Problem Ausbildung und Berufsschule
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wenn ich weiß wie die rechtliche lage aussieht werde ich mir erstmal überlegen wie es weitergeht und wie ich ihn drauf ansprechen soll.
klar werde ich nicht kommen und sagen "chef, im § blablabla steht blablabla sondern ich werde es erstmal mit einem normalen "vernunftsgespräch" versuchen zu regeln, ich will mir nichts verscherzen,
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Hallo Andi316,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Problem Ausbildung und Berufsschule"!
Gruß
Zitat:
Zitat:
Wenn ich mein Mund aufgemacht hätte und hätte gesagt: Nein, ich kenne meine Rechte als Azubi usw... Ich glaube mein Meister hätte mir so einen vorn Hals geknallt das ich heute noch nen Abdruck von seiner falchen Hand hätte...
Also, sei da blos vorsichtig.
(Zitat von: -mRl-)
Wo gibs denn sowas noch?? Jede normal denkende Mensch überlegt es sich wohl 3 mal bevor er sowas macht.
(Zitat von: Greis)
Mir ist es nie passiert. War ja auch nen guter Lehrling *g* Aber meinem Kollegen ist das passiert. Ich konnte es selber kaum glauben als ich das gesehen habe, wie mein chef dem eine geballert hat. Muss aber auch sagen das mein Meister ein ungeduldiger, kranker Koleriker war. Da hats net lange gedauert bis herumgebrüllt wurde...
Zitat:
Der Knaller ist ja, dass einer, der in Burgebrach wohnt....
Bearbeitet von - andi316 am 16.02.2008 16:49:43
(Zitat von: Andi316)
*Sorry for OT*
Da war ich schon ein paarmal! :-D
"Am Sportplatz", im BMW-Schulungszentrum!
Wo lernst´n du, beim Opel-Händler an der Hauptstraße?!?
MfG
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ne hab ich schon geschrieben, finanzplanung neubauer vorn an der b22 in der nähe vom opel händler
Zitat:
Sry. Irgendwie hat des nicht alles kopiert. Hier nochmal:
Zitat:
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht
freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18
Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45
Minuten, einmal in der Woche,
3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden
an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu
zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
Freistellen heist für mich. Den ganzen Tag freistellen. Und nicht für die Zeit der Berufsschule.
(Zitat von: herr_welker)
Nettes Zitat, jedoch ist er KEIN Jugendlicher mehr. Von daher treffen die o.g. Regeln leider nicht zu...
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Hi,
Zitat:
dies gilt auch für Personen, die über 18
Also, genau den gelichen Ausschnitt hatte ich auch im Kopf, dass ist auf jeden Fall unzulässig, was da von dir verlangt wird.
Also, ich würde mich nicht dazu verdonnern lassen und wo leben wir denn...
Zitat:
Ich glaube mein Meister hätte mir so einen vorn Hals geknallt das ich heute noch nen Abdruck von seiner falchen Hand hätte
...was geht denn da ab??? Also wenn mir was nicht gepasst hat, hab ich das auch gesagt und bei mir hat man sich immer von Ausbilderseite sehr professionell verhalten.
Ich verstoße doch nicht gegen geltendes Recht, weil irgendso ein Heini meint, ich soll auf Arbeit vorbeischauen, obwohl es unzulässig ist.
Wenn der auf Konfrontation geht, würde ich auch auf Blocken schalten...
Möglichkeiten hast du ja dazu!
Gruß
EDIT:
Mhhh...Punkt eins dieses Ausschnittes gilt nur für Auszubildene unter 18...dass heißt, dein Arbeitgeber darf das, aber du darfst deine Wegezeiten anrechnen, also von zu hause zur Berufsschule, dann die komplette Zeit in der Berufsschule und die Fahrt zur Arbeitsstelle, natürlich dann noch die halbe Stunde Mindestpause, denn die Pausen in der Berufsschule gelten als Arbeitszeit.
Dann kannst du dir ja selber ausrechnen, wie lange du noch auf Arbeit sein mussst...
Bearbeitet von - taze am 17.02.2008 12:38:55Bearbeitet von - taze am 17.02.2008 12:39:36
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wie rechne ich die zeiten an?
ich hab 37,5 std. in der woche im ausbildungsvertrag stehen.
muss ich jetzt eine berufsschulstunde à 45min als 45min drauf anrechnen oder muss ich das als 60min auf die wochenstunden anrechnen?
wenn ich alles richtig verstanden habe dann darf er mich nicht mehr in den betrieb holen wenn die zeit die ich in der berufsschule verbringe 37,5std. übersteigt, oder?
