ebay Problemchen...Patentrecht - UPDATE
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Hi,
nochmal zum patentinhaber... ich denke mal, der jenige, der das teil vom elvis gekauft hat, hat an seinem auto die klamotten gebördelt und es nun weiterverkaufen wollen.
Nun wurd er dabei von einem Patentanwalt "erwischt" und hat die kacke am dampfen. nun versucht er die fuhre auf elvis abzuwälzen.
elvis hatte scheinbar einfach nur glück dabei nicht erwischt worden sein.
so würde ich das da mal reininterpretiren.
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Hallo knax,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ebay Problemchen...Patentrecht - UPDATE"!
Gruß
...solange der käufer dir nichts schriftliches zeigt vom anwalt wg. patent etc. würde ich nichts unternehmen ausser die sache bei ebay. wie es aussieht will er sein geld jetzt von ebay zurück wg käuferschutz und so. achja, wenn es ihn wirklich jemand angeschrieben hat (anwalt etc) dürfte er das ding auch garnicht weiter erkaufen/zurück geben. die würden das ding einziehen.
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Zitat:
Hi,
nochmal zum patentinhaber... ich denke mal, der jenige, der das teil vom elvis gekauft hat, hat an seinem auto die klamotten gebördelt und es nun weiterverkaufen wollen.
Nun wurd er dabei von einem Patentanwalt "erwischt" und hat die kacke am dampfen. nun versucht er die fuhre auf elvis abzuwälzen.
elvis hatte scheinbar einfach nur glück dabei nicht erwischt worden sein.
so würde ich das da mal reininterpretiren.
Stimmt so hab ich des no gar ned gesehn ! :-D
Er hat sich erwischen lassen - ich nicht !
HIER mal ein intressanter Link dazu !
und
HIER DAS PATENTBearbeitet von - elvis am 26.02.2008 11:29:09
Baader Meinhof Wagen
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richtig. du hast einfach nur glück gehabt....er nicht!
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Zitat:
richtig. du hast einfach nur glück gehabt....er nicht!
(Zitat von: knax)
Langsam... lies mal das Schreiben des Patentinhabers in dem verlinkten VW-Thread. Da weist er den "beklagten" Verkäufer darauf hin, das er -sofern er das Teil gebraucht gekauft hat- die ursprüngliche Bezugsquelle zu nennen hat - und das ist in diesem Fall Elvis, da wäre der Ball wieder zurückgespielt.
Nicht so einfach, das Ganze.
@ Elvis: wo hast Du das Teil her, kannst Du auch einen Nachweis erbringen, das das Teil gebraucht war und Du unwissentlich das Eigentum erworben hast?
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer
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Zitat:
Da weist er den "beklagten" Verkäufer darauf hin, das er -sofern er das Teil gebraucht gekauft hat- die ursprüngliche Bezugsquelle zu nennen hat - und das ist in diesem Fall Elvis, da wäre der Ball wieder zurückgespielt.
Das wäre eben auch mein Vorschlag an den jetzigen Käufer gewesen dass wir dass ganze auf den damaligen Verkäufer abwälzen...daraufhin aber eben keine Reaktion und nur "ich will mein Geld"
Zitat:
@ Elvis: wo hast Du das Teil her, kannst Du auch einen Nachweis erbringen, das das Teil gebraucht war und Du unwissentlich das Eigentum erworben hast?
Wie gesagt ich habe das Teil ebenfalls in ebay gekauft (anno 05 oder 06, ebay Kaufbestätigungsmails,Schriftverkehr,Artikelnummer alles vorhanden) Falls ebay soweit zurück archiviert kann man in der damaligen Beschreibung lesen dasses gebraucht ist.
Zitat:
Falls Sie ein gebrauchtes Plagiat einmalig und unwissend angeboten haben bleibt es dieses eine Mal für Sie bei dieser Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung.
Bitte teilen Sie in diesem Fall unter Angabe der vollständigen Adresse mit, wann und von wem Sie das Plagiat erworben haben
und senden Sie uns das Gerät oder einen Verschrottungsnachweis innerhalb 14 Tagen frei Haus zu Ihrer Entlastung
Mist, wirklich ne verzwickte Sache !
Wieso bin ich auch scheinbar das einizge ebay-mitglied das nicht in Rechtswissenschaften promoviert hat ?!
Baader Meinhof Wagen
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Zitat:
Wie gesagt ich habe das Teil ebenfalls in ebay gekauft (anno 05 oder 06, ebay Kaufbestätigungsmails,Schriftverkehr,Artikelnummer alles vorhanden) Falls ebay soweit zurück archiviert kann man in der damaligen Beschreibung lesen dasses gebraucht ist.
(Zitat von: Elvis)
Dann könnte man das Spielchen noch etwas weiter spielen...
