Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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Der Polizist kann das Fahrzeuge aber ausm Verkehr ziehen also sicherstellen!
...don´t care about tomorrow!
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Hallo Fogg,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Polizeikontrolle"!
Gruß
Zitat:
Der Polizist kann das Fahrzeuge aber ausm Verkehr ziehen also sicherstellen!
(Zitat von: Fogg)
richtig, aber plakette kratzen darf er net, die befugnis hat nur der Gutachter.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Oha, das sieht böse aus, genau die Dinge vor denen immer
an jeder Ecke gewarnt wird. Das waren gleich mal 3 Mängel
die nichtmal vor Ort behoben werden konnte. Also Volltreffer
und auch ein Rechtsanwalt kann da nichts machen denn Du hast
nunmal vollends gegen die StVo. verstoßen bzw. gegen die
Auflagen der Eintragung (Gewinde-Höhe) oder der ABE (Luftfilter).
Achja, sollte das Fahrzeug nicht auf Dich zugelassen sein
sondern als Zweitwagen von z.B. Deinem Vater oder so, dann
bekommt er EBENFALLS die Punkte.
BMW Team Oberhavel