Unters Jugendarbeitsschutzgesetz fällst Du nicht. Ausser, dass Du vor 9 Uhr nicht arbeiten darfst, wenn Du Schule hast.
Ich find schon recht verwunderlich, dass Du eine 37 Stunden Schulwoche hast, sowas hab ich ja noch nie gehört. Aber mit dem Zusatz von Taze ist es zwar erlaubt, was er macht - jedoch machst Du dann jedes mal Überstunden.
Kein Gewähr auf meine Aussage (ausser der erste Satz), das Thema hatten wir in Politik leider nicht...(bin selber im ersten Lehrjahr)
Ruf einfach mal bei der IHK an und frag nach (brauchst ja nicht den richtigen Namen angeben).
Bearbeitet von - Christopher05 am 17.02.2008 14:48:05
Guck mal ich mache auch gerade eine Ausbildung und habe das gerade im Unterricht.
Das habe ich jetzt vom Arbeitszeitgesetz.
Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist durch das Arbeitszeitgesetz geregelt(=SOZIALER ARBEITSSCHUTZ).Die regelmäßige werktägigige Arbeitszeit darf die Dauer von acht Stunden täglich nicht überschreiten.Sie kann nur dann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden,wenn innerhalb eines halben Kalenderjahres im Durchscnitt eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.Eine ergänzende Regelung zum Gesundheitsschutz bei flexiblen Arbeitszeiten kann zwischen Tarifparteien oder deren Zustimmung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsräten vereinbart werden.
Allerding würde ich nix sagen wenn ich noch in der Probezeit wär.
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Zitat:
wie rechne ich die zeiten an?
Mhhh...du kannst deine Zeiten aus der Berufsschule nicht mit deinen Zeiten im Arbeitsvertrag vergleichen. Aber wenn du 7:15Uhr zur Schule fährst und dann mit 20Minuten Pause halb drei auf Arbeit bist, kannst du die komplette Zeit anrechnen ohne Abzuge, denn die Fahrtwege zur Berufsschule und zwischen Berufsschule und Arbeit, sowie die Pausenzeiten in der Berufsschule werden als Arbeitszeit angerechnet...
also hast du bei Ankunft auf Arbeit bereits 7,25Std. gearbeitet...dein Arbeitgeber darf dich also nur noch zu einer dreiviertel Stunde Arbeit beschäfftigen, der Rest ist alles Überstunden und davon darfst du maximal zwei machen, also hat er dich 17:15Uhr nach hause zu schicken, ansonsten macht er sich strafbar...naja eigentlich 17:30Uhr, denn nach neun Stunden Arbeit, steht dir eine dreiviertel Stunde Pause zu.
Mal abgesehen davon, hättest du die 37,5Std. schon voll denn selbst wenn man Mo. bis Mi. mit 8Std. und dazu noch Do und Fr. mit 6Std.anrechnet(eine Stunde Berufsschulunterricht gilt als eine Arbeitsstunde), hast du ja schon 36Std., mit Anfahrweg biste dann also schon drüber.
Im üBrigen sollten Überstunden nach dem Berufsausbildungsgesetz vermieden werden...
Ich würde das Gespräch suchen, denn eigentlich find ich das ganz schön hart, wenn du dafür wirklich nichts angerechnet bekommst...ich denk mal, dass Problem lässt sich dann beseitigen...
Gruß
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naja bin jetzt nich der rpofi in solchen sachen aber so wies bei mir is hab von 7.30 bis 14.30 berufschule sind also 8 schulstunden nach diesen 8 schulstunden muss ich nicht mehr arbeiten weil ich 8 schulstunden voll hab und eine schulstunde als eine arbeitsstunde zählt.
wenn jetzt zb die 7 und 8 stunde ausfallen MUSS ich arbeitn gehn eben bis 14.30 alles was ich nach 14.30 noch arbeite zählt als überstunden
also an schultagen MUSST du diese 8 schulstunden vollhaben egal ob inner schule oder auf arbeit also hat dein chef das recht dich in den betrib zu holen wenn du nur 6 stunden hast
also ich würd sagen schei.. drauf fahr arbeiten lass dir die überstunden bezahlen oder in freizeit ausgleichen kannste dir ja aussuchen is immer besser wenn man sich gut mit dem chef stellt als wenn man nur krieg mit dem hatt kenn mich da bischen aus hab aber zum glück 2 chefs mit dem einen bin ich im krieg mit dem anderen kann ich ganz gut
Let's play some Tetris motherfucker!
is das bei blockunterricht nich anders geregelt?
hast du denn einen firmenwagen?
ansonsten bist halt auf öfftl. verkehrsmittel oder fahrgemeinschaften angewiesen..
und wie sieht das mit internatsmässiger unterbringung aus?
wir hatten damals in nms berufsschule
waren auch gute 100km eine strecke..
hatten halt die wahl internat, zug oder fahrgemeinschaften...
und da nach der schule in betrieb war nie die rede von...die woche war schulwoche...
frag am besten deine lehrer , die müssen das wissen...
kann mir aber nich vorstellen das man bei blockunterricht in den betrieb muss...
is ja nun mal blockunterricht...
