Gewerbe und Privat war !!! Und nen Jahr ist der Kauf ja auch noch nicht her...Da hättest du schonmal was auf deiner Seite...würd mich mal informieren.Die Beweislast liegt somit meine ich bei der Firma (Wenn das alles zeitlich noch passt)! MfG Sebastian
PS: Halt uns mal auf dem laufenden was da evtl bei raus kommt !!!
Bearbeitet von - D1M2X am 25.02.2008 21:37:24
Mit freundlichen Grüssen
Sebastian
ist nicht der verkäufer nur im ersten halben jahr in der beweislast?
davon abgesehen wird jeder halbwegs gescheite gutachter feststellen können, ob der schaden erst vor kurzem repariert wurde.
ich würde erst mal einen anwalt kontaktieren was der dazu sagt. hier wirst du nicht die auskünfte bekommen die dir was nutzen.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
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Nur zur Info: RA hat gesagt das der Fall klar ist. 1.Möglichkeit Auto gegen Kaufpreis tauschen oder 2. Wertminderung verlangen.
auto gegen kaufpreis tauschen?
ich denke mal er meint vielleicht rückabwicklung des kaufvertrages?
wenn er das meint, dann werden dir 0,67% des kaufpreises pro 1000 gefahrener kilometer abgezogen, als nutzungsgebühr sozusagen. dafür kannst du aber gewisse inzwischen eingebaute teile, gewisse nachrüstungen und gewisse andere kosten geltend machen.
Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips
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Nee ermeinte gegen den Kaufpreis.
Weiß nicht vielleicht hast du recht... und er hat keine Ahnung...
Der RA ist aber auf Verkehrsrecht spezialisiert!
Naja wenn... ich bin 7 tkm gefahren macht also 200 euro in meinem fall -egal!
ganz umsonst wird man dir die nutzung nicht gestatten.
verbleibt aber noch die beweislast und die liegt meines wissens nach mehr als 6 monaten bei dir.
was steht denn im kaufvertrag? unfallfrei?
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Im Vertrag steht ganz klar unfallfrei. Die Internetanzeige hab ich auch noch und da steht drin "garantiert unfallfrei". Diese 6 Monate frist gilt für Mängel. hier geht es aber um arglistige Täuschung -> 1 Jahr. aber das dürfte wahrscheinlich auch kein Problem sein zu sehen, dass der Spachtelkram nicht frisch ist und schon länger zurück liegt.
Mal gucken wie es genau ausgeht... sicher kann man das nie sagen.
Außerdem ist es so oder so scheiße.
Bearbeitet von - BMW-JP am 26.02.2008 18:55:59
wenn du dich nicht gütlich mit ihn einigen kannst, wird es wohl an dir sein, ein gutachten erstellen zu lassen.
hast du schon kontakt mit dem verkäufer aufgenommen?
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Nee, ich werd auch keinen Kontakt mit dem (Firma,gewerblich)aufnehmen, kann schön der Anwalt machen (bin rechtschutzversichert)- ist auch gleich nen ganz anderes Auftreten, wenn für mich was bei "rausspringen" soll. mal gucken, ob man sich einig wird...
ok, interessiert mich.
halt mich halt hier in diesem thread auf dem laufenden
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Der Vertrag ist anfechtbar, arglistiges Verschweigen. Egal wann Du es merkst, ab diesem Zeitpunkt gelten 3 Jahre, bis Du es melden musst (sollte man jedoch sofort machen).
Mitglied seit: 10.12.2006
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Hey!!
Also geh am besten mal zum Händler und konfrontier ihn damit und überleg dir vorher was du von ihm willst!
Kaufpreisminderung oder Wandlung.
Wenn er sich stur stellt und dich als Person nicht ernst nimmt, geh sofort zum Anwalt. Würde mich gar nicht mit so einem Dreckssack rumärgern, das kostet nur Nerven.
Hab den ganzen scheiss auch schon hinter mir und wenn erst mal der Brief vom Anwalt kommt, dann sind sie sofort bereit für Verhandlungen ohne rechtliche Schritte.
Wenn du keine Rechtschutz-Versicherung hast, dann wende dich an den ADAC der hat auch Anwälte für so etwas. Und wenn man dort Mitglied ist kann man diese auch kostenfrei in Anspruch nehmen.
If everything seems under control, you just not going fast enough.
-Mario Andretti-