Aber im Ernst: dein Käufer hatte jetzt das Pech, das er erwischt wurde. Er kann nachweisen, das er das Teil gebraucht gekauft hat und ist damit gegenüber dem Patentinhaber aus dem Schneider, wenn er entsorgt oder zurückschickt. Du kannst ihm nachweisen, das Du ebenfalls gebraucht gekauft hast und versichern, nicht vorsätzlich ein Plagiat vertickt zu haben.
Der Käufer könnte versuchen, dich zu verklagen um sein Geld wiederzubekommen, hat aber da IMHO schlechte Karten. Die Patentsache ist jedenfalls durch. Ich würde mich zurücklehnen und warten, was kommt. Druck vorher schonmal die o.a. Nachweise aus... ;-)
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ist ja auch richtig. aber wo steht denn da, dass elvis ihm das geld zurück zahlen MUSS?
ich denke, ihm ist definitiv seine kohle flöten gegangen weil er das teil zerstören musste. der rest ist doch sein problem. elvis wollte "friedlich" einen kompromiss finden, er ist daran nicht interessiert.
er muss dem patentinhaber das gerät schicken und den urheber nennen. er nennt elvis. die wenden sich an elvis. elvis hat das teil auch ausm ebay (schriftverkehr von damals noch vorhanden), ist also auch nicht der urheber sondern der damalige verkäufer. und da auch elvis das einmalig und unwissend getan hat wird er ermahnt.
oder hab ich das falsch verstanden? elvis weiss ja noch, wo es herkommt, oder nicht?
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Oh danke an Peter und Knax dass Ihr so mitdenkt, sehr nett :-) Allen andren natürlich auch Danke für die Antworten !
Zitat:
Dann könnte man das Spielchen noch etwas weiter spielen...
hehe ja das ist richtig ! Nachdem der Käufer aber sowieso ebay Käuferschutz beantragt hat bekommt er eine Summe X minus 25 Euro Selbstbeteiligung von ebay erstattet, wenn ich mich da gerade richtig belesen habe.
Zitat:
oder hab ich das falsch verstanden? elvis weiss ja noch, wo es herkommt, oder nicht?
Ja ich weiß noch wo's herkommt,wie gesagt Schriftverkehr von dem ebay-kauf damals noch vorhanden,würde also an meine damaligen Verkäufer weiterverweisen und mit der Verwanrnung wegen einmaligen Verkaufs leben können.
Wie ebay mich dann noch belangt/verwarnt was auch immer, hab ich noch nicht recherchiert - also wegen der Un-einvernehmlich geschlossenen Unstimmigkeit (was für ein Ausdruck ;-) )
Baader Meinhof Wagen
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Mal ne Frage zu dem Patent selbst:
Es ist also verboten sowas nachzuabbauen...für dne privaten Gerbauch...und dann evtl. zu verkaufen? Es wird doch nirgends auf einen Hersteller hingewiesen oder so!? so wie es zb bei gefälschten Markenwaren (Diesel Klamotten,Rolex Uhren oder so) der Fall ist.
Wenn ich mir eine Konstruktion überlege....und das ding baue....und blöderweise schon irgendwer son Teil gebaut hat...was kann ich denn dafür?
Klar ist das ich es nicht nachbauen darf und alsOriginalware vom Patentinhaber verkaufen darf...das wäre ja ein Plagiat wenn ich da zb den firmenname des Plagiatinhabers drauf schreibe...
Aber da das teil ja ohne jegliche Beschriftung war....und ohne hinweis auf einen bestimmten Hersteller oder so...frage ich mich ob das Teil als Plagiat durchgehen würde....
Dann hätte man ja auch auf ein Auto ein Patent anmelden können...alles was fährt und 4 Räder und nen Motor hat ist dann ein Plagiat vom Original ;-)
Evtl hätte man ja das aussehen nur etwas verändern brauchen....schon ist es ein anderes teil.
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
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@DarkSoul :
Ja genau den gleichen Gedankengang hatte ich auch ! Hab auch irgnwo gelesen dass tatsächlich eine kleine Abweichung ausreicht dass es als eigene Konstruktion/gedankengut durchgeht. Wäre bei meinem Gerät theoretisch schon der Fall da es doch eine andre Kurbel,Farbe,Verschweißung...aufweist !
Baader Meinhof Wagen
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Also sollte das thema wohl vom Tisch sein....naja diese Patentmasche klingt mal wieder nach Geldmacherei....genau wie die Abmahn-Anwälte...Dreckspack!!!
Naja dir kann es ja in jedem Fall egal sein...du hast es nicht gebaut....und unwissentlich gehandelt...fertig...