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Der Berufsschultag (6 Unterrichtsstunden und Pausen) dauert von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Wegezeit zum Betrieb beträgt eine halbe Stunde. Allgemeiner Betriebsbeginn ist 8:00 Uhr, allgemeiner Betriebsschluss 16:30 Uhr. Der volljährige Auszubildende kann nach Rückkehr von der Berufsschule bis zum betriebsüblichen Arbeitsende um 16:30 Uhr ausgebildet werden. Zu vergüten ist die Zeit von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Wenn die Restzeit für die Ausbildung im Betrieb hingegen so kurz wäre, dass sie nicht mehr dem Ausbildungszweck entsprechend genutzt werden könnte, müsste der erwachsene Auszubildende nicht mehr in den Betrieb zur Ausbildung kommen.
Also in deinem Falle ist es grenzwertig. Also dir steht natürlich auch eine angemessene Mittagspause zu. Dies darf sich aber nicht verlängern, nur weil du meinst zu Hause essen zu müssen. Also geh mal von einer normalen, wie im Betrieb üblichen Mittagspause von 30 Minuten aus. Nehmen wir nun an, dass du auch in diesem Falle gegen 14Uhr30 ankommst, dein Arbeitstag im Betrieb aber aber nur bis 15Uhr dauert, wirst du nicht hinfahren müssen, da die Zeit zu kurz ist, um den Ausbildungszweck zu erfüllen. Wenn du hingegen bis 16Uhr oder länger arbeiten mußt, wirst du nicht drum herum kommen.
Hab da noch was gefunden.
Beispiel: Die betriebliche Arbeitszeit eines Auszubildenden dauert täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr. Der Berufsschulunterricht dauert einmal wöchentlich von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Der Auszubildende benötigt für die Fahrt von der Schule zum Betrieb 30 Minuten. In diesem Fall muss er nach Schulschluss, d. h. von 14:00 bis 18:00 Uhr, im Betrieb anwesend sein. Eine Anrechnung von 8 vollen Stunden (wie sie für einen minderjährigen Auszubildenden vorgenommen würde) findet hier nicht statt. Das führt in diesem Beispielsfall dazu, dass der Auszubildende pro Woche eine „Überstunde” (in der Berufsschule) ableisten muss, ohne diese auf seine betriebliche Arbeitszeit anrechnen zu können. Diese Konsequenz hat der Auszubildende nach dem aktuellen BAG-Urteil allerdings hinzunehmen. Eine absolute Grenze zieht allerdings das Arbeitszeitgesetz, das eine regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Diese Grenze darf auch bei Auszubildenden i. d. R. nicht überschritten werden.
Also wenn du dir nicht sicher bist, wo die Zumutbarbeit endet, weil dich dein Chef für nur eine Stunde in den Betrieb holt, dann frag heute mal bei der IHK nach. Die können dir sagen was Fakt ist.
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Zitat:
Diese Konsequenz hat der Auszubildende nach dem aktuellen BAG-Urteil allerdings hinzunehmen.
Was'n das??? Was isn, wenn ich als Koch eine Arbeitszeit von 12-20:30Uhr habe...
Zitat:
wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Diese Grenze darf auch bei Auszubildenden i. d. R. nicht überschritten werden.
Ich kenn es mit 50Stunden, die unter keinen Umständen überschritten werden dürfen...so wie "red_sky" schrieb.
Ich würd mich jetzt Cabriow... nicht anschließen, aber meine Hand auch nicht dafür ins Feuer legen..
Zitat:
dann frag heute mal bei der IHK nach. Die können dir sagen was Fakt ist.
Würd ich auch empfehlen!
Gruß
Es sind 48 Stunden. Habe gerade meinen Ausbilderschein gemacht und so stehts auch in der Gesetzesgebung der IHK. Die Arbeitswoche hat 6 Tage zu je 8 Stunden. Ja.....da wird die Woche maximal mit 6 und nicht mit 5 Tagen gerechnet.
