Was kann ich erwarten nach unfall?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 25.02.2008 um 12:35:56 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.Also am 16.02.08 machte ich mich wie immer um 9:15 auf den Weg zur Arbeit.Kam glaub ich 1km weit als mir eine Frau die Vorfahrt nahm.Sie hatte sogar ein Stoppschild.Naja Unfallschuld war klar.Auto wurde Abgeschleppt,da nicht mehr fahrbereit.
Auto 318i(e46) touring Edition Lifestyle
Baujahr 18.03.2004.(habs erst seit September 2007)Habs Finanziert, 15900Kaufpreis 8000 anbezahlt rest bezahl ich jeden Monat ab.Sind knapp 200€ die ich jeden Monat zahl.Also etwas Über 9000 sind schon bezahlt. Das nur zu Info.Lass es auch aus dem Grund Reparieren.
Jetzt zum Eigentlichen.
Auto ist beim Freundlichen und wurde von der Dekra begutachtet:
Reperaturkosten inklMwst 13.528,98€
Wertminderung 800,00€
Wiederbeschaffungswert 15.200,00€
Restwert 6.200,00€
Was kann ich jetzt Erwarten???
Kennt sich da jem aus?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 25.02.2008 12:35:56
Di Mulo
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Hallo 3erPino,
schau mal hier
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Gruß
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Hi!
Auf was willst Du hinaus? Was willst Du erwarten?
MfG Holly
www.kfz.eggstein.eu
Die Reparatur beim Freundlichen (inkl. Leihwagen) oder des Geld für die Reperatur ohne Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer wird dir erstattet, wenn du die auch gezahlt hast.
Bearbeitet von - herr_welker am 24.02.2008 17:42:00
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Zitat:
Hi!
Auf was willst Du hinaus? Was willst Du erwarten?
MfG Holly
(Zitat von: 2002tii)
Na Was Zahlt die gegnerische Versicherung alles außer die Reperatur?
Di Mulo
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30 Beiträge
Zitat:
Die Reparatur beim Freundlichen (inkl. Leihwagen) oder des Geld für die Reperatur ohne Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer wird dir erstattet, wenn du die auch gezahlt hast.
Bearbeitet von - herr_welker am 24.02.2008 17:42:00
(Zitat von: herr_welker)
Leihwagen hab ich seit dem Unfall Tag (320i Touring e91)
Was ist mit Abschleppkosten und Wertminderung(Restwert)?
Di Mulo
hatte letztes jahr auch solch ein unfall, die schadenskosten wurden bezahlt, die wertminderung allerdings nicht, sehr sehr ärgerlich.
mfg
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Zitat:
hatte letztes jahr auch solch ein unfall, die schadenskosten wurden bezahlt, die wertminderung allerdings nicht, sehr sehr ärgerlich.
mfg
(Zitat von: e61_530driver)
Also sehe ich selbst garnix?!
Di Mulo
Wertminderung wird meist nahezu anstandslos gezahlt, wenn das Fahrzeug jünger als fünf Jahre ist. Ansonsten muss man es gelegentlich noch begründen. Bei mir wurde sie allerdings auch gezahlt, und mein Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt knapp sieben Jahre alt und lt. Gutachten weniger wert als Deiner.
Gutachtenkosten kannst Du auch geltend machen. Ebenfalls ne Kostenpauschale (ich hab 25 Euro bekommen - und glaub ich auch verlangt).
Ich würd Dir raten, zu nem Rechtsanwalt zu gehen und ihn die Abwicklung machen zu lassen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ich würd mir das geld auszahlen lassen
den unfallwagen verkaufen und sich was anderes kaufen
da bleibt dir ja nochwas für die urlaubskasse :D
1,2 Hossa bis zum Testerossa
Dir stehen die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes zu, wenn du reparieren läßt. Dazu kommt noch die Wertminderung, eine Auslagenpauschale (glaube 25) und die kosten für den Leihwagen. Außerdem bezahlt die Versicherung das Gutachten.
VORSICHT:
Eine geschickte Versicherung wird versuchen das Ding als Totalschaden abzurechnen, da Wiederbeschaffungswert minus Restwert weniger ist als die Schadenshöhe. Das ist aber nicht rechtens. Läßt du nicht reparieren, kriegst du natürlich nur die 9000 Euro.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 24.02.2008 20:30:47
Zitat:
ich würd mir das geld auszahlen lassen
den unfallwagen verkaufen und sich was anderes kaufen
da bleibt dir ja nochwas für die urlaubskasse :D
(Zitat von: BobRock)
Geht nicht den Unfallwagen verkauft wenn dann die Versicherung und das wird mit reingerechnet was der Wagen noch gebracht hatt.