P.S. Genau aus solchen Gründen habe ich Advocard hehe
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ja, aber ich glaube mich zu erinnern, dass im fernsehen mal eine reportage lief, wo diese patent-anwälte auf so einer messe unterwegs waren und dort dann jeden zweiten gegenstand aus fernost eingezogen haben weil er gewissen patenten zu ähnlich sah. die frage ist natürlich, wo liegt die grenze. aber es kommt hier definitiv nicht auf markennamen an, sondern auf optik.
und mal ganz objektiv betrachtet sieht das gerät der patentskizze schon ziemlich ähnlich. also es ist schon eine sehr wertige fälschung.
ich vermute mal, dass er das teil an den hersteller schicken muss. da hat er dann gefragt was denn mit seiner kohle sei und die haben dann an den urheber (elvis) verwiesen. den rest kennen wir, du bist nicht urheber usw.
ich glaube nicht, dass du da gross belangt wirst.
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e-bay zahlt die Käuferschutzsumme aber nicht einfach so aus.
Es muß anhand eine Gutachtens oder einer unabhängigen Stelle nachgewiesen werden das es wirklich so ist.Wie das in diesem Fall aussieht kann man schlecht sagen
e-bay holt sich vor Auszahlung auch noch eine Stellungnahme vom Verkäufer
Wenn der Käufer wirklich seinen Antrag durchbekommt,würde ich schon mal davon ausgehen das deine Mitgliedschaft gekündigt wird
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Zitat:
Wenn der Käufer wirklich seinen Antrag durchbekommt,würde ich schon mal davon ausgehen das deine Mitgliedschaft gekündigt wird
Die Aussage ist doch absoluter Käse oder? Du
würdest davon ausgehn ? Zu deutsch, du weißt es einfach nicht, oder ?!
Aber ich glaubs dir sofort wenn du mir auf ebay eine entsprechende Textpassage zeigst die genau dass aussagt !
Bearbeitet von - elvis am 27.02.2008 12:02:03
Baader Meinhof Wagen
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Zitat:
Zitat:
Wenn der Käufer wirklich seinen Antrag durchbekommt,würde ich schon mal davon ausgehen das deine Mitgliedschaft gekündigt wird
Die Aussage ist doch absoluter Käse oder? Du würdest davon ausgehn ? Zu deutsch, du weißt es einfach nicht, oder ?!
Aber ich glaubs dir sofort wenn du mir auf ebay eine entsprechende Textpassage zeigst die genau dass aussagt !
Bearbeitet von - elvis am 27.02.2008 12:02:03
(Zitat von: Elvis)
Ja,Käse
Ich habe gerade nach einem halben Jahr meinen Antrag auf Käuferschutz durchbekommen.Der Käufer ist seit dem kein angemeldetes Mitglied mehr.Das war außerdem mein zweiter Antrag,beim ersten war es das gleiche.
Deswegen brauchst du auch nicht so unfreundlich zu werden.Wenn ich nichts zu Thema beitragen kann schreibe ich auch nichts.
Ich wollte dich nur darauf hinweisen,wenn du keine Hinweise annehmen möchtest dann läßt du es einfach.Warum hast du denn das Thema denn dann überhaupt erstellt??
In der e-bay Bedingungen findest du keine Angaben wie beim Käuferschutz verfahren wird
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@tappi : Entschuldige meinen Tonfall ,war nicht angebracht du hast recht!
Nimms nicht persönlich, Du sagst ja jetzt dass Du das bereits 2mal hinter Dir hast, dann is ja auch was dran !
Wie gesagt bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar, bin aber immer sehr skeptisch bei so Aussagen nach dem Motto "es könnte sein", "ich glaube.." etc !
Baader Meinhof Wagen
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Zitiere mal von ebay :
Zitat:
Sollten Sie sich nicht einigen, können Sie den Verkäufer anschließend unserem Sicherheitsteam melden. Wenn wir feststellen, dass der Verkäufer gegen unseren Grundsatz zu unterdurchschnittlichen Leistungen eines Verkäufers verstoßen hat, kann er verwarnt oder sogar ganz vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden.
Das meinte ich,
kann ist nicht gleich
muss
Baader Meinhof Wagen
Mitglied seit: 03.02.2008
hamminkeln
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Wieso hat den ärger mit dem Patentamt?wollte er das nachbauen und die Patentnummer benutzen?desweiteren wenn es sich um einen illegalen Nachbau handeln sollte,kommt dann nicht erst der Zoll und kassiert das ding?(Schriftdokument vom Zoll)
ach ja email schreiben mit rückantwort sind rechtlich auch zugelassen mitlerweile!
Mitglied seit: 22.03.2007
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@jadefalke
elvis hat das teil gekauft, benutzt und verbimmelt. der käufer und jetzige besitzer hat es auc benutzt und verkaufen wollen. dabei wurde er wohl von einem anwalt für patentrecht "erwischt" und soll das teil nun kostenpflichtig verschrotten lassen. der ist damit nicht einverstanden und will nun elvis ans bein pissen. wegen geld zurück und den ganzen käse.