Bearbeitet von - cabriowuschel am 18.02.2008 12:04:33
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Zitat:
Sie kann nur dann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden,wenn innerhalb eines halben Kalenderjahres im Durchscnitt eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.
Ich hab's so gelernt und ich mache gerade meinen Schein(morgen), aber tut ja auch nichts zur Sache...
Zitat:
Hab da noch was gefunden.
Beispiel: Die betriebliche Arbeitszeit eines Auszubildenden dauert täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr. Der Berufsschulunterricht dauert einmal wöchentlich von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Der Auszubildende benötigt für die Fahrt von der Schule zum Betrieb 30 Minuten. In diesem Fall muss er nach Schulschluss, d. h. von 14:00 bis 18:00 Uhr, im Betrieb anwesend sein. Eine Anrechnung von 8 vollen Stunden (wie sie für einen minderjährigen Auszubildenden vorgenommen würde) findet hier nicht statt. Das führt in diesem Beispielsfall dazu, dass der Auszubildende pro Woche eine „Überstunde” (in der Berufsschule) ableisten muss, ohne diese auf seine betriebliche Arbeitszeit anrechnen zu können. Diese Konsequenz hat der Auszubildende nach dem aktuellen BAG-Urteil allerdings hinzunehmen. Eine absolute Grenze zieht allerdings das Arbeitszeitgesetz, das eine regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Diese Grenze darf auch bei Auszubildenden i. d. R. nicht überschritten werden.
Also wenn du dir nicht sicher bist, wo die Zumutbarbeit endet, weil dich dein Chef für nur eine Stunde in den Betrieb holt, dann frag heute mal bei der IHK nach. Die können dir sagen was Fakt ist.
(Zitat von: cabriowuschel)
er hat aber blockunterricht...und nicht einen tag die woche... eine woche im monat..
und ich kenne das so dass diese woche schulwoche ist...
vor allem wenn er an einer lbs sein sollte
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also erstmal vielen Dank für die Antworten!
Ich kriege die Überstunden nichtmal bezahlt, des is ja die kacke...
bei uns läuft so einiges daneben das isses ja, im moment bin ich garnicht mehr zufrieden.
Beispiel:
Im Ausbildungsvertrag stehen 37,5 Stunden, die ich in der Woche zu arbeiten habe, das sind 7,5 Stunden am Tag.
Nun fängt die Arbeit um 8.00Uhr an, von 12-13.00Uhr eine Stunde Mittagspause, und dann nonstop von 13-17.00Uhr. OHNE Kaffeepause oder ähnliches. Das sind nach Adam Riese 8 Stunden am Tag.
So und so geht es Montag bis Donnerstag, und Freitag wird von mir verlangt!!! dass ich bis 18.00Uhr im Büro bin!
Das sind 41 Stunden in der Woche, und das JEDE Woche. Ausbezahlt wird nichts, nicht ein Cent! Ich hätte ja überhaupt kein Problem, ab und an Überstunden zu machen, auch wenn Sie meinetwegen nicht bezahlt sind und wirklich ab und zu bleiben.
So, jetzt haltet euch fest, der Oberknaller:
Wenn ich dann meinetwegen 3mal hintereinander um Punkt 17.00Uhr geh, darf ich mir von einem 25jährigen Kollegen (den ich übrigens Siezen muss) beschissene Sprüche anhören, wie "Heut bist aber wieder pünktlich dran" usw. der Kerl is so eingebildet, selbst mein Chef sagt nix, nur dieser A... mit seinem scheiß volvo S40 1.6d is so dermaßen eingebildet und bildet sich ein was zu sein, das is der Hammer!
Gegen seine Assisprüche kann ich auch nix sagen, weil er sozusagen der zweite chef ist!
Achja, eins habe ich noch vergessen:
Ich arbeite in der Woche im DURCHSCHNITT 42,5Stunden, hab dies über mehrere Wochen mitgezählt und bekomm NICHTS extra raus
Ich tu mal meinen Senf dazu:
Hab jeden Montag und alle 2 Wochen dienstags Schule von 07.55-15.15 Uhr (8 Stunden).
Müsste normalerweise auch noch nach der Schule in den Betrieb und die 45 min, die mir zu den vollen 8h fehlen, nacharbeiten. Hab mich dann beschwert, da ich 60km Anfahrt hab.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich das innerhalb der Woche dann nachhole, also jeden Tag 15 min länger bleibe o.Ä.
Und zum Thema: Meines Wissens musst du arbeiten gehen, ab dem 18 Lebensjahr endet der Geltungsbereich des JArbSchG nämlich...
Bearbeitet von - -Momo- am 18.02.2008 18:47:56