Zitat:
Wenn die Reifen/Felgen nicht im Schein stehen, musst zum TÜV.
(Zitat von: Black_Devil_316)
das ist so wie es da steht nur die halbe wahrheit.
wenn er noch den alten schein hat, dann muss alles eingetragen werden, was bisher nicht drin steht.
hat er aber den neuen schein (wovon ich ausgehe, da du schreibst, er hat sich ihn jetzt erst zugelegt), dann kann er alles fahren, was original ab werk für den 316er compact zugelassen war. und da gehören die 16er auf jeden fall dazu.
ich hab die übersichtsliste hier zu hause liegen, was alles zulässig war.
Bearbeitet von - martinshl am 23.02.2008 22:56:04