Bekommst nichts geschenckt ;-)
LAUNCH TIME CREW 2006
Man darf ihn auch selber verkaufen, allerdings wird das natürlich auch abgezogen. Da hat man also nichts von.
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30 Beiträge
Zitat:
Man darf ihn auch selber verkaufen, allerdings wird das natürlich auch abgezogen. Da hat man also nichts von.
(Zitat von: Christian Sch.)
Also bleiben für mich 800€ Wertm + 25€ Auslagenp.= 825€, richtig?
Di Mulo
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
ich hab das selbe Problem gehabt!
mit knapp 9000€ Schaden, nem Restwert von 8500€ und nem Wiederbeschaffungswert von 14500€!
Hab dann das Angebot von der Versicherung angenommen was folgend aussah: Ein käufer bezahlt den Restwert die Versicherung die Differenz zum wiederbeschaffungswert "plus" 1500€ weil ich ihn nicht rep. lasse!
Hab im Endeffekt 100€ mehr für meine Kiste bekommen wie ich 7 Monate und 25tkm früher bezahlt hatte!
War für mich nix wo ich lange überlegen musste, so hab ich wieder nen Unfallfreien Wagen von der Kohle gekauft!
...don´t care about tomorrow!
? mir wurde damals keine wertminderung bezahlt, zu dem unfallzeitpunkt war mein fahrzeug ca. 1,5 jahre alt...
war bei mir kurz vor nem totalschaden (Reperatur 13.900€),wieso bekomme ich die wertminderungskosten nicht ersetzt ?
mfg
Zitat:
? mir wurde damals keine wertminderung bezahlt, zu dem unfallzeitpunkt war mein fahrzeug ca. 1,5 jahre alt...
war bei mir kurz vor nem totalschaden (Reperatur 13.900€),wieso bekomme ich die wertminderungskosten nicht ersetzt ?
(Zitat von: e61_530driver)
Ich versteh Dich jetzt richtig: Du hast das Auto reparieren lassen, oder?
Hast Du die Wertminderung denn der Versicherung in Rechnung gestellt? Und dann nachgehakt, warum sie nicht gezahlt wurde?
Viele Versicherungen haben heut auch kein Geld mehr zu verschenken und kürzen, wo sie nur können. Auch wenns eigentlich nicht rechtens ist. Und was man ihnen nicht in Rechnung stellt, zahlen sie ohnehin nicht.
Und deswegen - wie gesagt: am besten sowas über nen Anwalt abwickeln lassen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Viele Versicherungen versuchen den Kunden übers Ohr zu hausen.... Da muss man extrem drauf achten.
- Der Kunde darf auf jeden Fall immer bis zum Widerbeschaffungswertes reparieren. Da ist es egal wie hoch der Restwert ist.
- Wenn der Schaden unter 80% des Widerbeschaffungswertes liegt, muss der Gutachter gar keinen Restwert anfragen. Die Leute vom Dekra machen es trotzdem genre und so kommen auch mal bei wenigen 1000 Euro Schaden an recht neuen Autos angebiliche Totalschäden raus, da der Restwert so hoch ist.
im ersten Post hat er ja Beträge geschrieben. Was würde er davon nun bekommen? den Restwert + Wertm. oder ?
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Sulzbach
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30 Beiträge
Zitat:
im ersten Post hat er ja Beträge geschrieben. Was würde er davon nun bekommen? den Restwert + Wertm. oder ?
(Zitat von: theblade)
Genau meine Rede Theblade
Di Mulo
Er könnte sich die Reperaturkosten von 13528,98 € - 19% Mwst auszahlen lassen und den wagen dann verkaufen, für das was er bekommen kann, das ist meistens aber mehr, als was im Gutachten unter Restwert steht.
Wenn Du den Wagen jedoch Reparieren lässt, wirst du nur das bekommen, bis der Wagen heile ist und als Trostpflaster bekommst du dann die 800 € wertminderung, da der Wagen ja selbstverständlich auch im heilen Zustand einen geringeren Wert hat und das will die Versicherung mit den 800€ gutmachen, was meiner Meinung nach wesentlich mehr als 800 € sein müssten.
Ich würde sagen Geld ohne Mwst. auszahlen lassen, versuchen den Wagen so gut es geht los zu werden, und ein schönen anderen Kaufen. Unfallwagen im heilen Zustand lassen sich sehr sch... Verkaufen.
MfG Ex
Bearbeitet von - x-9999 am 27.02.2008 10:00:36
Wer später bremst fährt länger schnell.